Informationsdrucksache Nr. 0669/2017 N1:
Vorüberlegungen zum weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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1. Neufassung
0669/2017 N1
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorüberlegungen zum weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021

Mit der Neufassung wurde die Berechnung der sozialen Merkmale aus der Informationsdrucksache 0699/2017 korrigiert, sowie für die Betrachtung der Betreuungsbedarfsquote statt der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 am jeweiligen Grundschulstandort die Anzahl der 6-9Jährigen im Stadtteil lebenden Kinder (Grundschulalter) analysiert.

Darüberhinaus sind mit der Anlage 2 die prozentualen Werte der vier Merkmale für die einzelnen Stadtteile tabellarisch detailliert dargestellt.

Die Änderungen zur Ursprungsdrucksache sind textlich hervorgehoben.

1. Ausgangslage

Im Rahmen des städtischen Programms zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen trägt die Stadt Hannover seit dem Jahr 2010 in großem Umfang finanziell, inhaltlich und strukturell zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen im Stadtgebiet Hannover bei. Ziel des städtischen Engagements ist es, allen interessierten Grundschulen die Umwandlung in eine Ganztagsgrundschule zu ermöglichen sowie die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen, den Bedürfnissen und Bedarfen von Kindern und ihren Familien weitestgehend entsprechenden Ganztagsschulangebots zu unterstützen.

Mit dem Beginn des Schuljahres 2017/2018 werden 41 von insgesamt 60 Grundschulen mit dem Ganztagsschulbetrieb begonnen haben (siehe Anlage 1).

Mit der Informationsdrucksache 1085/2016 stellte die Verwaltung das Konzept zur Umsetzung des Investitionsmemorandums vor. In einem Zeitraum von 10 Jahren sollen zur Finanzierung der wachsenden Stadt und des vorhandenen Investitionsstaus insgesamt mindestens 500 Mio. € zusätzlich eingesetzt werden.

Eine Maßnahme zur Umsetzung des Investitionsmemorandums 500 plus ist der weitere Ausbau der Grundschulen zu Ganztagsschulen mit einem Investitionsvolumen von 20 Mio. €.

Vor dem Hintergrund des Konzepts zur Umsetzung des Investitionsmemorandums sollen mit dieser Informationsdrucksache die Grundlagen für die Planung für den weiteren Ausbau von Grundschulen zu Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 dargestellt werden.

2. Grundlagen der Vorüberlegungen

Die Intention der Ganztagsgrundschule bezieht sich sowohl auf die Erhöhung der Chancengerechtigkeit, als auch auf die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

In Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Sozialplanung der Landeshauptstadt Hannover wurden für die Priorisierung der Grundschulen, welche bereits ihr Interesse an einer Wandlung zur Ganztagsgrundschule bekundet haben, daher Merkmale ausgewählt, die sowohl die sozialstrukturelle Lage des Stadtteils der jeweiligen Grundschule widerspiegeln, als auch die Bedarfslagen von Familien mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit berücksichtigen.

Als weiteres Merkmal für die Priorisierung des weiteren Ausbaus der Ganztagsgrundschulen wurde die Betreuungsbedarfsquote für Grundschulkinder im Stadtteil bzw. Schuleinzugsbereich betrachtet.

Die ausgewählten Merkmale lassen sich in Bezug auf Ihre Aussagekraft wie folgt kurz beschreiben:

Merkmal
Aussagekraft
Anteil der Alleinerziehenden an allen Familien
Hinweis auf besondere Bedarfslagen durch einen hohen Anteil von Alleinerziehenden im Kontext Vereinbarkeit von Familie und Beruf

(Quelle: 01.01.2016/LHH Sachgebiet Wahlen und Statistik).

Anteil der 0 bis 9-Jährigen mit Migrationshintergrund an 0 bis 9-Jährigen insgesamt
Hinweis auf Integrationsbedarfe und / oder erschwerte Teilhabe an kulturellen oder bildungsbezogenen Angeboten

(Quelle: 01.01.2016/LHH Sachgebiet Wahlen und Statistik)

Anteil der 0 bis 9-Jährigen, die in Familien leben, die Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, an 0 bis 9-Jährigen insgesamt

(Kinder in aktuellem Grundschulalter sowie potentiell nachwachsende Altersgruppen)

Hinweis auf besondere Bedarfe im Kontext zur Teilhabearmut

(Quelle: Dez 2014/LHH Sachgebiet Wahlen und Statistik sowie Bundesagentur für Arbeit)

Betreuungsbedarfsquote für eine ganztägige Grundschulkinderbetreuung im Stadtteil insgesamt
Ganztagsbetreuungsbedarfe für Grundschulkinder im Stadtteil

(Quelle:05.04.2017/LHH Sachgebiet Ganztagsschulangebote)



3. Ranking der Grundschulen

Für das Ranking zum weiteren Ausbau der Ganztagsgrundschulen wurden die Grundschulen mit einer Interessenbekundung für den Ganztag berücksichtigt (vgl. Anlage 1 Ziffer IV.).

Grundschulen mit Interessenbekundung für den Ganztagsbetrieb:


- GS Ahlem

- GS An der Uhlandstraße

- GS Bonifatiusschule

- GS Goetheplatz

- GS Johanna-Friesen-Schule

- GS Kestnerstraße

- GS Mühlenberg

- GS Mühlenweg

- GS Vinnhorst


Für die Grundschulen Pestalozzi-Grundschule, Kardinal-Galen-Schule und Mengendamm liegt ebenfalls eine Interessenbekundung vor. Diese drei Grundschulen bleiben bei der nachfolgenden Betrachtung unberücksichtigt, da mit den Planungs- und Umsetzungsverfahren zur Umwandlung in eine Ganztagsgrundschule für diese Schulstandorte bereits begonnen wurde. Für die weitere Betrachtung wurden folgende Stadtteile der Grundschulen mit einer Interessenbekundung für den Ganztagsbetrieb insbesondere berücksichtigt:

Stadtteile der Grundschulen mit Interessenbekundung für den Ganztagsbetrieb:

Stadtteil
Grundschule
Ahlem
GS Ahlem
Nordstadt
GS An der Uhlandstraße
List
GS Bonifatiusschule
Calenberger Neustadt
GS Goetheplatz
Oststadt
GS Johanna-Friesen-Schule
Zoo
GS Kestnerstraße
Mühlenberg/Bornum
GS Mühlenberg
Misburg-Nord
GS Mühlenweg
Vinnhorst/Brink-Hafen
GS Vinnhorst

Weil die Ausgangsdaten für das Ranking weitestgehend auf Stadtteilebene vorlagen, wurde schulstandortbezogen jeweils der Stadtteil betrachtet, aus dem die überwiegende Mehrheit der Grundschulkinder stammt. Aufgrund der vergleichsweise geringen Bevölkerungszahl des Stadtteils Bornum und des damit einhergehenden geringen Anteils von Kindern im Alter von 0-9 Jahren wurden im Fall der Grundschule Mühlenberg die Stadtteile Mühlenberg und Bornum zusammengefasst.

Methodik zur Ermittlung des Rankings:

Für die Priorisierung der neun Grundschulen wurden die genannten vier Merkmale zugrunde gelegt, stadtteilbezogen ausgewertet und analysiert.

Mit der Anwendung eines statistischen Analyseverfahrens konnte eine Vergleichbarkeit der vier verwendeten Merkmale und deren jeweiligen Stadtteilwerte erreicht und eine Reihenfolge ermittelt werden.

Im ersten Schritt wurde ein Datenpool auf räumlicher Ebene der neun betreffenden Stadtteile der Stadt Hannover aufgebaut. Dabei eingeflossen sind folgende vier Merkmale:

1. Anteil der Alleinerziehenden an allen Familien

2. Anteil der 0 bis 9-Jährigen mit Migrationshintergrund an 0 bis 9-Jährigen insgesamt

3. Anteil der 0 bis 9-Jährigen, die in Familien leben, die Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, an 0 bis 9-Jährigen insgesamt

4. Betreuungsbedarfsquote für eine ganztägige Grundschulkinderbetreuung im Stadtteil insgesamt

Es werden die 0 bis 9-Jährigen betrachtet, da es sich bei der Altersgruppe sowohl um Kinder im aktuellen Grundschulalter, als auch um potentiell nachwachsende Altersgruppen aus den betreffenden Stadtteilen handelt.

In einem zweiten Schritt wurden die Stadtteilwerte der vier verwendeten Merkmale mittels einer sogenannten z-Transformation vereinheitlicht. Durch eine z-Transformation werden Streuungen unterschiedlich dimensionierter Merkmale vergleichbar gemacht. Die Merkmale können dadurch miteinander verglichen und mathematisch weiter bearbeitet werden.

Anschließend wurden die Merkmale gewichtet. Der ganztägige Betreuungsbedarf von Grundschulkindern steht bei der Frage nach dem weiteren Ausbau von Ganztagsgrundschulen als ein bildungspolitischer Schwerpunkt im Fokus. Das Merkmal „Betreuungsbedarfsquote“ wurde daher mit einem 1,5fachen Satz höher gewichtet als die übrigen Merkmale zur sozialstrukturellen Lage im Stadtteil und zur Bedarfslage von Familien.

Durch eine abschließende Summierung der gewichteten z-Werte ergeben sich sog. Priorisierungspunkte je Stadtteil. Je höher die Gesamtpunktzahl desto höher liegt der betreffende Stadtteil im Ranking.


3.1 Anteil der Alleinerziehenden an allen Familien

Die Betrachtung des Anteils der Alleinerziehenden an allen Familien ist ein Merkmal für besondere Bedarfslagen im Stadtgebiet im Kontext zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Von den zu betrachtenden Stadtteilen ist der Anteil der Alleinerziehenden an allen Familien im Stadtteil Nordstadt mit 27,7% am höchsten.

In den folgenden Stadtteilen liegt der Anteil der Alleinerziehenden zwischen 23,5% und 27,5%: Mühlenberg/Bornum (27,2%), Misburg-Nord (26,1%), Vinnhorst/Brink-Hafen (24,5%), List (24,1%) und Oststadt (23,9%).

In den folgenden Stadtteilen liegt der Anteil der Alleinerziehenden unter 23,5%: Ahlem (22,3%), Calenberger Neustadt (19,0%) und Zoo (18,6%) .


3.2 Anteil der 0 bis 9-Jährigen mit Migrationshintergrund

Der Anteil der 0 bis 9-Jährigen mit Migrationshintergrund ist ein Merkmal für Integrationsbedarfe und / oder erschwerte Zugänge zu kulturellen oder bildungsbezogenen Betreuungsangeboten im Stadtteil.

Der Anteil der 0 bis 9-Jährigen mit Migrationshintergrund ist im Stadtteil Mühlenberg/Bornum mit 79,6% im Vergleich zu den übrigen Stadtteilen in der Betrachtung am höchsten.

In den folgenden Stadtteilen liegt der Anteil der 0 bis 9-Jährigen mit Migrationshintergrund zwischen 42% und 55%: Vinnhorst/Brink-Hafen (53,4%), Ahlem (52,3%), Nordstadt (49,4%), Calenberger Neustadt (46,2%) und Misburg-Nord (42,6%).

In den folgenden Stadtteilen liegt der Anteil der 0 bis 9-Jährigen mit Migrationshintergrund unter 42,0%: List (35,2%), Oststadt (32,5%) und Zoo (28,0%).


3.3 Anteil der 0 bis 9-Jährigen in Familien mit Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Die Betrachtung des Anteils der 0 bis 9-Jährigen, die in Familien leben, die Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen gibt Aufschluss über besondere Bedarfe in den einzelnen Stadtteilen, insbesondere über Kinder im Kontext zur Teilhabearmut.

Der Anteil der 0 bis 9-Jährigen in Familien mit Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist im Vergleich der betrachteten Stadtteile in Mühlenberg/Bornum mit 59,7% am höchsten. In den folgenden Stadtteilen liegt der Anteil der 0 bis 9-Jährigen in Familien mit Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zwischen 18% und 34%: Vinnhorst/Brink-Hafen (31,2%), Nordstadt (31,2%), Calenberger Neustadt (27,2%) ,Ahlem (26,0%) und Misburg-Nord (25,6%). In den folgenden Stadtteilen liegt der Anteil der 0 bis 9-Jährigen in Familien mit Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter 18%: List (17,5%), Oststadt (10,2%) und Zoo (2,8%).


3.4 Betreuungsbedarfsquote der Grundschulkinderbetreuung im Stadtteil/ Schuleinzugsbereich

Als weiteres Merkmal für die Priorisierung des weiteren Ausbaus der Ganztagsgrundschulen wurde, bezogen auf die jeweiligen Schuleinzugsbereiche der Grundschulen, die Situation der Grundschulkinderbetreuung (Ganztagsschule und Hort) insgesamt analysiert und in die Auswertung einbezogen.

Für die Ermittlung der Betreuungsbedarfsquote der zu betrachtenden Stadtteile wurde die Anzahl der Ganztagsbetreuungsplätze im Kindergartenbereich im Verhältnis zu einer Ganztagsversorgung der 6-9Jährigen im Stadtteil lebenden Kinder (Grundschulalter) durch Horte und Ganztagsgrundschulen auf Stadtteilebene analysiert. Der Versorgungsbedarf im Kindergarten als Bemessungsgrundlage für eine Betrachtung der Ganztagsversorgung von Grundschulkindern ist geeignet da davon auszugehen ist, dass die Betreuungsbedarfe der Eltern mit dem Wechsel vom Kindergarten in die 1. Klasse der Grundschule nahezu unverändert bleiben.

Demnach ergibt sich für die zu betrachtenden Stadtteile folgende Betreuungsbedarfsquote in der Grundschulkinderbetreuung:



Stadtteil
Betreuungsbedarfsquote insgesamt
Ahlem
40,7%
Nordstadt
65,0%
List
50,0%
Calenberger Neustadt
34,4%
Oststadt
41,8%
Zoo
76,6%
Mühlenberg/Bornum
72,1%
Misburg-Nord
56,5%
Vinnhorst/Brink-Hafen
34,8%

Die Betreuungsbedarfsquote in der Betreuung von Grundschulkindern ist im Stadtteil Zoo mit 76,6% am höchsten. In den Stadtteilen Mühlenberg/Bornum, Nordstadt und Misburg-Nord ist die Betreuungsbedarfsquote für die Grundschulkinderbetreuung mit einem Wert zwischen 72,1% und 56,5% ebenfalls sehr hoch. In den Stadtteilen Ahlem, List, Calenberger Neustadt, Oststadt und Vinnhorst/Brink-Hafen liegt die Quote unter 50%.

4. Ergebnis

Bei der Anwendung des oben beschriebenen statistischen Analyseverfahrens auf Grundlage der beschriebenen drei Merkmale zuzüglich der Gewichtung der Betreuungsbedarfsquote für die Grundschulkinderbetreuung ergibt sich für die zu betrachtenden Stadtteile eine Reihenfolge welche als Übersicht in der Anlage 2 dieser Drucksache beigefügt wurde.



Für die Vorüberlegungen des Ausbaus weiterer Ganztagsgrundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 ergibt sich demnach für die Grundschulen mit Interessenbekundung folgende Reihenfolge:

Rankingplatz
Grundschulen mit Interessenbekundung
Stadtteil
1
GS Mühlenberg
Mühlenberg + Bornum
2
GS An der Uhlandstraße
Nordstadt
3
GS Mühlenweg
Misburg-Nord
4
GS Vinnhorst
Vinnhorst/Brink-
Hafen
5
GS Ahlem
Ahlem
6
GS Bonifatiusschule
List
7
GS Kestnerstraße
Zoo
8
GS Johanna-Friesen-Schule
Oststadt
9
GS Goetheplatz
Calenberger Neustadt

5. Weiteres Verfahren

Mit der Entscheidung der Steuerungsgruppe „Qualitätsoffensive Grundschulkinderbetreuung“, künftig an allen Grundschulen mindestens die Durchführbarkeit eines teilgebundenen Ganztagangebotes zu ermöglichen, ergeben sich in der Folge notwendige Flächenanforderungen. Neben der Fläche für die Mensa sollen künftig u. a. auch die Freizeitflächen erweitert und Räume für Rückzugsmöglichkeiten in Schulgebäuden etabliert werden. Hierzu wird die Verwaltung ein aktualisiertes Standardraumprogramm für Grundschulen vorlegen.

Im weiteren Verfahren wird die Verwaltung nunmehr die o. g. Grundschulen anhand der anvisierten Reihenfolge und unter Berücksichtigung der erweiterten Flächen für den Ganztagsbereich auf Grundlage des Standardraumprogramms für Grundschulen hinsichtlich der finanziellen Auswirkung und baulichen Umsetzung prüfen. Die Realisierung der Vorhaben in der o. g. Reihenfolge sollte daher im Kontext zu den baulichen Anforderungen der einzelnen Schulstandorte betrachtet werden.

Die Verwaltung wird die politischen Gremien über den Stand und das weitere Verfahren der Umsetzung rechtzeitig informieren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen.

Kostentabelle

Die Kosten für die Umwandlung von Grundschulen in Ganztagsschulen werden schulstandortbezogen geprüft und in den jeweiligen Beschlussdrucksachen für die Einzelmaßnahmen beschrieben.

40.12 
Hannover / 21.04.2017