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Antrag Nr. 15-0726/2009 des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zum Ausbau von Fahrbahn und Nebenanlage der Wunstorfer Landstraße
Antrag,
dem Zusatzantrag aus dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt im
Punkt 1, Vollsignalanlage im Bereich Zum Buchengarten, nicht zu folgen
und im
Punkt 2, Bushaltestellen im Bereich Zum Buchengarten, zu folgen.
Kosten
Die Einrichtung einer Bushaltestelle in stadtauswärtiger Richtung verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Für die Einrichtung in stadteinwärtiger Richtung ist für den erforderlichen Straßenbau
sowie die Verrohrung des vorhandenen Entwässerungsgrabens mit Kosten in Höhe
von ca. 9.000 € zu rechnen. Diese Summe ist bisher nicht Bestandteil der Kostenermittlung zur DS 0653/2009.
Die Verwaltung geht aber davon aus, dass dieser - im Verhältnis zu 3,15 Mio. € - geringe Betrag im Rahmen der Gesamtabrechnung verfügbar sein wird.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Die finanziellen Auswirkungen sind in der Kostentabelle nicht darstellbar.
Begründung des Antrages
Zu Punkt 1:
Die Planung für den Ausbau der Wunstorfer Landstraße sieht an der Kreuzung Zum Buchengarten eine Fußgängerampel vor. Von der ursprünglich hier geplanten Voll-
signalisierung der Kreuzung wurde nach intensiver Projektprüfung abgesehen. Das derzeitige Verkehrsaufkommen erfordert keine Vollampel . Die Verwaltung nimmt den Antrag des Stadtbezirksrates zum Anlass nochmals die Notwendigkeit anhand der Verkehrszahlen und die Finanzierbarkeit zu prüfen. In jedem Fall wird eine vorsorgliche Verrohrung der Kreuzung für eine Vollsignalanlage eingebaut, so dass eine Nachrüstung der Kreuzung mit einer Vollsignalisierung ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Die mit der Hauptdrucksache vorgelegte Planung ist hiervon bis auf eine angepasste Markierung im Kreuzungsbereich nicht betroffen.
Während der Bauarbeiten zur Wunstorfer Landstraße wird phasenweise an dieser Kreuzung eine Ampelanlage erforderlich sein. Einzelheiten zum Bauablauf sind noch nicht endgültig festgelegt.
Zu Punkt 2:
Der Bau der Bushaltestelle wird berücksichtigt. Die Bushaltestellen werden in jeweils Fahrt-
richtung vor der Straßenkreuzung eingerichtet.
66.11
Hannover / 17.04.2009