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Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS 1278/2003) sind für diese Drucksache nicht relevant.
1) Die Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kronsberg erfordert insbesondere im Neubaugebiet Kronsberg-Süd langfristig wirksame Investitionen in ein neues Wärmenetz. Um den Bieterinnen und Bietern im Vergabeverfahren eine bessere Amortisation für die Kalkulation der Angebote zu ermöglichen, soll die Vertragszeit 20 Jahre betragen. Der längere Abschreibungszeitraum wirkt sich voraussichtlich günstig auf die Wärmekosten für die Bewohnerinnen und Bewohner aus.
2) Die Vergabe soll auf Grundlage der nachfolgenden Hauptkriterien mit folgender Gewichtung getroffen werden:
Wertungskriterien | Gewichtung |
1. | Preisgünstigkeit | 55 % |
2. | Versorgungssicherheit | 25 % |
3. | Wärmeverluste des Wärmenetzes | 5 % |
4. | Kundenservice | 5 % |
5. | Angebot optionaler Dienstleistungen | 10 % |
Kriterium 1: Preisgünstigkeit
Die Preisgestaltung mit dem Ziel möglichst günstiger Endkundenpreise stellt mit 55 % das wichtigste Wertungskriterium dar. Von den Bieterinnen und Bietern sind Angebote einzureichen, deren Angaben zu den Wärmepreisen auf Basis von Musterverbrauchsfällen bewertet werden.
Das Senken der Endkundenpreise bei Erreichen einer Anschlussquote, die über einem festgelegten Mindestwert liegt, stellt einen weiteren Bewertungsmaßstab dar: Bei einer hohen Anschlussquote verpflichten sich Bieterinnen und Bieter zur Preisreduzierung. Nahwärmekundeninnen und -kunden profitieren damit von den Kostenvorteilen einer hohen Beteiligung. Hierdurch wird ein Anreiz für eine ökonomisch und ökologisch wichtige Systemausnutzung gesetzt. Hierbei wird der Anschlusswert des gesamten Quartiers Kronberg (Bestands- und Neubaugebiete) an das Nahwärmenetz betrachtet.
Kriterium 2: Versorgungssicherheit
Aufgrund der Bedeutung einer sicheren Wärmeversorgung beträgt die Gewichtung 25 %. Die schnelle Behebung von Störungen, die Prozessorganisation von Störungsannahmen und eine geringe Anzahl von Unterbrechungen sind Kriterien einer sicheren Wärmeversorgung. Die Bieterinnen und Bieter werden zu verbindlichen Aussagen aufgefordert. Hält der spätere Auftragnehmer die Zusagen nicht ein, hat die Stadt vertraglich festgelegte Sanktionsmöglichkeiten.
Kriterium 3: Wärmeverluste des Wärmenetzes
Geringe Wärmenetzverluste sind ein wichtiges Qualitätskriterium, das die CO2-Emissionen, den Primärenergiefaktor und die Wirtschaftlichkeit des Wärmenetzes günstig beeinflusst. Durch die Art der zu verlegenden Rohre und der verwendeten Wärmedämmklasse, die Wahl der Systemtemperaturen und die Betriebsweise des Netzes lassen sich die Netzverluste minimieren. Bieterinnen und Bieter geben zu diesem Kriterium die Garantie eines maximalen Netzverlustes ab. Hält der spätere Auftragnehmer die Zusagen nicht ein, hat die Stadt auch hier vertraglich festgelegte Sanktionsmöglichkeiten.
Kriterium 4: Kundenservice
Der Kundenservice ist mit 5 % vergleichsweise niedrig gewertet, weil bei der Wärmelieferung die Zahl der Kundenkontakte gering ist. Art und Umfang des Kundenservice werden bewertet.
Kriterium 5: Angebot optionaler Dienstleistungen
Dieses Wertungskriterium berücksichtigt optionale Dienstleistungsangebote der Bieterinnen und Bieter. Ein wichtiger Wunsch der Investorengruppen ist die Übernahme der Wärmeabrechnung gegenüber den Wärmenutzerinnen und Nutzern. Darüber hinaus werden bei den Bieterinnen und Bietern Dienstleistungsangebote abgefragt, die dazu beitragen, einen effizienten Betrieb der Kundenanlagen zu ermöglichen. Außerdem wird das optionale Angebot von Mieterstrom mit örtlichen PV-Anlagen in die Bewertung einbezogen.
Die Hauptkriterien werden für das Vergabeverfahren durch Unterkriterien konkretisiert. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konkretisierung vorzunehmen.
3) Nach Abgabe der verbindlichen Angebote in der letzten Verhandlungsrunde wird den politischen Gremien voraussichtlich im Dezember 2018 das Ergebnis des Vergabeverfahrens mit einer Zuschlagsempfehlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.