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Die Verwaltung legt mit dieser Informationsdrucksache die neuen anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten und öffentlichen Ehrenämter des Herrn Oberbürgermeisters Stefan Schostok vor.
Begründung
Gemäß § 40 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich anzeigepflichtig.
Die Anzeigepflicht für öffentliche Ehrenämter ergibt sich aus § 70 Abs. 4 Satz 2 Nds. Beamtengesetz (NBG).
Die Zuständigkeit des Rates als Dienstvorgesetzter des Oberbürgermeisters ergibt sich aus § 3 Abs. 5 NBG in Verbindung mit § 107 Abs. 5 S. 1 NKomVG. Danach ist die Ratsversammlung über die anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten und öffentlichen Ehrenämter von Herrn Schostok zu informieren.
Herr Schostok übt folgende anzeigepflichtige Nebentätigkeit aus:
· Mitgliedschaft im Programmbeirat beim Radiosender Antenne Niedersachsen
Des Weiteren übt Herr Schostok folgende öffentliche Ehrenämter aus:
· Präsidium im Deutschen und Niedersächsischen Städtetag