Drucksache Nr. 0673/2023:
Ausbau der Gollstraße zwischen Ostergrube und Sehnder Straße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0673/2023
1
 

Ausbau der Gollstraße zwischen Ostergrube und Sehnder Straße

Antrag,

1. dem Umbau der Gollstraße zwischen Ostergrube und Sehnder Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.440.000 €, von denen 720.000 € auf die LHH entfallen, zuzustimmen.

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe in Höhe von 50 % der Gesamtkosten zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101143

Bezeichnung Gemeindestraßen / Gollstraße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2023/24 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung zu Lasten von 2024.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die barrierefreie Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101143
Gemeindestraße/Gollstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 720.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -720.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 58.080,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 18.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 10.800,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -28.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 111.698,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -53.618,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -82.418,00 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Keine

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 120.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
Die Maßnahme wird zu 50 % durch OE 68 finanziert (Verursacher Kanalbau). Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von 1.440.000 Euro kalkuliert, die zunächst in 2023 von OE 68 vorfinanziert werden, mit einem Rückfluss des 66er Anteils in 2024.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Es ist geplant, die Gollstraße nach Arbeiten der Stadtentwässerung (Bauzeit August bis November 2020) zwischen Ostergrube und Sehnder Straße grundhaft zu erneuern.
Sowohl die Fahrbahn als auch die Seitenanlagen weisen in weiten Teilabschnitten erhebliche Schäden aufgrund der Leitungsbauarbeiten und des Alters der Anlage auf.
Die Gollstraße hat als Straße des Vorbehaltsnetzes zwischen Lehrter Straße und Höversche Straße im Stadtbezirk Anderten eine Sammelfunktion im Verkehrsstraßennetz.
Auf der Gollstraße verkehrt die Buslinie 125 mit ca. 100 Fahrten/Tag. Im Planungsbereich befindet sich die Bushaltestelle Ostergrube, die derzeit nicht barrierefrei nutzbar ist.
Der nahe gelegene Fußgängerüberweg entspricht ebenfalls nicht den heutigen Ansprüchen an die Barrierefreiheit.
Sowohl die Einmündung Torgarten, als auch die Einmündung Pumpstraße haben durch ihre heutige Form einen hohen Flächenverbrauch mit überdimensional angelegten Asphaltflächen.

2. Beschreibung des Vorhabens

Der zu erneuernde ca. 9,50 m breite Streckenabschnitt der Gollstraße wird sich aus einer 6,00 m breiten asphaltierten Fahrbahn und zwei jeweils mindestens
1,75 m breiten Gehwegen, die mit Betonsteinplatten befestigt werden, zusammensetzen. Der Radverkehr wird auch zukünftig die Fahrbahn mitbenutzen.
Die Einmündungsbereiche der Nebenstraßen werden aufgepflastert und barrierefrei gestaltet. Durch die Aufpflasterung entsteht ein Komfortgewinn für die Zufußgehenden und die Vorfahrtsregelungen werden deutlicher als heute kenntlich gemacht.

Im Rahmen der Umbaumaßnahmen werden die Bushaltestellen barrierefrei mit entsprechenden Bordansichten und taktilen Leitelementen ausgestattet. Aufgrund der fehlenden Flächen ist beidseitig kein Wetterschutzdach möglich. Die östliche Haltestelle wird um ca. 40 m in Richtung Norden verlegt, um dadurch etwas mehr Aufstellfläche für die wartenden Fahrgäste anbieten zu können.
Der um ca. 27 m nach Norden verlegte Fußgängerüberweg wird ebenfalls barrierefrei nach geltenden Richtlinien gebaut.
Im Einmündungsbereich der Pumpstraße wird im Seitenraum ein Stellplatz für mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen mit entsprechenden Abmessungen eingerichtet. Vor dem Kiosk in der Ostergrube können ebenfalls 2 Stellplätze vorgesehen werden.
Die Wertstoffsammelbehälter werden am Altstandort neu geordnet und vor der Aufpflasterung vorgesehen, um so auch einen kurzen Halt zum Entladen zu ermöglichen.
Sowohl im Einmündungsbereich der Straße Torgarten als auch der Pumpstraße werden die bituminösen Fahrbahnflächen auf ein erforderliches Minimum reduziert.
Dadurch ergeben sich jeweils Dreiecksflächen, die entsiegelt und bepflanzt werden können. Hiermit können auch im Sinne der Klimaanpassung zusätzliche Grün- und Blühflächen sowie neue Baumstandorte vorgesehen werden.
Für den Aufenthalt in den neu gestalteten Bereichen werden Sitzgelegenheiten mit Bänken eingerichtet. Der Gedenkstein im Einmündungsbereich Torgarten wurde in die Planung der Aufenthaltsfläche integriert.

Die Planung ist in der Anlage 1 dargestellt.

Der geplante Straßenabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 277 m.


3. UVP

Im Planungsraum befinden sich 2 Bäume auf der Dreiecksinsel im Einmündungsbereich Torgarten. Diese bleiben beim Ausbau des Straßenabschnittes erhalten. Im Einmündungsbereich Pumpstraße soll ein neuer Baum gepflanzt werden. Darüber hinaus werden heute versiegelte Flächen entsiegelt. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sind mit der Baumaßnahme nicht verbunden.


4. Bauzeit / Bauablauf

Mit dem Ausbau der Maßnahme soll im Frühjahr 2023 begonnen werden.
66.22 
Hannover / 08.03.2023