Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
1.
An ausgewählten Straßenschildern von größeren Straßen im Innenstadt-Bereich werden bis zum 30.06.2020 die unten näher beschriebenen „ertastbaren Schilder" montiert. Ende 2021 erfolgt eine Auswertung und die Entscheidung darüber. ob weitere Straßenschilder mit den ertastbaren Straßenschildern versehen werden sollen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, zu welchen Kosten es möglich wäre, flächendeckend im gesamten Stadtgebiet - respektive beginnend im Innenstadtbereich - zusätzliche Straßenschilder für Menschen mit Sehbehinderung an die Masten der vorhandenen Straßenschilder zu montieren. Beginnend mit den Hauptverkehrsstraßen.
Die zu montierenden, ertastbaren Schilder, wären in etwa so groß wie zwei ineinandergelegte Bausteine und würden wie bereits erwähnt, an bereits bestehende Straßenschild-Masten montiert (siehe beiliegende Kopie des Zeitungsartikels)
Nach Feststellung der Höhe der Kosten wird den beteiligten Ratsgremien eine Drucksache zur Beschlussfassung vorgelegt.