Informationen:
verwandte Drucksachen:
0665/2022 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 28.03.2022: Jugendhilfeausschuss: Zur Kenntnis genommen
- 31.03.2022: Verwaltungsausschuss: Zur Kenntnis genommen
0665/2022 (Originalvorlage) |
Informationsdrucksache | ||||||||||
In den Jugendhilfeausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Eine Inobhutnahme ist eine vorübergehende Unterbringung eines Kindes bzw. Jugendlichen in einer Einrichtung oder Bereitschaftspflegefamilie, wenn das Kindeswohl im Haushalt der Familie gefährdet ist. Sie ist eine vorübergehende Maßnahme zur Sicherstellung des Kindeswohls und kann je nach Situation für einige Stunden oder einen längeren Zeitraum erfolgen. Eine Inobhutnahme kann nach Überprüfung der Kindeswohlgefährdung durch Rückkehr in den Haushalt der Eltern oder eine bedarfsgerechte Hilfe beendet werden. Sie kann nicht nur vom Jugendamt angeordnet werden, auch Kinder und Jugendliche können selbst beim örtlichen Jugendamt als „Selbstmelder*innen“ um eine Inobhutnahme bitten.
Aktueller Stand
Im Inobhutnahmesystem der Landeshauptstadt Hannover arbeiten seit Jahren unterschiedliche städtische Einrichtungen eng zusammen.
Clearingstelle
Die Clearingstelle ist ein Sachgebiet des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) und für Inobhutnahmen bei Kindeswohlgefährdungen und Krisensituationen zuständig. Die Clearingstelle stellt die Beratung und die Vermittlung sowie bedarfsgerechte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahren sicher. Darüber hinaus können bis zu acht Jugendliche im Alter zwischen 14 bis 17 Jahren in der Clearingstelle betreut werden.
Anfragen zu Inobhutnahmen und Kriseninterventionen erfolgen während der Geschäftszeiten des KSD über die Dienststellen der Bezirkssozialarbeit des Kommunalen Sozialdienstes. Außerhalb der Geschäftszeiten ist die Clearingstelle über das ganze Jahr für die Beratung, Vermittlung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Gefährdungssituationen im gesamten Stadtgebiet zuständig. Bei voller Auslastung der städtischeren Kapazitäten wird bei freien Trägern innerhalb und außerhalb Hannovers angefragt.
Bereitschaftspflege
Im Inobhutnahmesystem der Landeshauptstadt Hannover betreibt der Heimverbundes folgende vier Einrichtungen :
bed by night:
Die städtischen Inobhutnahmeeinrichtungen tauschen sich im Rahmen von regelmäßigen Dienstbesprechungen aus und sind im ständigen Kontakt zur Abstimmung von Belegplätzen und Situationen in den Einrichtungen. Schwerpunkte in der pädagogischen Arbeit liegen in der Krisenintervention und Beratung der Kinder und Jugendlichen. Dabei steht die Unterstützung der Kinder- und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer akuten persönlichen und familiären Krise im Mittelpunkt. Zudem werden alle Betreuungsaufgaben im Rahmen der Inobhutnahme, die Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen, KSD, Polizei, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Krankenhäusern, Ärzt*innen, ggfs. Dolmetscher*innen, kulturellen und Flüchtlingszentren, Ausländerbehörden sowie Gesundheits- und Sozialämtern übernommen.
Die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten bzw. Vormünder*innen wird aktiv gestaltet, die Begleitung der schulischen und beruflichen Entwicklung während der Inobhutnahme fortgesetzt.