Informationsdrucksache Nr. 0653/2026:
Zwischenbericht der Stadtentwässerung
II. Halbjahresbericht 2025

Inhalt der Drucksache:

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0653/2026
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Zwischenbericht der Stadtentwässerung
II. Halbjahresbericht 2025

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Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechtsdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher

Kostentabelle

Der Bericht stellt die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung dar.

Begründung
Die Berichterstattung der Betriebe der Landeshauptstadt Hannover wird einheitlich anhand eines von der Verwaltung entwickelten Musters vollzogen.
Dieser Halbjahresbericht erfüllt die in § 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung vorgesehene halbjährliche Berichterstattung und unterscheidet die Instrumente Erfolgsplan (Anlage 1) und Vermögensplan (Anlage 2).


Darstellung der Ertragslage

Erfolgsplan / Gewinn- und Verlustrechnung im Überblick

Der 2. Halbjahresbericht 2025 prognostiziert einen Jahresgewinn in Höhe von 16,2 Mio. €. Das voraussichtliche Jahresergebnis liegt um 4,5 Mio. € / 439 über dem geplanten Ergebnis (11,7 Mio. €).
Eine Eigenkapitalverzinsung kann aus dem prognostizierten Jahresgewinn ausgezahlt werden.


Die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Plan sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:
Veränderung gegenüber dem Plan
Ergebnis-
verschlechterung
Ergebnis-
verbesserung
Mehrerlöse aus SW-Gebühren

1,7 Mio. €
Erlösminderung aus Zuführung zur SW-Gebührenausgleichsverpflichtung
11,9 Mio. €

Mehrerlöse aus RW-Gebühren

0,3 Mio. €
Erlösminderung aus Zuführung zur RW-Gebührenausgleichsverpflichtung
3,7 Mio. €

Mehrerlöse aus Grundwasser und sonstigem Wasser

0,2 Mio. €
Höhere Erlöse aus Auflösung empfangener Zuschüsse für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung

0,1 Mio. €
Mindererlöse aus Schmutzwasserübernahme Umland
0,7 Mio. €

Mehrerlöse aus Straßenoberflächenentwässerung

1,0 Mio. €
Mehrerlöse aus Abscheider-Entleerung

0,3 Mio. €
Geringere sonstige betriebliche Erlöse
0,4 Mio. €

Höherer Kostenersatz

1,8 Mio. €
Höhere aktivierte Eigenleistungen

0,8 Mio. €
Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge

0,6 Mio. €
Reduzierung des Materialaufwandes

10,9 Mio. €
Verminderter Personalaufwand

3,4 Mio. €
Geringerer Abschreibungsaufwand

1,1 Mio. €
Höherer sonstiger betrieblicher Aufwand
2,4 Mio. €

Verbesserung des Finanzergebnisses

1,7 Mio. €
Höhere sonstige Steuern
0,3 Mio. €

Insgesamt: Ergebnisverbesserung
4,5 Mio. €








Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1)

Zu 1.A.1.1.1 Erlöse aus Schmutzwassergebühren

Die vereinnahmten Erlöse aus Schmutzwassergebühren belaufen sich auf 74,6 Mio. € (1,7 Mio. € / 2% über Plan). Den Mehrerlösen liegt ein Anstieg der Schmutzwassermenge zugrunde.



Zu 1.A.1.1.2 Schmutzwasser-Gebührenausgleichsverpflichtung

Die Schmutzwassergebührensätze sind darauf ausgelegt, neben den laufenden Kosten auch die im vorangegangenen Kalkulationszeitraum aufgelaufene Unterdeckung zu kompensieren. Bei mehrjährigen Kalkulationszeiträumen kommt es immer zu jahresbezogenen Unter- oder Überdeckungen, die in einer Gebührenausgleichsverpflichtung abzubilden sind.


In 2025 wurde im Gebührenbereich Schmutzwasser infolge unterplanmäßiger Aufwandsentwicklung eine Überdeckung von ca. 4,6 Mio. € erwirtschaftet. Bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes war eine Unterdeckung erwartet worden, für deren Ausgleich ein Verbrauch der Ausgleichsverpflichtung geplant wurde (7,3 Mio. €). Anstelle des Verbrauches kann für 2025 eine Zuführung von 4,6 Mio. € erfolgen.

Zu 1.A.2.1 Erlöse aus Regenwassergebühr

Die gebührenrelevante Fläche ist mit 29,92 km² etwas höher ausgefallen als veranschlagt (29,76 km²). Außerdem wurden rückwirkend Regenwassergebühren für Vorjahre nachveranlagt. In Summe wird der Planwert um 0,3 Mio. € / 1% überschritten.



Zu 1.A.2.1.2 Regenwasser-Gebührenausgleichsverpflichtung

Die unterplanmäßig verlaufende Aufwandsentwicklung führt analog zur Entwicklung im Gebührenbereich Schmutzwasser auch im Gebührenbereich Regenwasser zu einer Überdeckung: Anstelle eines geplanten Verbrauchs der Gebührenausgleichsverpflichtung (2,4 Mio. €) kann der Ausgleichsverpflichtung ein Betrag in Höhe von 1,3 Mio. € zugeführt werden.



Zu 1.A.2.2 Erlöse aus Grundwasser und sonstigem Wasser

Die Erlöse aus Grundwasser und sonstigem Wasser überschreiten den Planwert um ca. 0,2 Mio. € / 13%. Erlöse in dieser Position werden wesentlich bestimmt durch Grundwassereinleitungen im Rahmen von Bautätigkeit im Stadtgebiet und sind schwer zu kalkulieren.



Zu 1.B.1. Erlöse aus Abwasserreinigung Umland

Für die Abwasserreinigung für Umlandgemeinden stellt die Stadtentwässerung kostendeckende Entgelte in Rechnung. Die im Jahresabschluss auszuweisenden Einnahmen setzen sich zusammen aus der Spitzabrechnung für das Vorjahr, den Abschlagszahlungen für das laufende Jahr, sowie der Abgrenzung der noch nicht abgerechneten erbrachten Leistung des aktuellen Jahres.


Aufgrund des sehr trockenen Jahres 2025 wurden aus den Umlandgemeinden deutlich geringere Abwassermengen eingeleitet als in Vorjahren. Dementsprechend sinken die Erlöse aus Abwasserreinigung für Umland auf 10,7 Mio. € (-0,7 Mio. € / 6% ggü. Plan).

Zu 1.B.2. Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung

Für die Straßenoberflächenentwässerung erhebt die SEH kostendeckende Entgelte. Die entsprechenden Einnahmen setzen sich zusammen aus Erlösen für die Entwässerung der öffentlichen Straßen und Plätze - dem Stadtanteil (Zielvereinbarung 9,2 Mio. €) - und aus Erlösen für die Unterhaltung der Straßenabläufe (Planwert 4,5 Mio. €).


Auf den Stadtanteil entfallen für 2025 absehbar Kosten zwischen 9,3 und 9,4 Mio. €. Die Zielvereinbarung zum Stadtanteil wird also um 0,1 – 0,2 Mio. € überschritten werden. In Bezug auf die Unterhaltung der Straßenabläufe werden Kosten in Höhe von 5,3 Mio. € erwartet (0,8 Mio. € über Plan), so dass sich die Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung insgesamt auf 14,7 Mio. € summieren werden.

Zu 1.B.3. Erlöse aus Abscheider-Entleerung

Die Erlöse aus der Entleerung von Leichtflüssigkeits- und Fettabscheidern liegen auf Vorjahresniveau. Die Jahresprognose überschreitet den vorsichtig kalkulierten Planansatz um 20% / 284 T€.



Zu 1.B.4 Sonstige betriebliche Erlöse

Die sonstigen betrieblichen Erlöse setzen sich i. W. zusammen aus Erlösen für die Annahme von Sonderschlämmen, für Kanalreinigungsarbeiten für Dritte und für die Betreuung der öffentlichen Toiletten im Auftrag der LHH. Aus der Abrechnung der Unterhaltung der öffentlichen Toiletten ergibt sich für 2025 ein Erstattungsbetrag an die LHH in Höhe von ca. 310 T€ (negative Erlöse für die SEH).



Zu 1.B.5. Kostenersatz

In dieser Position werden Erstattungen gebucht für Tätigkeiten, die die SEH außerhalb der Kernaufgaben der Abwasserbeseitigung übernimmt und die deshalb nicht über Gebühren zu finanzieren sind. In 2025 führt die Teilkostenerstattung der LHH für die Vorzeitige Beendigung des Projektes Zisterne Prinzenstraße (1,594 Mio. €) zu einer Planüberschreitung.



Zu 2. Aktivierte Eigenleistungen

Die aktivierten Eigenleistungen überschreiten den Planwert um 0,8 Mio. € / 22%. Dies hängt einerseits damit zusammen, dass deutlich mehr Einsatzstunden für Planung und Bauüberwachung von investiven Bauprojekten angefallen sind. Zusätzlich wirkte sich die Tariferhöhung bei der Bewertung der Einsatzstunden werterhöhend aus.



Zu 3. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 1,6 Mio. € und liegen um 0,6 Mio. € / 62,3% über dem Plan. Bestimmende Größe sind mit 1,4 Mio. € Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.



Zu 4.A Materialaufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Materialaufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist in Höhe von 9,4 Mio. € angefallen. Der Betrag unterschreitet den vorsichtig kalkulierten Planwert um 1,4 Mio. € / -13,2%. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen um 0,5 Mio. € / 5,9% gestiegen. Die Veränderung gegenüber 2024 basiert neben der allgemeinen Preissteigerung im Wesentlichen auf Mehraufwand für die Energieversorgung (+0,3 Mio. € / 11%).



Zu 4.B Materialaufwand für bezogene Leistungen

Der Materialaufwand für bezogene Leistungen liegt mit 19,3 Mio. € um 9,5 Mio. € / 33,0% unter dem Planwert. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht in dem Umfang aufwandswirksam worden, wie es bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes erwartet worden war. Überdies bestanden für Teile der durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen (Kampfmittelräumung, Straßenaufbruch und Entschlammung von Regenrückhaltebecken) Rückstellungen, so dass sich Kosten aus diesen Aktivitäten nicht im Aufwand abbilden.



Zu 5 Personalaufwand

Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2025 unterschreitet mit insgesamt 43,7 Mio. € den im Wirtschaftsplan veranschlagten Wert um 3,4 Mio. € / 7,2%. Die Kosten für Entgelte und Bezüge unterschreiten den Planansatz um 3,8 Mio. € / 10,4%. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass nicht alle geplanten Stellen durchgehend personalkostenwirksam besetzt waren. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg der Entgelte und Bezüge von 1,5 Mio. € / 4,9% zu verzeichnen. Dies erklärt sich durch den Anstieg der Beschäftigtenzahl und die Tariferhöhung von ca. 3,0 % ab April 2025.


Die Höhe der sozialen Abgaben und der Aufwendungen für Altersversorgung ist maßgeblich beeinflusst durch die Aktualisierung der Pensionsrückstellung. Im Vergleich zum Vorjahr (Zuführung 2,1 Mio. € aufgrund der Neueinstellung von mehreren verbeamteten Personen) fällt die Anpassung der Rückstellung in 2025 mit 0,2 Mio. € deutlich geringer aus.

Zu 6. Abschreibungen

Die um die Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen bereinigten Aufwendungen für Abschreibung unterschreiten mit 29,8 Mio. € den geplanten Wert um 1,1 Mio. € / - 3,5%. Der Anlagenbestand hat ein Alter erreicht, in dem nach und nach die handelsrechtlich angesetzte Nutzungsdauer erreicht wird, so dass für diese Anlagen kein Abschreibungsaufwand mehr anfällt. Normalerweise halten sich die Anlagenteile, die aus der Abschreibung herausfallen, und Neuanlagen, die zum Anlagenbestand hinzukommen, die Waage. Bereits in 2024 traf das Erreichen der Nutzungsdauer jedoch auf sogenannte Anlagensammelkarten des Kanalnetzes mit erheblichen historischen Anschaffungswerten zu. Damit hat sich im September 2024 der monatliche Abschreibungsaufwand schlagartig um über 200 T€ verringert. Dies wirkt in 2025 fort. Die Abschreibung 2025 unterschreitet den Vorjahreswert um 2,0 Mio. € / - 6,3%).



Zu 7.A Abwasserabgabe

Für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Leine ist eine Abwasserabgabe zu entrichten. Die Höhe dieser Abwasserabgabe hängt ab von der eingeleiteten gereinigten Abwassermenge sowie von der Schädlichkeit des gereinigten Abwassers. Letztere wird anhand von Grenzwerten beurteilt. In 2025 ist zusätzlich zur Veranlagung der jahresbezogenen Abwasserabgabe (1,8 Mio. €) ein Änderungsbescheid für das Jahr 2022 ergangen. Aufgrund einer rückwirkend bewerteten Grenzwert-Überschreitung in 2022 wird das Jahresergebnis 2025 mit 2,3 Mio. € belastet, so dass sich der Aufwand für Abwasserabgabe insgesamt auf 4,1 Mio. € beläuft. Das sind 1,9 Mio. € / 87,9% mehr als geplant worden waren.



Zu 7.B. Übriger sonstiger betrieblicher Aufwand

Auf übrigen sonstigen betrieblichen Aufwand entfallen 11,3 Mio. €. Das sind 0,5 Mio. € / +4,7% mehr als im Wirtschaftsplan für 2025 veranschlagt worden war. Der übrige sonstige betriebliche Aufwand übersteigt den Vorjahresaufwand um 3,4 Mio. € / 43,8%. Die Differenz ist geprägt durch die Wertberichtigung des Forderungsbestandes und durch Anlagenabgänge. Da ist zum einen der Anlagenabgang aus der Beendigung des Bauprojektes Zisterne Prinzenstraße (1,8 Mio. €) und zum anderen ein Anlagenabgang von Planungskosten für eine nicht umgesetzte Maßnahme im Zusammenhang mit der Schlammentwässerung im Klärwerk Gümmerwald (0,4 Mio. €).


Zu 8. und 9. Finanzergebnis

Zinserträge auf den Tagesgeldbestand sind in 2025 mit 1,1 Mio. € deutlich höher ausgefallen als geplant, aber um 0,6 Mio. € geringer als im Vorjahr. Der Zinsaufwand setzt sich zusammen aus Fremdkapitalzinsen für langfristige Verbindlichkeiten und zinsähnlichen Aufwendungen (0,7 Mio. €) sowie aus dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung nach BilMoG (0,4 Mio. €).


Saldiert mit Zinserträgen ergibt sich das Finanzergebnis zu -0,1 Mio. €. Wegen der geringeren Zinserträge fällt das Finanzergebnis in 2025 nicht ganz so gut aus wie in 2024 (-0,4 Mio. € / -121%).

Zu 12. Sonstige Steuern

Die Höhe der sonstigen Steuern wird wesentlich bestimmt durch Strom- und Energiesteuer. In 2024 wurden die Stromsteuervorauszahlungen neu berechnet und heraufgesetzt. Unter Berücksichtigung der neuen Vorauszahlungen wird der Planwert 2025 um 306 T € / 88 % überschritten.






Darstellung der Vermögenslage

Erläuterungen zum Vermögensplan (Anlage 2)

Ausgaben des Vermögensplanes

Die Ausgaben der Vorhaben 1 bis 4 des Vermögensplanes bewegen sich bei Aufstellung des Berichts zum Ende des 4. Quartals grundsätzlich innerhalb der Planansätze. Planüberschreitung in den Einzelvorhaben 1.03 Neubau von Entwässerungsanlagen und 4.02 Maschinen und Geräte werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch nicht vollständig in Anspruch genommene Planansätze in den Vorhaben 1.01 Erweiterung der Entwässerungsanlage und 4.01 Fahrzeuge ausgeglichen (vgl. Anlage V-Plan, Spalte Veränderung aus Deckungsfähigkeit).

Im Bereich Abwasserableitung / Kanalnetz wurden in 2025 Baumaßnahmen in Höhe von 21,0 Mio. € ausgeführt und abgerechnet. Neben den bereits abgerechneten Maßnahmen bestehen offene Aufträge auf Namen und für Rechnung der Stadtentwässerung circa 23,4 Mio. €.
Für die Erweiterung und Erneuerung von Anlagen zur Abwasserreinigung wurden 16,2 Mio. € verausgabt. Darüber hinaus bestehen Bestellungen über noch nicht erbrachte bzw. noch nicht abgerechnete Leistungen in Höhe von 34,9 Mio. €.



Einnahmen des Vermögensplanes

Für Investitionen standen in 2025 insgesamt 144,9 Mio. € zur Verfügung, davon 5,9 Mio.€ für Finanzierungsbedarf. Der Wirtschaftsplan 2025 stellt Mittel in Höhe von 80,2 Mio. € bereit. Dazu kommen 64,7 Mio. €, die als Reste aus Vorjahren übertragen wurden, um begonnene Baumaßnahmen weiterzuführen.

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt grundsätzlich zunächst aus Abschreibungen, Beiträgen und Kostenersatz. Erst wenn diese Einnahmen nicht ausreichen, werden Investitionsrücklagen oder Kredite in Anspruch genommen.

Unter 7.05 Abschreibung sind die dem Berichtszeitraum zuzurechnenden kalkulatorischen Abschreibungen ausgewiesen. Die kalkulatorischen Abschreibungserlöse dienen der Re-Finanzierung des Anlagevermögens. Sie sind in den Gebühreneinnahmen enthalten.

Die nicht aus den laufenden Einnahmen des Vermögensplans direkt gedeckten Mehrausgaben sind durch die Investitionsrücklage gedeckt. Die Inanspruchnahme der Rücklage ist unter 8.01 Entnahme aus Rücklage für SEH-Projekte ausgewiesen (3,9 Mio. €).

68.0 
Hannover / Mar 26, 2026