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Die Verwaltung wird beauftragt,
ein umfassendes Umsetzungskonzept zu gezielten Verbesserungen der Beleuchtung vorzulegen. Das Konzept soll technische, städtebauliche und sicherheitsrelevante Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum bündeln und auf Grundlage eines transparenten Kriterienkatalogs priorisieren. Die Auswahl der Orte sowie die Entwicklung gestalterischer und sicherheitsrelevanter Maßnahmen erfolgen in einem partizipatorischen Prozess unter Einbindung der Stadtbezirksräte und weiterer relevanter Akteur*innen aus dem sozialen, kulturellen, gleichstellungspolitischen und ordnungspolitischen Bereichen.
1. Integriertes Beleuchtungs- und Sicherheitskonzept
Die Verwaltung entwickelt ein stadtweites Konzept, das insbesondere folgende Punkte umfasst:
a) Stadtweiter Ansatz
Verbesserung der Beleuchtung insbesondere entlang:
- wichtiger Fuß- und Wegeverbindungen,
- Haltestellen und Zugangsbereichen des ÖPNV,
- Schulwegen,
- Zugängen zu öffentlichen Einrichtungen,
- zentralen Aufenthalts- und Bewegungsräumen in der Innenstadt und den Stadtteilen.
b) Moderne, adaptive Beleuchtungssysteme
Einsatz energieeffizienter, vandalismussicherer und bedarfsgerechter Beleuchtung (z. B. sensorgesteuerte oder adaptive Systeme), die:
- Sichtbarkeit erhöhen,
- Angsträume reduzieren,
- Energieverbrauch minimieren.
2. Rolle der Stadtbezirksräte – Impulsgeber für konkrete Orte
Die Stadtbezirksräte werden nicht nur beteiligt, sondern ausdrücklich als Impulsgeber in den Prozess eingebunden.
- Jeder Stadtbezirksrat kann Orte, Wege oder Bereiche, an denen aus seiner Sicht dringender Handlungsbedarf besteht benennen.
- Die Verwaltung prüft diese Vorschläge anhand des Kriterienkatalogs und integriert sie in die Prioritätenliste.
- Die Bezirksräte erhalten Rückmeldung über die Bewertung und geplante Umsetzung.
3. Kriterienkatalog für Priorisierung
Die Verwaltung entwickelt einen transparenten Kriterienkatalog, der mindestens folgende Punkte berücksichtigt:
- Kriminalitäts- und Sicherheitslage,
- Nutzungsfrequenz und Bedeutung für Mobilität,
- Aufenthaltsqualität,
- besondere Schutzbedürftigkeit von Nutzergruppen (z. B. Kinder, Jugendliche, Frauen, Senior*innen),
- technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
4. Zeitplan, Umsetzung und Berichtspflichten
Die Verwaltung legt dem Rat:
- innerhalb von 8 Monaten ein Umsetzungskonzept mit Prioritätenliste, Kostenübersicht und Zeitplan vor,
- jährlich einen Fortschrittsbericht über umgesetzte Maßnahmen, Wirkung und weitere Prioritäten.
Ein sicherer öffentlicher Raum ist Grundvoraussetzung für Lebensqualität, Teilhabe und Mobilität. Viele Menschen – insbesondere Frauen, Jugendliche und Ältere – fühlen sich an bestimmten Orten unsicher, vor allem in den Abend- und Nachtstunden.
Eine moderne, gut geplante stadtweite Beleuchtung ist eines der wirksamsten Mittel, um Angsträume zu reduzieren und Sicherheit sichtbar zu erhöhen. Die Einbindung der Stadtbezirksräte stellt sicher, dass lokale Expertise und konkrete Bedarfe vor Ort berücksichtigt werden. Die Verwaltung erhält damit klare Impulse, während der Rat auf Grundlage eines transparenten Kriterienkatalogs über Prioritäten entscheiden kann.
Das Konzept verbindet technische Innovation, Prävention und Beteiligung – und stärkt damit das Sicherheitsempfinden in der gesamten Stadt.
Kerstin Klebe-Politze/ Dr. Bala S. Ramani
Fraktionsvorsitzende SPD
Felix Semper
Fraktionsvorsitzender CDU