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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zu Kontakten zum Arbeiter-Samariter-Bund
in der Ratssitzung am 28.03.2019, TOP 5.7.1.
Am 28.02.2019 konnte man der Presse entnehmen, dass gegen den Geschäftsführer des ASB Mohamed A. ermittelt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
In welchem Kontakt stand die Verwaltung mit dem Geschäftsführer?
Wer hat seitens der Landeshauptstadt entsprechende Verträge unterzeichnet und die dazu gehörigen Gespräche geführt ?
In welchem finanziellen Umfang wurden mit dem ASB in den letzten 4 Jahren (01.01.2015) Verträge abgeschlossen ?
Mit besten Grüßen
Tobias Braune
Text der Antwort
Vorbemerkung:
Der Arbeiter-Samariter-Bund (Landesverband Niedersachsen e. V., Ortsverband Hannover) wirkt wie die anderen in den Genfer Konventionen benannten freiwilligen Hilfsgesellschaften und Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst und Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) gemäß § 14 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) im Katastrophenschutz der Landeshauptstadt Hannover mit.
Im Rahmen der notwendigen Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen hat die Landeshauptstadt Hannover 2016 zusätzlich eine „Vereinbarung über den Einsatz von Helferinnen und Helfern, Fahrzeugen und sonstigen Geräten innerhalb der Landeshauptstadt Hannover“ mit den oben genannten Hilfsorganisationen geschlossen, die eine Unterstützung der Landeshauptstadt Hannover bei der Betreuung der Bevölkerung durch Einheiten der Hilfsorganisationen sicherstellt. Aufgrund dieser Vereinbarung werden den Hilfsorganisationen einsatzbezogen und gegen Nachweis die Aufwendungen für die Betreuung der Bevölkerung (z.B. Getränke, Betriebsstoffe und Verpflegung) und die Verdienstausfallzahlungen der ehrenamtlichen Helfer*innen erstattet.
Außerdem bedient sich die Landeshauptstadt Hannover zur Aufgabenerfüllung im Rettungsdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) ebenfalls der o.g. Hilfsorganisationen oder ihrer gemeinnützigen Rettungsdienstgesellschaften. Die Beauftragung der Hilfsorganisationen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG erfolgte im Jahr 1998 und hat seitdem Bestand. Die Aufgaben im Rahmen des NRettDG erfüllt der Arbeiter-Samariter-Bund mit seiner gemeinnützigen Gesellschaft für
Sozialdienste und Krankentransporte.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt.
Am 28.02.2019 konnte man der Presse entnehmen, dass gegen den Geschäftsführer des ASB Mohamed A. ermittelt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Frage 1: In welchem Kontakt stand die Verwaltung mit dem Geschäftsführer?
Herr A. war als Geschäftsführer des Ortsverbandes und der gemeinnützigen Gesellschaft für Sozialdienste und Krankentransporte des Arbeiter-Samariter-Bundes tätig. In dieser Funktion stand er im Rahmen der o.g. Aufgabenfelder im regelmäßigem Kontakt zu den jeweils zuständigen Sachgebieten des Fachbereiches Feuerwehr.
Frage 2: Wer hat seitens der Landeshauptstadt entsprechende Verträge unterzeichnet und die dazu gehörigen Gespräche geführt?
Verträge zwischen dem ASB und der LHH wurden durch die Fachverwaltungen Jugend und Familie, Feuerwehr sowie dem Hannover Congress Centrum geschlossen.
Was die Zusammenarbeit des Fachbereichs Feuerwehr und dem ASB betrifft, wurde ein über das NKatSG hinausgehender Vertrag für die Aufgaben des Katastrophenschutzes nicht geschlossen.
Die „Vereinbarung über den Einsatz von Helferinnen und Helfern, Fahrzeugen und sonstigen Geräten innerhalb der Landeshauptstadt Hannover“ wurde mit allen im Katastrophenschutz und Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen und Unternehmen geschlossen und jeweils von den Geschäftsführungen und der Fachbereichsleitung des Fachbereiches Feuerwehr unterzeichnet.
Die Beauftragung der Arbeiter-Samariter-Bund Gemeinnützige Gesellschaft für Sozialdienste und Krankentransporte mbH gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG wurde im Jahr 1998, gemeinsam mit den Beauftragungen aller anderen Hilfsorganisationen, von Herrn Oberbürgermeister Schmalstieg nach einem entsprechenden Ratsbeschluss unterschrieben. Anpassungen an der Vorhaltung aller Beauftragten erfolgen im Rahmen der Bedarfsplananpassungen der Landeshauptstadt Hannover, die durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen werden (zuletzt erfolgt am 28.09.2017 - Drucksache Nr. 2269/2017).
Der Kommunale Sozialdienst schließt derzeit Einzelvereinbarungen mit dem Träger ASB auf der Grundlage der Vergütungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) für die qualifizierte Schulassistenz und die einfache Schulassistenz in der Region Hannover vom 01.05.2018 ab. Die Einzelvereinbarungen werden durch die Bezirkssozialarbeit/ Dienststellenleitungen abgeschlossen, nachdem ein Hilfeplangespräch gemäß § 36 SGB VIII durchgeführt wurde.
Zur Teilnahme an einer Kongressmesse (Diabetes Tour) wurde zwischen dem HCC und dem ASB ein Mietvertrag für einen Messestandplatz geschlossen.
Frage 3: In welchem finanziellen Umfang wurden mit dem ASB in den letzten 4 Jahren (01.01.2015) Verträge abgeschlossen?
Auf Basis der „Vereinbarung über den Einsatz von Helferinnen und Helfern, Fahrzeugen und sonstigen Geräten innerhalb der Landeshauptstadt Hannover“ kam der Arbeiter-Samariter-Bund bei sieben Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen zum Einsatz. Hierfür wurden an den ASB insgesamt 57.202,84 Euro erstattet.
Die Vergütung der rettungsdienstlichen Leistungen im Rahmen der Beauftragung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG erfolgt auf Grundlage eines „Gutachten[s] über die Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes“, das im Jahre 2007 von den Kostenträgern des Rettungsdienstes (Krankenkassen und Berufsgenossenschaften) und der Landeshauptstadt Hannover gemeinsam beauftragt wurde. Die Kosten der Beauftragten werden jährlich von den Kostenträgern des Rettungsdienstes geprüft und über die Budgetzahlungen ein Benehmen hergestellt. Das Budget der Arbeiter-Samariter-Bund Gemeinnützige Gesellschaft für Sozialdienste und Krankentransporte mbH betrug im Jahr 2018 1.634.238,26 €.
Der Kommunale Sozialdienst hat den Träger ASB mit der Betreuung von Kindern im Bereich Schulassistenz beauftragt. Die Betreuungen fanden bzw. finden im Zeitraum des zweites Halbjahr 2017 bis 2019 statt. Die Gesamtkosten betragen bis einschl. Februar 2019 211.589,09 Euro.
Das Hannover Congress Centrum hat für eine Standbuchung des ASB (Diabetes-Tour) 212,50 € eingenommen.