Drucksache Nr. 0672/2004 S1:
Querverbindung von der Bundesstraße 441 zur Bundesstraße 6;
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover;
Stellungnahme der Verwaltung

Inhalt der Drucksache:

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1. Stellungnahme
0672/2004 S1
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Querverbindung von der Bundesstraße 441 zur Bundesstraße 6;
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover;
Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag aus Drucksache Nr. 0672/2004 nicht zu folgen.

Begründung:

Die Notwendigkeit einer Verkehrsentlastung insbesondere in den hannoverschen Stadtteilen Ahlem, Stöcken, Herrenhausen sowie in Seelze-Letter ist seit vielen Jahren unstrittig. Abhilfe wird allseits gesehen in einer leistungsfähigen Verbindung zwischen B 441 und B 6, die früher unter dem Arbeitstitel "Leinesprung" geführt wurde und auf hannoverschem Stadtgebiet die B 441 in Ahlem (westlich des Gewerbegebietes) mit der B 6 in Stöcken (südlich des Klärwerkes) verbinden sollte. Seit längerem ist den beteiligten Stellen bewusst, dass diese Trassenführung aus verschiedenen Gründen nicht zum Tragen kommen kann. Vorarbeiten zu einem Raumordnungsverfahren wurden wegen unüberwindlicher technischer und finanzieller Probleme ergebnislos eingestellt.

Unter dem Arbeitstitel "Leinequerung" wird heute eine Verbindung der beiden Bundesstraßen auf der Innenseite des Gleisbogens der Güterumgehungsbahn in Betracht gezogen. Zur Darstellung der regionalplanerischen Notwendigkeit einer derartigen Verbindung ist im geltenden wie auch im Entwurf des künftigen Regionalen Raumordnungsprogramms die genannte Lösungsmöglichkeit als Option festgelegt. Weitere Untersuchungen über Machbarkeit, Trassenführung und Finanzierbarkeit müssen folgen. Die Trasse läge teilweise auf dem Gebiet der Stadt Seelze.

Mit der jüngst vorgelegten "Verkehrsuntersuchung Hannover Nordwest", die von der Region Hannover in Auftrag gegeben worden ist, wurde nachgewiesen, dass weiter von einer verkehrsentlastenden Wirkung einer "Leinequerung" auszugehen ist (s.a. Informationsdrucksache Nr. 0915 / 2004). Der Gutachter empfiehlt, die Planung weiter zu verfolgen.

Der Antrag der CDU-Fraktion zielt darauf ab, dass eine eigene hannoversche Lösung angestrebt werden soll. Hierunter wären technische, planungsrechtliche oder finanzielle Alternativen zu verstehen.
  • Da die Anknüpfungspunkte an B 6 und B 441 aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht beliebig zu verschieben sind, wäre die verkehrlich sinnvolle Alternative die frühere Planung des "Leinesprunges".
  • Planungsrechtlich wäre zu überlegen, ob das erforderliche Raumordnungsverfahren für die Bundesfernstraße durch andere Beteiligte außer dem zuständigen Straßenbaulastträger, der Bund, vertreten durch das Land Niedersachsen, beantragt werden könnte. Die Landeshauptstadt Hannover wäre jedenfalls hierzu nicht befugt, sofern sie nicht beabsichtigt, die Verbindung zwischen den beiden Bundesstraßen als Gemeindestraße herzustellen.
  • Der Antrag geht ferner davon aus, dass eine verkehrliche Lösung durch die Landeshauptstadt - im Gegensatz zur Region Hannover - finanzierbar sei. Unabhängig davon, dass nicht die Region Hannover sondern die Bundesrepublik Deutschland Straßenbaulastträger wäre und demzufolge von dort der maßgebliche Finanzierungsbeitrag geliefert werden müsste, hält die Verwaltung die Übernahme eines Finanzierungsanteils durch die Landeshauptstadt Hannover auf absehbare Zeit für sehr fraglich, auch wenn die Verbindung zwischen B 441 und B 6 nicht als Bundes- sondern als Gemeindestraße gebaut würde.

Weiterhin ist zu bedenken, dass die bisher als Voraussetzung für eine Leinequerung geltende "Bahndammtrasse" in Ahlem noch nicht realisiert ist.