Drucksache Nr. 0676/2016:
Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen; Zentrale Führung und Jugendarbeit im Stadtgebiet

Inhalt der Drucksache:

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0676/2016
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Personalkosten für hauptberufliche Mitarbeiter/innen; Zentrale Führung und Jugendarbeit im Stadtgebiet

Antrag,

zu beschließen, der nachfolgend vorgeschlagenen Änderung der Förderung der Personalkosten von hauptberuflichen Mitarbeiter/innen der Mitgliedsverbände des Stadtjugendringes Hannover e.V. (SJR) zuzustimmen:

Grundsätzlich gelten weiterhin die Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen vom 01.07.2013 und die mit Drucksache 15-2081/2015 beschlossene Regelung für die Jahre 2015, 2016 und 2017. 2016 und 2017 wird alternativ zu der beschlossenen Verfahrensweise auch die Möglichkeit eingeräumt, statt eine Vollzeitstelle zu 90 % zu fördern auch eine 9/10-Stelle mit 100 % zu bezuschussen.

Weiterhin gilt die in der Drucksache festgelegte Höchstgrenze einer fiktiven Mitarbeiterin/eines fiktiven Mitarbeiters bei der Landeshauptstadt Hannover mit einer Vollzeitstelle der Entgeltgruppe E09 Stufe 6 TVöD in Höhe von 64.897 €. Bei 9/10-Stellen gilt die anteilige Höchstgrenze von 58.407 €.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es werden sowohl weibliche als auch männliche Mitarbeiter/innen gefördert. Die Angebote der Jugendverbände und des Stadtjugendringes richten sich generell an beide Geschlechter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfolgen das Ziel, Mädchen und Jungen in ihrer Präsenz zu stärken und Chancengleichheit untereinander zu fördern. Die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sollen spezifisch aufgegriffen und die Angebotsplanung entsprechend bedarfsorientiert vorgenommen werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Mädchen und Jungen gerecht zu werden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36201
Kinder- und Jugendarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 849.936,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -849.936,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -849.936,00 €
Die Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.051.083 € stehen voraussichtlich in 2016 im Teilhaushalt 51 beim Produkt 36201 zur Verfügung. Der Anteil für die Zuwendung zu den Personalkosten beträgt 849.936 €.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung wurde zu den Haushaltsplanberatungen 2015 (Zusatzantrag Nr. H-160/2015 zur DS 1700/2014) beauftragt, die im Zuwendungsverzeichnis unter Ziffer 8.2.1. veranschlagten Personal- und Sachkosten so auf die Mitgliedsverbände des Stadtjugendringes zu verteilen, dass alle mit demselben Prozentsatz gefördert werden und nicht wie bisher zum Teil mit 75% und zum Teil mit 100%. Der Beschluss hatte zum Ziel, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen.

Von dem o. a. Gesamtansatz in 2016 von 1.051.083 € stehen für die Förderung der Personalkosten 849.936 € zur Verfügung. Der übrige Betrag wird für zentrale Führungsaufgaben und Gruppenarbeit im Stadtgebiet an die beteiligten Träger nach einem speziellen Berechnungsverfahren verteilt.

Die Mitgliedsverbände im Stadtjugendring Hannover haben nach der Verabschiedung der Drucksache 15-2081/2015 deutlich gemacht, dass eine Reihe von Trägern nicht in der Lage sind, einen Eigenanteil von 10 % zu den Personalkosten von hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu leisten. Dieser Anteil ergibt sich daraus, dass bei einer gleichmäßigen prozentualen Förderung der Personalkosten bei gleichbleibendem Haushaltsansatz 2016 und 2017 maximal 90 % der Personalkosten für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seitens der Landeshauptstadt Hannover bezuschusst werden können.

Daher schlägt die Verwaltung vor, Trägern, die mittels eines Antrages und geeigneter Unterlagen plausibel geltend machen, einen Eigenanteil von 10 % nicht leisten zu können, die Alternative anzubieten, dass ein 9/10 Arbeitsplatz zu 100 % bezuschusst werden kann.

Die Höchstgrenze der Personalkosten von 64.897 € ergibt sich aus der Drucksache 15-2081/2015, bei einer 9/10-Stelle beträgt diese Höchstgrenze 58.407 €. Die Festlegung dieser Höchstgrenze dient der Vergleichbarkeit fiktiver städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit denen der freien Träger.

Die Verwaltung bittet, den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen.
51.5 
Hannover / 31.03.2016