Drucksache Nr. 0653/2015:
Beschluss über den Jahresabschluss 2013

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 08.07.2015: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: Einstimmig angenommen. Dem Organ OB wurde einstimmig die Entlastung für das Hj 2013 erteilt. Die Vorträge des Finanzdezernenten und des Rechnungsprüfungsamtes sind direkt über das System im Ergebnisprotokoll dieser Sitzung aufrufbar (s. u.) Ein Versand als Anlage ist über die SIM/Cara - Funktion nicht möglich.
  • 16.07.2015: Verwaltungsausschuss: Getrennte Abstimmung: Ziff. 1 - 3: Einstimmig beschlossen Ziff. 4: Einstimmig beschlossen - in Abwesenheit von OB Schostok
  • 16.07.2015: Ratsversammlung: Ziffern 1 - 3: Bei 1 Enthaltung beschlossen Ziffer 4: in Abwesenheit des Oberbürgermeisters bei 1 Enthaltung beschlossen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0653/2015
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Beschluss über den Jahresabschluss 2013

Antrag,

1. Der Jahresabschluss der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

2. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2013 in Höhe von 41.794.173,77 € wird
a) in der Bilanz des Jahres 2014 mit einem Betrag in Höhe von 5.706.876,26 unter der Bilanzposition 1.1.2 – Sollfehlbetrag aus kameralen Abschluss verwendet,
b) in der Bilanz des Jahres 2014 mit einem Betrag in Höhe von 24.092.186,94 unter der Bilanzposition 1.3.1 – Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet,
c) in der Bilanz des Jahres 2014 mit einem Betrag in Höhe von 11.995.110,57 € unter der Bilanzposition 1.2.1– Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verwendet.
3. Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2013 in Höhe von 5.142.753,89 € wird in der Bilanz des Jahres 2014 unter der Bilanzposition 1.2.1– Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.
4. Der Jahresfehlbetrag der Stiftungen wird in der Bilanz des Jahres 2014 mit einem Betrag in Höhe von 88.357,09 € unter der Position 1.2.4- Zweckgebundene Rücklagen verrechnet.
5. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Der Oberbürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gemäß § 129 (1) NKomVG am 24.04.2015 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2013 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" wurde durch den Oberbürgermeister am 24.11.2014 festgestellt. Der Jahresabschluss 2013 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" ist gem. § 4 Satz 2 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) als gesonderter Teil des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Hannover anzusehen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 (Anlage 1) sowie den Jahresabschluss des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" (Anlage 2) entsprechend § 155 (1) Nr.1 NKomVG i.V.m. § 156 (1) NKomVG dahingehend geprüft, ob
  • der Haushaltsplan eingehalten wurde,
  • die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Bilanz beachtet wurden,
  • der Jahresabschluss vollständig erstellt wurde und die tatsächliche Vermögens,- Ertrags,- und Finanzlage wiedergibt,
  • die Gesetze und Vorschriften unter Beachtung der Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit eingehalten wurden.

Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 3 – wurde bereits in gebundener Form gesondert übersandt -) verwiesen.

Der Schlussbericht enthält Prüfungsbemerkungen (B/ST) und noch nicht erledigte Prüfungsbemerkungen aus dem Schlussbericht 2012 (NE), zu denen eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters erwartet wird. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ist als Anlage 4 beigefügt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht auf Seite 20, Berichtsziffer 3.201, dem Rat empfohlen, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2013 wird ohne die Forderungsübersicht mit dem um die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ergänzten Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes nach §§ 129 (2) und 156 (4) NKomVG an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung dem Nds. Minister für Inneres, Sport mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.
20.11 
Hannover / 18.06.2015