Drucksache Nr. 0670/2021 N1:
Erweiterung des Familienzentrums Petermannstraße um eine Kindergartengruppe

Inhalt der Drucksache:

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1. Neufassung
0670/2021 N1
0
 
Änderung: Anpassung der Kostentabelle bezüglich der Erstausstattung (Teilfinanzhaushalt 51)

Erweiterung des Familienzentrums Petermannstraße um eine Kindergartengruppe

Antrag,

zu beschließen,
  • der Erweiterung der bisher 4 1/2-gruppigen Kindertagesstätte Petermannstraße, Petermannstraße 51 a, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. um eine weitere Kindergartengruppe (25 Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung), in Ganztagsbetreuung, zuzustimmen und

  • ab dem 01.08.2021, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische KIndertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) sowie Einrichtungsmittel zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.901.2
EinzahlungenAuszahlungen
   
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €44,000.00
   
Saldo Investitionstätigkeit (€44,000.00)

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kinderbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Abschreibungen €3,400.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €1,300.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €122,100.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€126,800.00)
   
  
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Doppelhaushalt 2021/2022 als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.
Die Pauschale für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen wird für die Anschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen in der Kindertagesstätte eingesetzt. Der Badenstedter Sportclub wird dieses Jahr zunächst nur mit einer neuen und einer ausgelagerten Kindergartengruppe in Betrieb gehen, aber bereits final für zwei neue Kindergartengruppen ausgestattet werden.

Begründung des Antrages

Das Familienzentrum Petermannstraße (derzeit 1 Krippengruppe mit 15 Plätzen, 2 Kindergartengruppen mit 50 Plätzen und 1 1/2 Hortgruppen mit 30 Plätzen) erhält zum Kita Jahr 2023/24 einen Ersatzneubau und soll in diesem Jahr zusätzlich durch die Anmietung der angrenzenden Räumlichkeiten des Badenstedter Sport Clubs (BSC) um eine Kindergartengruppe erweitert werden. Zur Sicherung des Rechtsanspruches sollen 50 Kindergartenplätze für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung in der Einrichtung geschaffen werden. Durch den Abriss des Familienzentrums Petermannstraße ist es notwendig eine Kindergartengruppe für zwei Jahre in den BSC Anbau auszulagern. Somit kann zunächst nur eine neue Kindergartengruppe mit 25 Plätzen in diesem Jahr geschaffen werden. Die zweite Gruppe entsteht mit der Fertigstellung des Ersatzneubaus. Das geplante Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote bei und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Planungen sind mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover - Landesjugendamt - abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / Apr 19, 2021