Drucksache Nr. 0657/2004:
Vorstand der Gustav-Brandt´schen Stiftung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0657/2004
0
 

Vorstand der Gustav-Brandt´schen Stiftung

Antrag,

der Umbesetzung im Vorstand der Gustav-Brandt´schen Stiftung wie folgt zuzustimmen:

Bisher: Neu:

Vorstandsvorsitzender Vorstandsvorsitzender
Herr Pastor Walter Weber Herr Pastor Claus Dietrich Fitschen
Friedenskirchengemeinde
Schackstr. 4

30175 Hannover


Vertretung der Landeshauptstadt Hannover Vertretung der Landeshauptstadt
Hannover

Frau Petra Klinschpahn-Beil Frau Beate Gundert
Leiterin Heinemanhof
Rambergstr. 30

30161 Hannover

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Vorschlagsrecht für die o.g. Umbesetzung besteht beim Vorstand der Gustav-Brandt´schen Stiftung.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.








Begründung des Antrages


Die Verwaltung der Gustav-Brandt´schen Stiftung hat Herrn Oberbürgermeister Schmalstieg am 02.03.2004 mitgeteilt, dass Herr Pastor Walter Weber seinen Rücktritt von seinem Amt als Vorsitzender des Vorstandtes erklärt hat. Ebenso ist auch Frau Petra Klinschpahn-Beil als Vertreterin der Landeshauptstadt Hannover zurückgetreten.

Dem Vorstand der Stiftung gehören sechs Mitglieder an. Ein vom Rat der Landeshauptstadt Hannover gemeinsam mit den Diakonischen Werk der Ev. luth. Landeskirche Hannovers zu ernennender evangelischer Pfarrer aus Hannover hat den Vorsitz im Vorstand. Das Diakonische Werk der Ev. luth. Landeskirche Hannover hat mit Schreiben vom 10.03.2004 dem Besetzungsvorschlag mit Herrn Pastor Claus Dietrich Fitschen zugestimmt:

Der Rat stellt die Umbesetzung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Satzungsänderung der Gustav-Brandt´schen Stiftung (vom Rat der Landeshauptstadt Hannover kann sowohl ein Beamter als auch ein städtischer Angestellter in den Vorstand berufen werden) durch Beschluss fest.
10.10 
Hannover / 17.03.2004