Anfrage Nr. 0672/2023:
Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Umsiedlung von Bewohnern aus städtischen Wohnprojekten

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zur Umsiedlung von Bewohnern aus städtischen Wohnprojekten

Den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohnprojektes Wülferoder Weg 1-9, der LH Hannover wurde am 07.02.23 schriftlich mitgeteilt, dass sie aufgrund von "umfangreichen Sanierungsmaßnahmen" ihre Unterkunft zwingend bis zum 31.03.23 räumen müssen.
Um dieser Ankündigung noch etwas Nachdruck zu verleihen, wurde den Bewohnern gleich mit dem Austausch der Schlösser gedroht, sollten die Wohnungsschlüssel nicht bis zum finalem Auszugstermin herausgegeben werden...

Somit bleibt den Bewohnern für ihren Auszug also nur eine Frist von ca. 7 Wochen.

In Anbetracht der sehr angespannten Situation auf dem hannoverschen Wohnungsmarkt eine äusserst knappe Zeit! Sowohl für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner, wie auch für die LHH, die bei der neuen Unterbringung Unterstützung anbietet, um adäquaten Ersatzwohnraum zu finden.

Vor diesem Hintergrund frage ich daher die Verwaltung:

1. Wie lange ist schon bekannt, dass an dem o.g. Wohnprojekt umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und die Bewohnerinnen und Bewohner dort ausziehen müssen?


Gab es bereits ähnliche Schreiben an die Bewohner, mit welchen diese auf ihren bald notwendigen Auszug hingewiesen wurden? Oder war das Schreiben vom 7.2. das erste dieser Art? Und selbst wenn es bereits ein ähnliches Schreiben gab:
Wäre es nicht trotzdem möglich gewesen, den betroffenen Personen eine deutlich größere Frist für ihren Auszug zu geben?

2. Die LHH bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern „Unterstützung bei der Suche nach eigenem Wohnraum“ an.


U.a. Wohnraum durch „Zuweisungsbeschluss“, woraus jedoch kein Anspruch auf eine "bestimmte Wohnform" abgeleitet werden kann...

Wenn den betroffenen Personen also kein gleichwertiger Wohnraum von Seiten der Stadt zugewiesen werden kann, müssen diese dann sogar damit rechnen, in deutlich schlechterem Wohnraum - wie z. B. in einer Obdachlosenunterkunft- untergebracht zu werden?

3. Die Verwaltung kündigte in ihrem Schreiben vom 07.02.2023 ja schon an, bei denjenigen Bewohnern die Schlösser auszutauschen, welche ihren Schlüssel nicht bis zum 31.03.23 zurückgegeben haben.

Müssten dann die Bewohner, die bis zum vorgegebenen Stichtag aufgrund von fehlendem (Ersatz)Wohnraum noch nicht ausgezogen sind, auch damit rechnen, zwangsgeräumt zu werden?

Jens Böning
unabhängige Wählergemeinschaft
DIE HANNOVERANER