Drucksache Nr. 0663/2004 S1:
Zusatzantrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 0574/2003 N2, Umgestaltung des Strandbades Maschsee

Inhalt der Drucksache:

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1. Stellungnahme
0663/2004 S1
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Zusatzantrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Drucks. Nr. 0574/2003 N2, Umgestaltung des Strandbades Maschsee

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

1. Der Investor sorgt für ausreichend bemessene Fahrradabstellanlagen für die gesamten Nutzungen der Erbbauflächen.

Im Rahmen des Architektenwettbewerbes werden Planungen zu Fahrradstellplätzen gefordert.

2. Bezüglich des geplanten Ersatzstandortes Culemannstraße stellt die Stadtverwaltung dar, mit welchen Verkehrsbelastungen zu rechnen ist und wie mit der hier zu erwartenden Parkplatzproblematik umgegangen werden soll. Wildes Parken, welches übrige Verkehrsnutzungen wie Rad- und Fußverkehr beeinträchtigen könnte, ist durch geeignete Maßnahmen von vornherein zu verhindern.

Die Verwaltung wird die Themen Verkehr und Parken prüfen und darstellen.

3. Die Stadtverwaltung wendet sich an die Landesregierung mit der Bitte, die Komplementärmittel für eine baldmögliche Umsetzung des geplanten S-Bahnhaltepunktes Hildesheimer Straße bereitzustellen.

Die Verwaltung hat in den letzten Wochen mit den an der Planung der S-Bahnstation Waldhausen Beteiligten Kontakt aufgenommen und auch auf die Bedeutung des Projektes für die Landeshauptstadt hingewiesen, so zuletzt am 12. März durch ein Schreiben des Oberbürgermeisters an Herrn Minister Hirche (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr). Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr ist jedoch nicht die Landeshauptstadt, sondern die Region Hannover. Der Nahverkehrsplan 2003 der Region sieht den Bau der S-Bahn-Station als Verknüpfungspunkt mit der Stadtbahn vor. Fragen der Finanzierung und Durchführung des Projektes sind deshalb originär von der Region zu betreuen. Der Regionsausschuss hat am 02.09.2003 einstimmig beschlossen, dass mit der Planung begonnen wird und die entsprechenden Planungskosten zur Verfügung gestellt werden. Erst nach Vorliegen einer Planung kann beim Land ein Antrag auf Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gestellt werden. Für die spätere Errichtung wäre die Deutsche Bahn zuständig.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, dem Antrag nicht zu folgen.

4. Die Stadtverwaltung wendet sich an die ÜSTRA und die Region Hannover mit der Frage, wieweit für den südlichen Maschsee eine regelmäßige Busanbindung in den Sommermonaten und im Winter an den Wochenenden geschaffen werden kann.

Die Verwaltung wird die Einrichtung einer regelmäßigen Busanbindung in den Sommermonaten und am Wochenende verfolgen.

5. Die Verwaltung stellt sicher, dass im Bereich des Strandbades eine öffentlich zugängliche Toilettenanlage für die Bevölkerung zur Verfügung steht.

Die Vorhaltung einer öffentlich zugänglichen Toilettenanlage war nicht Gegenstand der Ausschreibung des Strandbades, so dass eine nachgeschobene Forderung hierzu kaum durchsetzbar ist. Gleichzeitig wird durch den Investor eine ausreichende Anzahl moderner Toiletten im öffentlich zugänglichen Strandbad zur Verfügung gestellt. Der Investor ist dennoch bereit, die Einrichtung einer gesonderten, öffentlich zugänglichen Toilettenanlage in die Vorgaben des Architektenwettbewerbes aufzunehmen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb zu beschließen, die Einrichtung einer gesonderten, öffentlich zugänglichen Toilettenanlage in den Architektenwettbewerb aufzunehmen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Architektenwettbewerbes wird dann eine endgültige Entscheidung hierzu getroffen.