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Gemeinsamer Änderungsantrag von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und FDP-Fraktionzu Drucks. Nr. 0531/2026 N1: Änderung der Satzung über die Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover
Antrag
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigungen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover wird in Abschnitt II Nr. 1 wie folgt geändert:
Der vorgesehene neue § 1 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
„Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, die zu besonderen Arbeitseinsätzen herangezogen werden, die ihrer Art nach nicht dem üblichen Einsatz eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr entsprechen, insbesondere im Rahmen außergewöhnlicher Ereignisse im Sinne des § 1 Abs. 3 NKatSG, und die für diese Tätigkeit nicht nach § 12 NBrandSchG oder § 17 Abs. 3 NKatSG von der Arbeits- und Dienstleistung freigestellt wurden, kann eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 13:00 € 15,00 € je geleisteter Stunde gewährt werden.“
Begründung
Die ehrenamtliche Arbeit der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr verdient besondere Anerkennung und Wertschätzung. Dies gilt in besonderem Maße für Arbeitseinsätze, die über den üblichen Einsatzdienst hinausgehen und die Betroffenen zusätzlich belasten. Eine Anhebung der Aufwandsentschädigung auf 15,00 € je geleisteter Stunde für Arbeitseinsätze, die über den üblichen Einsatzdienst hinausgehen, setzt ein angemessenes Signal der Wertschätzung für die geleistete Arbeit, wird den allgemeinen Preissteigerungen gerecht und stärkt zugleich die Attraktivität des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr.
Die hierdurch entstehenden Mehrkosten für den Haushalt belaufen sich auf rund 7.500 € jährlich und sind angesichts der Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes für den Brand- und Katastrophenschutz vertretbar.