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Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
die als Anlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2011 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und eine Beibehaltung der zurzeit gültigen Gebührensätze der „Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover in der Fassung vom 11.12.2008“ zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Beide Geschlechter sind gleichermaßen betroffen.
Eine Benachteiligung bestimmter Einwohner-/ -innengruppen ist nicht gegeben.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit Ablauf des bisherigen Kalkulationszeitraums ist dem Rat entsprechend den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes eine aktualisierte Gebührenkalkulation vorzulegen.
Die Kalkulation der Gebührentatbestände auf der Basis des am 24.02.2011 vom Rat der Stadt Hannover beschlossenen Haushaltsplanes ergibt für das Jahr 2011 geringfügige Gebührenanpassungen zwischen -0,5% und +1,0% (entspräche Anpassungen einzelner Gebühren zwischen -3,00 € und +5,00 €), die sich insgesamt ausgleichen, so dass die Gebühren aus Gründen der Gebührenkonstanz in bisheriger Höhe unverändert beibehalten werden sollten.
67.02
Hannover / 28.03.2011