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Umstrukturierung in der Kindertagesstätte der Philippus-Kirchengemeinde
Antrag,
zu beschließen,
- in der Kindertagesstätte der Philippus-Kirchengemeinde, Große Heide 19, 30657 Hannover-Isernhagen-Süd, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover, eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration (20 Kinder, Ganztagsbetreuung) in eine Integrationsgruppe (18 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren
und
- dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf der Grundlage der Drucksache-Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36502 | Kindertagesbetreuung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
1.400,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-1.400,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-1.400,00 € |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Die verbandseigene, dreigruppige Kindertagesstätte der Philippus-Kirchengemeinde am Standort Große Heide 19 in 30657 Hannover, Stadtteil Isernhagen-Süd, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover betreut zurzeit 60 Kindergartenkinder in einer Kindergartengruppe (20 Kinder, 3/4-Betreuung), einer Kindergartengruppe (20 Kinder, Ganztagsbetreuung) und einer Kindergartengruppe mit Einzelintegration (20 Kinder, Ganztagsbetreuung).
Die Kindertagesstätte beabsichtigt nun, das vorhandene Integrationsangebot zu erweitern. In der beantragten Integrationsgruppe sollen mehrere Kinder mit Behinderung betreut werden.
Die erforderlichen baulichen Veränderungen werden vom Träger veranlasst. Umbaumaßnahmen und Kostenübernahme erfolgen seitens der Philippus-Kirchengemeinde in deren Eigenschaft als Eigentümerin des Gebäudes.
Die personellen Voraussetzungen für die Integrationsgruppe werden geschaffen.
Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide besteht ein hoher Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen, der nicht mit den bereits vorhandenen Angeboten abgedeckt werden kann.
Durch die Einrichtung der Integrationsgruppe entfallen auch aufgrund der baulichen Gegebenheiten lediglich zwei Betreuungsplätze im Kindergartenbereich .
Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- abgestimmt worden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.42
Hannover / 14.03.2018