Drucksache Nr. 0668/2008:
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0668/2008
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,


die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover - TaxiTarif - vom 15. Februar 2007 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. – Fachvereinigung Taxi und Mietwagen – (GVN) hat die Änderung der seit dem 01.03.2007 geltenden Beförderungsentgelte beantragt.

Der Antrag wird begründet mit:

· der Erhöhung der Kosten für die Fahrzeugbeschaffung,
· erhöhten Kosten für Reparatur und Wartung der Fahrzeuge,
· höheren Kosten bei der Kfz- Versicherung,
· Kostensteigerungen für die Lohnnebenkosten und
· den anhaltenden Kostensteigerungen für Treibstoffe.

Der beantragte Taxitarif behält seine Struktur im Wesentlichen bei.


bisher
neu
Grundpreis
2,40 €
2,50 €
1. – 3. Kilometer
1,60 € / km
1,60 € / km
4. – 10. Kilometer
1,30 € / km
1,40 € /km
alle weiteren Kilometer
1,20 € / km
1,40 € /km
Messe – Flughafen
39,00 €
41,00 €
Wartezeit
18,00 € / Stunde
21,00 € /Stunde
Zuschläge Kombi oder Großraum
4,00 €
4,00 €

Erhöht werden damit folgende Tarifbestandteile:

· der Grundpreis
· das Beförderungsentgelt ab dem 4. Kilometer
· das besondere Beförderungsentgelt für die Strecke vom Flughafen Hannover-Langenhagen zum Messegelände und umgekehrt anlässlich von Großveranstaltungen auf dem Messegelände und
· die Wartezeit.

Diese Fahrpreiserhöhung wirkt sich für beispielhaft genannte Entfernungen wie folgt aus:

Km
Fahrpreis bisher
Fahrpreis neu
Erhöhung %
Grundpreis
2,40 €
2,50 €
4,17
3
7,20 €
7,30 €
1,39
5
9,80 €
10,50 €
7,14
10
16,30 €
17,10 €
4,90
15
22,40 €
24,10 €
7,59
20
28,40 €
31,10 €
9,50
Messe-Flughafen
39,00 €
41,00 €
5,13
Zu diesem Antrag wurden gemäß § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Gewerkschaft ver.di, das Gewerbeaufsichtsamt, das Mess- und Eichwesen Niedersachsen und die Region Hannover angehört. Es wurden keine Bedenken gegen die Tarifänderung erhoben.

Die Verwaltung hat den Antrag geprüft.

Zur Prüfung der Kostensteigerungen wurde auf die öffentlichen Indizes des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen. Bezogen auf den Zeitraum der letzten Tariferhöhung bis September 2007 stiegen die Kraftstoffkosten um 26,23 % an. Die Kosten der Lebenshaltung (Verbraucherpreisindex) stiegen um 6,21%.

Im Vergleich haben sich die Fahrpreise der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe seit dem 01.03.2004 wie folgt entwickelt:

Jahr
Durchschnitt %
12.12.2004
4,55 %
11.12.2005
3,8 %
10.12.2006
3,1 %
09.12.2007
3,1%

Die Erhöhung der Taxentarife ist insbesondere wegen der gestiegenen Kraftstoffkosten und Lebenshaltungskosten angemessen. Daher kann auch wegen der wohl noch zu erwartenden weiteren Preissteigerungen zugestimmt werden.

Im Vergleich zu der Fahrpreisgestaltung anderer Großstädte liegen die hannoverschen Taxentarife nach der Erhöhung weiterhin im mittleren Tarifbereich.

Der Verordnungstext wurde zu den Beförderungsbedingungen und Ordnungswidrigkeiten redaktionell überarbeitet.

Der Entwurf dieser Verordnung wurde mit Vertretern des Taxengewerbes und der Region Hannover abgestimmt.

Ein gleichlautender Antrag wurde vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe e.V. auch an die Region Hannover gerichtet. Die Region Hannover hat zugesagt, die beabsichtigten Änderungen der Verordnung in gleicher Weise vorzunehmen, um eine Einheitlichkeit zu gewährleisten. Die Region Hannover plant die neuen Tarife zum 01.04.2008 einzuführen.

Als Anlage 2 ist eine Gegenüberstellung von den geltenden und den vorgeschlagenen neuen Regelungen beigefügt.
32.1 
Hannover / 25.03.2008