Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Fortführung und Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes an der Kardinal-Bertram-Schule
Antrag,
zu beschließen,
dem Förderverein der Kardinal-Bertram-Schule e.V. zur Fortführung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes (SeBa) an der Kardinal-Bertram-Schule, Loccumer Str. 46, 30519 Hannover für das Schuljahr 2026/2027 vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 laufende Beihilfen für zwei Gruppen mit 40 Betreuungsplätzen - entsprechend der gültigen Richtlinien für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € pro Kind/Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
|---|
|
| | Transferaufwendungen |
€122,400.00 |
| |
|
| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€122,400.00) |
|
|
|
|
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt durch Zuwendung an den Träger und die oben genannten Summen stehen im Budget Kindertagesstätten 2026 zur Verfügung.
Die Finanzierung für 2027 im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2027/2028.
Begründung des Antrages
In den beiden Gruppen des Schulergänzenden Betreuungsangebotes der Kardinal-Bertram-Schule werden nach wie vor 40 Kinder (inkl. Mittagessen) betreut. Die Kardinal-Bertram-Schule ist eine Angebotsschule und wird auf absehbare Zeit keinen Ganztagsschulbetrieb anbieten. Ein nachschulisches Betreuungsangebot ist vor diesem Hintergrund weiterhin im vorhandenen Umfang erforderlich und bedarfsgerecht. Auch im Hinblick auf den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab August 2026 (gemäß § 24 Abs. 4 des SGB VIII), erachten wir die Fortführung dieses Angebots als sinnvoll. Die Einrichtung ermöglicht Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Um den Fortbestand der Einrichtung sicherzustellen, beantragte der Träger fristgerecht die Anschlussförderung, das Betreuungsangebot an der Kardinal-Bertram-Schule soll für das Schuljahr 2026/2027 fortgeführt werden.
51.72
Hannover / Mar 31, 2026