Drucksache Nr. 0652/2004:
Straßenausbaubeitrag Jacobsstraße - Abschnittsbildung und Aufwandspaltung -

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verwandte Drucksachen:

0652/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer zur Anhörung
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0652/2004
1
 

Straßenausbaubeitrag Jacobsstraße - Abschnittsbildung und Aufwandspaltung -

Antrag,


für den in der Anlage gekennzeichneten Abschnitt der Jacobsstraße von Minister-Stüve-Straße bis Gartenallee den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fahrbahn einschließlich Gossen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle


Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 12.400,- € erwartet.

Begründung des Antrages


In der Jacobsstraße, die ca. 100 Jahre alt ist, war in dem Abschnitt von Minister-Stüve-Straße bis Gartenallee die Jahrzehnte alte Fahrbahndecke aus Granitgroßpflaster erneuerungsbedürftig.

Der erforderliche Neubau der Fahrbahn im Jahr 2003 wurde mit einer Leitungsbaumaßnahme kombiniert. Von den für die Baumaßnahme entstandenen Gesamtkosten in Höhe von ca. 49.000,- € gehört deshalb nur der von der Stadt zu tragende Anteil von ca. 31.000,- € zum beitragsfähigen Aufwand.


Der Neubau der Fahrbahn auf verstärktem Unterbau erfüllt den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von


§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt oder einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 OVG B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Jacobsstraße gehört zu den "Innerortsstraßen"; der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 a der Straßenausbaubeitragssatzung 40 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.

 66.03
Hannover / 16.03.2004