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Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt zukünftig jeweils darzustellen, ob und wie bei laufenden Straßenplanungen, Neu- und Umbauten sowie bei größeren Straßensanierungen in jeweils spezifischer Weise einen klimawandelangepassten und zukunftsfähigen Standard nach dem Vorbild der Planungen für die Prinzenstraße umzusetzenMaßnahmen zur Klimawandelanpassung umgesetzt werden können und mit welchen zusätzlichen Kosten diese verbunden sind.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Prinzenstraße im Bauausschuss zu berichten, welche Besonderheiten, Herausforderungen und Mehrkosten im Vergleich zu bisherigen Straßenbauprojekten vergleichbarer Größenordnung entstanden sind, sich im Bau und Betrieb voraussichtlich ergeben werden und welche Maßnahmen aus diesem Projekt zukünftig bei anderen Projekten verfolgt werden sollten.
Für die Entwicklung des neuen Standards für klimawandelangepasste und zukunftsfähige Straßen soll eine Zusammenarbeit mit der Leibniz Universität Hannover geprüft werden, wie z.B. mit dem Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik (ISAH) mit ihrem Projekt DIGNIS - Digital gesteuerte Niederschlagsnutzung in Städten, mit dem Institut für Landschaftsarchitektur und mit dem Institut für Freiraumentwicklung (IF).
Folgende Maßnahmen zur Klimawandelanpassung und im Sinne der Verkehrswende sollen dabei realisiert werden:
Flächenentsiegelungen und Bepflanzungen, z.B. von ehemaligen PKW-Stellplätzen;
Maßnahmen zur Regenwasserversickerung und –speicherung zur Entlastung des Abwassernetzes bei Starkregenereignissen und zur Bewässerung von Pflanzen in Trockenperioden, z.B. Baumrigolen bzw. Baumbeete, wo immer möglich unterirdische Sammelzisternen, Ausführung von PKW-Stellplätzen mit Rasengittersteinen oder ähnlichen Befestigungen;
bei Straßen in Waldnähe Prüfung, ob das Regenwasser direkt in einen Stadtwald abgeleitet werden kann:
großzügig bemessener Raum und Aufenthaltsmöglichkeiten für Fußgänger*innen, wenn möglich durch Bäume beschattetet;
großzügig bemessener Raum und Abstellmöglichkeiten für Radfahrende, wenn möglich mit Gründach und Regenwasserspeicher (z.B. durch Überleitung in ein Hochbeet oder eine Zisterne);
ausreichend Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, insbesondere für LEV´s (elektrische Leichtfahrzeuge);
Ausweisung von Flächen für solarbetrieben Mini-Mobilitätshubs mit Lademöglichkeiten für E-Bikes und E-Scooter (LEV´s).