Drucksache Nr. 0666/2018:
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Windröschenweg

Inhalt der Drucksache:

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0666/2018
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Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Windröschenweg

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte Windröschenweg, Windröschenweg 2, 30519 Hannover in Trägerschaft der DRK-Kinder-und Jugendhilfe in der Region Hannover GmbH, die Betreuungszeit einer altersübergreifenden Gruppe mit 20 Plätzen von einer 3/4- auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und
  • für dieses Betreuungsangebot ab dem 01.08.2018, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz - BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.110,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -5.110,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -5.110,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Die Kita Windröschenweg verfügt über drei altersübergreifende Gruppen mit Krippen- und Kindergartenplätzen, in denen insgesamt 60 Kinder betreut werden. Zwei dieser Gruppen bieten bereits eine Ganztagsbetreuung an. Das 3/4 - Angebot der dritten Gruppe wird in letzter Zeit immer weniger nachgefragt und wird von Eltern lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung genutzt. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird ein Platz mit längerer Betreuungszeit wahrgenommen. Der Träger hat daher die Ausweitung der Betreuungszeit für die betreffende Gruppe beantragt. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und dem Erfordernis eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes nachgekommen. Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeit stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung. Die entsprechende Betriebserlaubnis wird durch den Träger beim Niedersächsischen Kultusministerium beantragt.
51.42 
 / 19.03.2018