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Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussfassung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.
Im Rahmen der Beschlussdrucksache Nr. 1220/2017 N1 und dem Änderungsantrag Nr. 1646/2017 wurde die Verwaltung beauftragt, ein familienfreundliches und kindgerechtes Hallenbad mit einem 50 m Sportbecken, mit einem Lehrschwimmbecken, mit einem Kinderbecken, mit 1- und 3-Meter-Sprungturm und mit einer multifunktionalen Zuschauer*innentribüne zu bauen.
Das Vorhaben sollte im Rahmen eines Eignungstests als ÖPP-Modell unter Berücksichtigung der Machbarkeitsstudie und der Wirtschaftlichkeitsberechnung geprüft werden. Bei nachgewiesener Eignung sollte das Vergabeverfahren vorbereitet und durchgeführt werden, und im Anschluss sollten die Ergebnisse den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
zu 1.)
Für eine Umsetzung als ÖPP-Modell liegen ein positiver Eignungstest und eine mit positivem Ergebnis vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor.
Mit dem Haushaltsantrag Nr. H-0292/2019 wurde beschlossen, die Planung zum Hallenbad um die Planung für ein Freibadaußenbecken und einen Kindererlebnisbereich auf dem Gelände des Fössebades zu erweitern.
Unter Beachtung der wirtschaftlichen und funktionalen Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines ÖPP-Modells ist es sinnvoll, den Bau des Freibades in einer Baumaßnahme mit dem Bau des Hallenbades zu beauftragen. Ein Gesamtauftrag mit Hallen- und Freibad ist kostengünstiger, da die Schnittstellen in der Badewasseraufbereitung entfallen und ein zusätzliches Gebäude für die Badetechnik des Freibades nicht erforderlich ist. Im Zusammenhang mit der Durchführung ist nur eine Baustelleneinrichtung erforderlich.
Ein unabhängig vom Hallenbad zu errichtendes Freibad würde die Baustellenorganisation und den Bauablauf erschweren, da das Gelände hinter dem Hallenbad für Baustellenverkehr ohne Einschränkung für den Hallenbadbetrieb kaum erreichbar ist.
Des Weiteren ist eine großzügige Öffnung der Front des Hallenbades zur Liegewiese infolge der parallelen Errichtung eines Freibades nicht mehr notwendig.
a.) Ausstattungsmerkmale der Außenbecken
Das Außenbecken soll als Nichtschwimmerbecken mit einer Fläche von 25,00 x 15,00 m und einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m geplant werden.
Zusätzlich zum Nichtschwimmerbecken soll ein Planschbecken mit Matschspielplatz mit einer unregelmäßig geformten Fläche von 125,00 m² entstehen. Die Außenbecken sind aus langlebigem Material (wie z. B. Edelstahl) herzustellen. Eine Folienauskleidung ist auf Grund der geringeren Lebensdauer, dem hohen Reinigungsaufwand und den hohen Instandhaltungskosten auszuschließen. An die Außenbecken bestehen keine Wettkampfanforderungen.
Für den Planschbeckenbereich sind ein Wasserspiel (Wasserpilz, o. ä.) und ein Sonnensegel oder alternativ Sonnenschirme zur Teilbeschattung zu planen.
b.) Zusätzliche Ausstattungsmerkmale im Außenbereich
Als zusätzliche Ausstattungsmerkmale sind an den Beckenzugängen behindertengerecht Duschen mit Durchschreitemulden und eine WC-Anlage für Badegäste (barrierefrei) vorzusehen (für den Freibadbetrieb sind die Warmduschen und Umkleidekabinen im Hauptgebäude zu nutzen).
Für das Aufsichtspersonal muss an geeigneter Stelle ein bedarfsgerecht ausgestatteter und optimal positionierter dreiseitig geschlossener Unterstand errichtet werden. Weiterhin sind ein Schwimmmeisterraum (mind. 8 m²) und ein Erste-Hilfe-Raum (mind. 12 m²), eine WC-Anlage für das Personal sowie Lagerflächen für Spielzeug vorzusehen.
Die Zuwegung in den Freibadbereich erfolgt über das Hauptgebäude. Es soll nur ein Kassenbereich im Hauptgebäude vorgesehen werden und keine separate Freibadkasse. Die Umkleiden und Duschbereiche befinden sich im Hauptgebäude und werden sowohl für den Freibad- als auch für den Hallenbadbereich genutzt.
zu 2.)
Mit dem neuzubauenden Außenbecken soll das neue Fössebad als Kombibad betrieben werden. Diese Betriebsart erhöht das Angebot für alle Altersgruppen, steigert die Attraktivität des Fössebades und führt zu höheren Besucher*innenzahlen. Die verschiedenen Nutzer*innengruppen können wetterunabhängig das Außenbecken und die Schwimmhalle nutzen und verbleiben somit auch bei schlechten Sommertagen am Standort.
Das Nichtschwimmerbecken im Außenbereich ist zum kurzweiligen Abkühlen und für diejenigen gedacht, die das Schwimmen (noch) nicht erlernt haben und/oder den Bodenkontakt benötigen (Kinder / Senioren). Für das Schwimmen langer Distanzen mit entsprechender Wassertiefe kann im Kombibadbetrieb das 50 m Becken im Innenbereich genutzt werden.
Lange Inspektions- und Schließungszeiten, die sich bei einem typischen Hallen- oder Freibadebetrieb ergeben, werden durch den Kombibetrieb vermieden, da entweder der Innen- oder der Außenbereich zur Verfügung steht.
Terminplanung:
Die Verwaltung geht davon aus, dass nach erfolgtem Beschluss die Zeitspanne bis zur Fertigstellung des Bades vier Jahre betragen wird. Ein genauer Zeitplan kann erst im Rahmen der Vergabedrucksache vorgelegt werden.
Folgender Zeitplan wird angestrebt:
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen | August 2020 |
Veröffentlichung Teilnahmewettbewerb inklusive Verdingungsunterlagen (E-Vergabe) | August bis September 2020 |
Auswertung Teilnahmewettbewerb | September 2020 |
Ausarbeitung und Eingang der ÖPP-Angebote | Oktober 2020 bis Februar 2021 |
Wertung der Angebote / Verhandlungsverfahren | April 2021 bis September 2021 |
Beschlussdrucksache / Auftragsvergabe | Januar 2022 |
Inbetriebnahme Fössebad | August 2024 |
Rückbau Bestandgebäude | ab August 2024 |