Drucksache Nr. 0660/2013:
Neuordnung von Förderschulstandorten „Schwerpunkt Lernen“

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0660/2013
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Neuordnung von Förderschulstandorten „Schwerpunkt Lernen“

Antrag,


zu beschließen,

die vier Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen Albrecht-Dürer-Schule, Erich-Kästner-Schule, Maximilian-Kolbe-Schule und Christian-Andersen-Schule, zum 31.07.2014 aufzuheben und gleichzeitig zum 01.08.2014 an den Schulstandorten Ebelingstraße 3 (zurzeit Erich-Kästner-Schule) und Nackenbergerstraße 4 (zurzeit Maximilian-Kolbe-Schule) zwei Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen neu zu bilden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle


Durch die Reduzierung / Zusammenlegung der vier Förderschulstandorte zu zwei Schulstandorten entfallen ab dem Schuljahr 2014/15 die laufenden Aufwendungen für den Betrieb von zwei Förderschulstandorten Lernen.

Für die Zusammenlegungen werden kleinere strukturelle bauliche Maßnahmen und Ausstattungsergänzungen erforderlich, deren Kosten noch nicht feststehen.







Es fallen einmalig in geringerer Höhe Umzugskosten an, deren Höhe noch nicht feststeht.

Eine Aussage zu weiteren finanziellen Auswirkungen kann erst nach Vorlage der Nachnutzungskonzepte für die Schulgebäude der Albrecht-Dürer-Schule und der Christian-Andersen-Schule getroffen werden.

Begründung des Antrages


In Folge der Verabschiedung des Gesetzes zur ‚Einführung der inklusiven Schule’ vom 23. März 2012 sind die öffentlichen Schulen in Niedersachsen verpflichtet, „allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang“ zu ermöglichen.

Das Gesetz sieht vor, mit der Einführung der inklusiven Schule ab Schuljahr 2013/2014 verpflichtend zu beginnen. Inklusiv arbeitende Schulen und Förderschulen müssen, mit Ausnahme des Primarbereichs der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, parallel angeboten werden. Das bedeutet, dass mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 die Primarstufe der Förderschule Lernen ausläuft und die Aufnahme neuer Klassen im ersten Schuljahrgang entfällt.

Unabhängig von der Gesetzesänderung für die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen sind die Schülerzahlen in den vergangenen Jahren an allen vier Förderschulen kontinuierlich gesunken.

Aus diesen Gründen ist ein Erhalt von vier Förderschulstandorten aus pädagogischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll.

Die vier Förderschulen unterrichten im aktuellen Schuljahr 2012/2013 zusammen noch 609 Kinder. Da im Primarbereich, beginnend ab Schuljahr 2013/2014 keine Neuaufnahmen mehr erfolgen, wird sich die Schülerzahl in den nächsten Jahren kontinuierlich verringern. Zum Schuljahr 2014/2015 werden voraussichtlich insgesamt nur noch ca. 400 Schülerinnen und Schüler die vier Förderschulen besuchen.

Im Einvernehmen mit den betroffenen Schulleitungen und der Landesschulbehörde sollen zum Schuljahr 2014/2015 aus pädagogischen, schulorganisatorischen und wirtschaftlichen Gründen die Förderschulen Lernen um zwei Standorte reduziert werden und die beiden Schulstandorte Ebelingstraße 3 (Erich-Kästner-Schule) und Nackenbergerstraße 4 (Maximilian-Kolbe-Schule) als Förderschulstandorte erhalten bleiben.

Beide Schulstandorte bieten jeweils ausreichend Raumkapazität, um Schülerinnen und Schüler aus jeweils zwei Förderschulen aufzunehmen und verfügen über ein für die Schulform geeignetes und ansprechendes Außengelände.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung und damit einverstanden zu sein, die erforderlichen Genehmigungen gem. § 106 Abs. 7 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) bei der Landeschulbehörde zu beantragen.

Die Verwaltung plant, die frei werdenden Schulstandorte der Christian-Andersen-Schule und der Albrecht-Dürer-Schule schulisch weiter zu nutzen und damit in den Stadtbezirken Vahrenwald-List und Döhren-Wülfel steigende Schülerzahlen zu kompensieren bzw. Grundschulstandorte räumlich zu entlasten.



Über die konkreten Nachnutzungskonzepte wird die Verwaltung gesonderte Drucksachen vorlegen. Desgleichen gilt auch für die notwendige Änderung der Schulbezirkssatzung für die dann noch verbleibenden 3 städtischen Förderschulstandorte.
42.11 
Hannover / 27.03.2013