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die Einrichtung der Clearingstelle als Inobhutnahmeeinrichtung für Kinder und Jugendliche in Trägerschaft des Fachbereiches Jugend und Familie mit den Aufgaben,
- Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien in akuten Krisensituationen, insbesondere an Wochenenden sowie Abend- und Nachtstunden,
- Inobhutnahme hannoverscher und auswärtiger Kinder und Jugendlicher nach den §§ 42 und 43 SGB VIII, sowie ggfs. Hilfen nach anderen Grundlagen des SGB VIII.
Nach Ablauf der 3 ½ jährigen Erprobungsphase ab dem 31.03.2004 als Dauereinrichtung zu betreiben.
Die Einrichtung ist rund um die Uhr geöffnet und steht Mädchen und Jungen gleichermaßen zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung erfolgt entsprechend der Beschlussdrucksache 782/2000. Die Mittel stehen in den Budgets 351405 Clearingstelle, 3514Z2, 3510P4, 1110P0 zur Verfügung.
Die Clearingstelle wird seit dem 15.09.2000 betrieben (DS 782/2000).
Sie übernimmt hoheitliche Aufgaben nach dem KJHG gem. § 42 (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen); § 43 (Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung des Personensorgeberechtigten) und § 50 (Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengerichten). In Ausnahmefällen sind auch Aufnahmen nach § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen) und § 41 (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) möglich.
Hintergrund für die Schaffung einer Clearingstelle waren seinerzeit folgende konzeptionelle Grundgedanken:
- Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Inobhutnahme.
- Verbesserung der Betreuung und Erstversorgung von Kindern und Jugendlichen mit extremen Schwierigkeiten und Auffälligkeiten im Sozialverhalten sowie drogenkonsumierender und abhängiger Minderjähriger.
- Verbesserung der Erreichbarkeit der sozialpädagogischen Fachkräfte in Krisen- und Konfliktfällen mit einer rund um die Uhr Erreichbarkeit (auch an Wochenenden).
- Bündelung der Inobhutnahmen und damit verbunden die Spezialisierung und Qualifizierung des pädagogischen Personals.
- Zentrale Anlaufstelle für die Polizei und den Bundesgrenzschutz, hilfesuchende Jugendliche, Eltern und besorgte Bürgerinnen und Bürger insbesondere in den Nachtstunden und an den Wochenenden.
- Zentrale Anlaufstelle für die Vermeidung von Inobhutnahmen durch kurzfristige, qualifizierte Krisenintervention.
- Keine Ausschlusskriterien bei der Aufnahme.
In der Clearingstelle sind neun päd. Fachkräfte (auf 8 Stellen), eine Sozialpädagogin im Anerkennungsjahr sowie zwei Hauswirtschaftskräfte mit jeweils 32 Wochenarbeitsstunden tätig. Die päd. Fachkräfte arbeiten im Schichtdienst.
Die Einrichtung wurde zunächst als Erprobungsprojekt befristet angelegt um Erfahrungen zu sammeln, da es auch bundesweit ein einmaliges Projekt war und nicht auf Kenntnisse aus anderen Städten zurück gegriffen werde konnte. Nach Ablauf der Erprobungsphase am 31.3.2004 soll anhand der Erkenntnisse eine abschließende Entscheidung über die dauerhafte Einrichtung erfolgen.
Die organisatorische und konzeptionelle Neugestaltung beinhaltete in der Arbeit der Einrichtung folgende Schwerpunkte:
- Aufbau der Kooperation mit dem Jugendsozialwerk
- Aufbau der Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Bundesgrenzschutz
- Zusätzliche Qualifizierung des Fachpersonals
- Neuorganisation der Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Sozialdienst
- Aufbau eines Berichtswesens und Dokumentation der Fälle
- Neuorganisation der Zusammenarbeit mit Einrichtungsträgern aus dem Bereich der Erziehungshilfe
Bei dem umfassenden Katalog der Aufgabenstellung mussten Erfahrungen gesammelt werden und die gewonnen Erkenntnisse ausgewertet und verbessert werden.
So wurde die Clearingstelle auch im Jahr 2002 vom Rechnungsprüfungsamt überprüft, die Ergebnisse sind der Drucksache 0008/2004 zu entnehmen. Die in dem Prüfverfahren aufgeworfenen Themen wurden von der Clearingstelle zum Anlass genommen weitere Verbesserungen vorzunehmen, einige sind hier stichpunktartig genannt:
- Verhandlungen mit Anbietern von Unterbringungsmöglichkeiten bezüglich der konzeptionellen Angebote, um die Verweildauer in der Clearingstelle weiter zu reduzieren.
- Veränderung des Abrechnungssystems um mehr Kostentransparenz zu erhalten.
- Weitere Differenzierung der Datenerfassung der Fälle.
- Erarbeitung von Dienstanweisungen, die die Zusammenarbeit mit dem KSD regeln.
- Einführung einer verbindlichen zentralen Abfrage zu Unterbringungsmöglichkeiten, zur Verkürzung der Verweildauer.
- Parallelabfrage über freie Plätze in Einrichtungen.
- Neue Dienstanweisung zur Struktur der Aktenführung.
Ziel aller Maßnahmen ist es weiterhin, durch entsprechende gute Kooperationen, Kenntnisse und adäquate Unterbringungsmöglichkeiten, die Verweildauer in der Clearingstelle so kurz wie möglich zu halten.
Der Anlage ist der Datenüberblick über die Jahre 2001 bis 2003 sowie der Jahresbericht für 2003 zu entnehmen. Daraus wird ersichtlich, dass sich die Verweildauer in der Clearingstelle kontinuierlich reduziert hat.
Um antragsgemäße Beschlussfassung wird gebeten.