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Verlängerung des Betriebes einer Hortgruppe am Standort Grundschule Salzmannstraße
Antrag,
zu beschließen,
- den Betrieb der temporär eingerichteten Hortgruppe (20 Plätze, Ganzjahresöffnung) in der Grundschule Salzmannstraße in Trägerschaft der AWO Region Hannover e.V. um zwei Jahre zu verlängern und
- dem Träger ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens zum 01.08.2023 bis zum 31.07.2025, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€120,700.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€120,700.00) |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zur Beschlussfassung des Rates zum Doppelhaushalt 2023/2024 als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
In der Kindertagesstätte Salzmannstraße in der Salzmannstraße 3 in Hannover werden zurzeit 60 Kinder im Grundschulalter in drei Hortgruppen betreut. Mit der DS 0368/2021 ist die dritte Hortgruppe in der Grundschule Salzmannstraße befristet bis 31.07.2023 eingerichtet worden. Da die GS Salzmannstraße auch in den kommenden zwei Jahren kein Ganztagsschulangebot einführen wird, soll neben den beiden Bestandgruppen (jeweils 20 Plätze) die dritte Hortgruppe für weitere zwei Jahre verlängert werden, um dem Nachmittagsbetreuungsbedarf vor Ort nachkommen zu können.
Die Plätze tragen dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Eltern mit Grundschulkindern aufrecht zu erhalten. Sie ermöglicht damit eine Zwischenlösung, solange nicht in allen Stadtteilen und Grundschulstandorten eine Ganztagsbetreuung angeboten wird.
51.42
Hannover / Mar 8, 2023