Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 0653/2026 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 13.04.2026: Betriebsausschuss für Stadtentwässerung: Zur Kenntnis genommen
| 0653/2026 (Originalvorlage) |
![]() | Informationsdrucksache | |||||||||
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung |
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Veränderung gegenüber dem Plan | Ergebnis- verschlechterung | Ergebnis- verbesserung |
Mehrerlöse aus SW-Gebühren | 1,7 Mio. € | |
Erlösminderung aus Zuführung zur SW-Gebührenausgleichsverpflichtung | 11,9 Mio. € | |
Mehrerlöse aus RW-Gebühren | 0,3 Mio. € | |
Erlösminderung aus Zuführung zur RW-Gebührenausgleichsverpflichtung | 3,7 Mio. € | |
Mehrerlöse aus Grundwasser und sonstigem Wasser | 0,2 Mio. € | |
Höhere Erlöse aus Auflösung empfangener Zuschüsse für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung | 0,1 Mio. € | |
Mindererlöse aus Schmutzwasserübernahme Umland | 0,7 Mio. € | |
Mehrerlöse aus Straßenoberflächenentwässerung | 1,0 Mio. € | |
Mehrerlöse aus Abscheider-Entleerung | 0,3 Mio. € | |
Geringere sonstige betriebliche Erlöse | 0,4 Mio. € | |
Höherer Kostenersatz | 1,8 Mio. € | |
Höhere aktivierte Eigenleistungen | 0,8 Mio. € | |
Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge | 0,6 Mio. € | |
Reduzierung des Materialaufwandes | 10,9 Mio. € | |
Verminderter Personalaufwand | 3,4 Mio. € | |
Geringerer Abschreibungsaufwand | 1,1 Mio. € | |
Höherer sonstiger betrieblicher Aufwand | 2,4 Mio. € | |
Verbesserung des Finanzergebnisses | 1,7 Mio. € | |
Höhere sonstige Steuern | 0,3 Mio. € | |
Insgesamt: Ergebnisverbesserung | 4,5 Mio. € | |
Die vereinnahmten Erlöse aus Schmutzwassergebühren belaufen sich auf 74,6 Mio. € (1,7 Mio. € / 2% über Plan). Den Mehrerlösen liegt ein Anstieg der Schmutzwassermenge zugrunde.
Die Schmutzwassergebührensätze sind darauf ausgelegt, neben den laufenden Kosten auch die im vorangegangenen Kalkulationszeitraum aufgelaufene Unterdeckung zu kompensieren. Bei mehrjährigen Kalkulationszeiträumen kommt es immer zu jahresbezogenen Unter- oder Überdeckungen, die in einer Gebührenausgleichsverpflichtung abzubilden sind.
Die gebührenrelevante Fläche ist mit 29,92 km² etwas höher ausgefallen als veranschlagt (29,76 km²). Außerdem wurden rückwirkend Regenwassergebühren für Vorjahre nachveranlagt. In Summe wird der Planwert um 0,3 Mio. € / 1% überschritten.
Die unterplanmäßig verlaufende Aufwandsentwicklung führt analog zur Entwicklung im Gebührenbereich Schmutzwasser auch im Gebührenbereich Regenwasser zu einer Überdeckung: Anstelle eines geplanten Verbrauchs der Gebührenausgleichsverpflichtung (2,4 Mio. €) kann der Ausgleichsverpflichtung ein Betrag in Höhe von 1,3 Mio. € zugeführt werden.
Die Erlöse aus Grundwasser und sonstigem Wasser überschreiten den Planwert um ca. 0,2 Mio. € / 13%. Erlöse in dieser Position werden wesentlich bestimmt durch Grundwassereinleitungen im Rahmen von Bautätigkeit im Stadtgebiet und sind schwer zu kalkulieren.
Für die Abwasserreinigung für Umlandgemeinden stellt die Stadtentwässerung kostendeckende Entgelte in Rechnung. Die im Jahresabschluss auszuweisenden Einnahmen setzen sich zusammen aus der Spitzabrechnung für das Vorjahr, den Abschlagszahlungen für das laufende Jahr, sowie der Abgrenzung der noch nicht abgerechneten erbrachten Leistung des aktuellen Jahres.
Für die Straßenoberflächenentwässerung erhebt die SEH kostendeckende Entgelte. Die entsprechenden Einnahmen setzen sich zusammen aus Erlösen für die Entwässerung der öffentlichen Straßen und Plätze - dem Stadtanteil (Zielvereinbarung 9,2 Mio. €) - und aus Erlösen für die Unterhaltung der Straßenabläufe (Planwert 4,5 Mio. €).
Die Erlöse aus der Entleerung von Leichtflüssigkeits- und Fettabscheidern liegen auf Vorjahresniveau. Die Jahresprognose überschreitet den vorsichtig kalkulierten Planansatz um 20% / 284 T€.
Die sonstigen betrieblichen Erlöse setzen sich i. W. zusammen aus Erlösen für die Annahme von Sonderschlämmen, für Kanalreinigungsarbeiten für Dritte und für die Betreuung der öffentlichen Toiletten im Auftrag der LHH. Aus der Abrechnung der Unterhaltung der öffentlichen Toiletten ergibt sich für 2025 ein Erstattungsbetrag an die LHH in Höhe von ca. 310 T€ (negative Erlöse für die SEH).
In dieser Position werden Erstattungen gebucht für Tätigkeiten, die die SEH außerhalb der Kernaufgaben der Abwasserbeseitigung übernimmt und die deshalb nicht über Gebühren zu finanzieren sind. In 2025 führt die Teilkostenerstattung der LHH für die Vorzeitige Beendigung des Projektes Zisterne Prinzenstraße (1,594 Mio. €) zu einer Planüberschreitung.
Die aktivierten Eigenleistungen überschreiten den Planwert um 0,8 Mio. € / 22%. Dies hängt einerseits damit zusammen, dass deutlich mehr Einsatzstunden für Planung und Bauüberwachung von investiven Bauprojekten angefallen sind. Zusätzlich wirkte sich die Tariferhöhung bei der Bewertung der Einsatzstunden werterhöhend aus.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 1,6 Mio. € und liegen um 0,6 Mio. € / 62,3% über dem Plan. Bestimmende Größe sind mit 1,4 Mio. € Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
Materialaufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist in Höhe von 9,4 Mio. € angefallen. Der Betrag unterschreitet den vorsichtig kalkulierten Planwert um 1,4 Mio. € / -13,2%. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen um 0,5 Mio. € / 5,9% gestiegen. Die Veränderung gegenüber 2024 basiert neben der allgemeinen Preissteigerung im Wesentlichen auf Mehraufwand für die Energieversorgung (+0,3 Mio. € / 11%).
Der Materialaufwand für bezogene Leistungen liegt mit 19,3 Mio. € um 9,5 Mio. € / 33,0% unter dem Planwert. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht in dem Umfang aufwandswirksam worden, wie es bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes erwartet worden war. Überdies bestanden für Teile der durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen (Kampfmittelräumung, Straßenaufbruch und Entschlammung von Regenrückhaltebecken) Rückstellungen, so dass sich Kosten aus diesen Aktivitäten nicht im Aufwand abbilden.
Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2025 unterschreitet mit insgesamt 43,7 Mio. € den im Wirtschaftsplan veranschlagten Wert um 3,4 Mio. € / 7,2%. Die Kosten für Entgelte und Bezüge unterschreiten den Planansatz um 3,8 Mio. € / 10,4%. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass nicht alle geplanten Stellen durchgehend personalkostenwirksam besetzt waren. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg der Entgelte und Bezüge von 1,5 Mio. € / 4,9% zu verzeichnen. Dies erklärt sich durch den Anstieg der Beschäftigtenzahl und die Tariferhöhung von ca. 3,0 % ab April 2025.
Die um die Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen bereinigten Aufwendungen für Abschreibung unterschreiten mit 29,8 Mio. € den geplanten Wert um 1,1 Mio. € / - 3,5%. Der Anlagenbestand hat ein Alter erreicht, in dem nach und nach die handelsrechtlich angesetzte Nutzungsdauer erreicht wird, so dass für diese Anlagen kein Abschreibungsaufwand mehr anfällt. Normalerweise halten sich die Anlagenteile, die aus der Abschreibung herausfallen, und Neuanlagen, die zum Anlagenbestand hinzukommen, die Waage. Bereits in 2024 traf das Erreichen der Nutzungsdauer jedoch auf sogenannte Anlagensammelkarten des Kanalnetzes mit erheblichen historischen Anschaffungswerten zu. Damit hat sich im September 2024 der monatliche Abschreibungsaufwand schlagartig um über 200 T€ verringert. Dies wirkt in 2025 fort. Die Abschreibung 2025 unterschreitet den Vorjahreswert um 2,0 Mio. € / - 6,3%).
Für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Leine ist eine Abwasserabgabe zu entrichten. Die Höhe dieser Abwasserabgabe hängt ab von der eingeleiteten gereinigten Abwassermenge sowie von der Schädlichkeit des gereinigten Abwassers. Letztere wird anhand von Grenzwerten beurteilt. In 2025 ist zusätzlich zur Veranlagung der jahresbezogenen Abwasserabgabe (1,8 Mio. €) ein Änderungsbescheid für das Jahr 2022 ergangen. Aufgrund einer rückwirkend bewerteten Grenzwert-Überschreitung in 2022 wird das Jahresergebnis 2025 mit 2,3 Mio. € belastet, so dass sich der Aufwand für Abwasserabgabe insgesamt auf 4,1 Mio. € beläuft. Das sind 1,9 Mio. € / 87,9% mehr als geplant worden waren.
Auf übrigen sonstigen betrieblichen Aufwand entfallen 11,3 Mio. €. Das sind 0,5 Mio. € / +4,7% mehr als im Wirtschaftsplan für 2025 veranschlagt worden war. Der übrige sonstige betriebliche Aufwand übersteigt den Vorjahresaufwand um 3,4 Mio. € / 43,8%. Die Differenz ist geprägt durch die Wertberichtigung des Forderungsbestandes und durch Anlagenabgänge. Da ist zum einen der Anlagenabgang aus der Beendigung des Bauprojektes Zisterne Prinzenstraße (1,8 Mio. €) und zum anderen ein Anlagenabgang von Planungskosten für eine nicht umgesetzte Maßnahme im Zusammenhang mit der Schlammentwässerung im Klärwerk Gümmerwald (0,4 Mio. €).
Zu 8. und 9. Finanzergebnis
Zinserträge auf den Tagesgeldbestand sind in 2025 mit 1,1 Mio. € deutlich höher ausgefallen als geplant, aber um 0,6 Mio. € geringer als im Vorjahr. Der Zinsaufwand setzt sich zusammen aus Fremdkapitalzinsen für langfristige Verbindlichkeiten und zinsähnlichen Aufwendungen (0,7 Mio. €) sowie aus dem Zinsaufwand aus der Aufzinsung nach BilMoG (0,4 Mio. €).
Die Höhe der sonstigen Steuern wird wesentlich bestimmt durch Strom- und Energiesteuer. In 2024 wurden die Stromsteuervorauszahlungen neu berechnet und heraufgesetzt. Unter Berücksichtigung der neuen Vorauszahlungen wird der Planwert 2025 um 306 T € / 88 % überschritten.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt grundsätzlich zunächst aus Abschreibungen, Beiträgen und Kostenersatz. Erst wenn diese Einnahmen nicht ausreichen, werden Investitionsrücklagen oder Kredite in Anspruch genommen.
Unter 7.05 Abschreibung sind die dem Berichtszeitraum zuzurechnenden kalkulatorischen Abschreibungen ausgewiesen. Die kalkulatorischen Abschreibungserlöse dienen der Re-Finanzierung des Anlagevermögens. Sie sind in den Gebühreneinnahmen enthalten.
Die nicht aus den laufenden Einnahmen des Vermögensplans direkt gedeckten Mehrausgaben sind durch die Investitionsrücklage gedeckt. Die Inanspruchnahme der Rücklage ist unter 8.01 Entnahme aus Rücklage für SEH-Projekte ausgewiesen (3,9 Mio. €).