Drucksache Nr. 0653/2009:
Ausbau von Fahrbahn und Nebenanlage der Wunstorfer Landstraße

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0653/2009
1
 

Ausbau von Fahrbahn und Nebenanlage der Wunstorfer Landstraße

Antrag,

dem Ausbau der Wunstorfer Landstraße zwischen Carlo-Schmid-Allee und Zum Buchen-
garten, wie in Anlage 1, Blätter 1 bis 8, dargestellt mit Kosten von 3.150.000 €, der Mittel-
freigabe und dem Baubeginn – nach Genehmigung der Haushaltssatzung - zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen

Vermögenshaushalt:
Haushaltsmanagementkontierung: 6600.001-950100

Bezeichnung: Bundesstraße / Wunstorfer Landstraße

Ansatz 2009: 1.300.000 €
Verpflichtungsermächtigung z. L. 2010 / 2011 1.900.000 €
Investitionsprogramm 2010: 1.700.000 €
Investitionsprogramm 2011: 200.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten2.375.000,00 €Betriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt2.375.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung3.150.000,00 €6600.001-950100Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten133.250,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt3.150.000,00 € Ausgaben insgesamt133.250,00 € 
Finanzierungssaldo-775.000,00 € Überschuss / Zuschuss-133.250,00 € 
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen ca. 3.500.000 €.

In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für einen Regenwasserkanal, Straßen-
abläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 250.000 € enthalten. Diese werden nicht über diese Haushaltsmanagementkontierung, sondern über den Wirtschaftsplan der Stadtent-
wässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Vor Beginn der Bauarbeiten sind Grundstücksflächen zu erwerben. Die geschätzten Kosten in Höhe von 100.000 € werden ebenfalls nicht über diese Haushaltsmanagement-
kontierung abgewickelt.

Es handelt sich um eine beitragsfähige Maßnahme nach der Straßenausbaubeitrags-
satzung. Von den Gesamtkosten können ca. 1/3 auf die Anlieger umgelegt werden, die dabei entstehende Summe beträgt ca. 1.050.000 €.

Erstattungen von Leitungsträgern in Höhe von ca. 160.000 € sind zu berücksichtigen.
Außerdem wird diese Maßnahme nach dem Entflechtungsgesetz mit Mitteln des Bundes gefördert. Nach Abzug der Anliegerbeiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoffen wir eine 60%ige Förderquote der zuwendungsfähigen Kosten. Die geschätzte Summe beträgt ca. 1.165.000 €.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Bundesstraße B 441 verknüpft die östliche Region Hannover mit der Landeshauptstadt Hannover und endet an der Einmündung mit der B6. Die Ausbaustrecke der Wunstorfer Landstraße zwischen der Straße Zum Buchengarten und der Einmündung Carlo-Schmid-
Allee erschließt als wichtigste Hauptverkehrsverbindung den Stadtteil Ahlem. Die Quer-
schnittsaufteilung der Wunstorfer Landstraße im zu beschließenden Plan bedient zum einen die heutige Funktion als Bundesstraße und spiegelt in ihrem Querschnitt aber auch die Anforderungen wider, die an den Straßenraum gestellt werden würden, wenn es zu einer Realisierung der sogenannten Bahndammtrasse kommt. Durch den vorhandenen Busver-
kehr sowie die Ansprüche durch Fußgänger-, Rad- und ruhenden Verkehr ergeben sich gleichartige Anforderungen an die gewählten Querschnittselemente.


2. Beschreibung des Vorhabens

Die vorhandene Fahrbahnbreite wird auf 6,50 m Regelbreite verringert. Die dabei gewonnenen Flächen im Randbereich werden dazu verwendet erstmals beidseitig eine durchgeghende Radverkehrsanlage (Einrichtungsradwege mit einer Breite von 1,20 m) anzubieten. Aufgrund der sehr geringen Querschnittsbreite im gesamten Trassenverlauf können leider keine Radwege mit der in Hannover sonst üblichen Mindestbreite von 1,60 m realisiert werden.

Im Abschnitt zwischen der Einmündung Tegtmeyerallee und Rosenbuschweg wird das bisherige Parken am Fahrbahnrand durch einen 2,00 m breiten Park- und Baumstreifen ersetzt. Die genaue Anzahl der Parkstände, Baumpflanzungen und Leuchtenstandorte in diesem Abschnitt werden noch bedarfsoptimiert. Im übrigen Bereich können aufgrund der sehr geringen Querschnittsbreiten nur noch vereinzelte Baumstandorte und Parkflächen realisiert werden. Die Detailplanung insbesondere der zu erhaltenden Baumstandorte kann gegenwärtig noch nicht abschließend durchgeführt werden. Dies wird im Rahmen der weiteren Ausarbeitung in enger Abstimmung mit dem Fachbereich 67 erfolgen.

Die Bushaltestellen Ahlem Tegtmeyerallee, -Mitte und –Willy-Spahn-Park werden als Fahrbahnrandhaltestellen ausgebildet. An allen Haltestellen werden im Aufstellbereich Buswartehäuschen errichtet. In unmittelbarer Nähe der Haltestellen Ahlem Mitte und -Tegtmeyerallee befinden sich barrierefreie lichtsignalgeregelte Querungsmöglichkeiten. Zwischen den beiden Haltestellen Willy-Spahn-Park wird eine Mittelinsel als barrierefreie Querungsmöglichkeit neu eingerichtet.

Am Ende des nördlichen Zweirichtungsradweges auf Richtung Letter kommend kurz vor der Kreuzung Ziegeleistraße / Im Lohfelde wird ebenfalls eine Mittelinsel angeordnet, die es den Radfahrern ermöglicht, auf die richtige Straßenseite zu wechseln. Hier beginnen auch die durchgehenden beidseitigen Einrichtungsradwege entlang der Wunstorfer Landstraße.

Die Regelbreite des Gehweges schwankt zwischen 1,50 m und 2,00 m. Punktuell, zum Beispiel an Treppenzugängen im öffentlichen Straßenraum, verringert sich die Gehweg-
breite unter 1,50 m.

Mit der geplanten Baumaßnahme ist der Tatbestand der Verbesserung im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung erfüllt. Die Straße ist als Durchgangsstraße eingestuft.



Die Ausführung erfolgt im Bereich der Fahrbahn in Asphaltbauweise und in den Nebenanlagen gemäß der Hannoverschen Standards in Betonrechteckpflaster, Klinkerstreifen (Radwegeinfassung) und Plattenbelag.

Der Entwurf ist in Anlage 1, Blätter 1 bis 8, dargestellt.

3. UVP



Für den Ausbau ist es erforderlich, einige Bäume (maximal 15) zu entfernen. Außerdem wird der offene Straßenseitengraben zwischen der Kreuzung Im Lohfelde / Ziegeleistraße bis zur Verrohrung auf Höhe der Einmündung Zum Buchengarten durch eine Kanalentwässerung ersetzt und mit einem neuen kombinierten Geh- und Radweg überbaut.


4. Bauzeit / Bauablauf

Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll im Herbst 2009 nach Genehmigung der Haushaltssatzung begonnen werden. Begonnen wird mit dem Bauvorhaben von der Carlo-Schmid-Allee aus kommend. Vor Beginn der Baumaßnahme erhalten die Anlieger eine schriftliche Anliegerinformation, mit der sie über Art und Umfang der Arbeiten, die Bauzeiten sowie die zuständigen Ansprechpartner informiert werden.
66.22 
Hannover / 18.03.2009