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In der Jacobsstraße, die ca. 100 Jahre alt ist, war in dem Abschnitt von Minister-Stüve-Straße bis Gartenallee die Jahrzehnte alte Fahrbahndecke aus Granitgroßpflaster erneuerungsbedürftig.
Der erforderliche Neubau der Fahrbahn im Jahr 2003 wurde mit einer Leitungsbaumaßnahme kombiniert. Von den für die Baumaßnahme entstandenen Gesamtkosten in Höhe von ca. 49.000,- € gehört deshalb nur der von der Stadt zu tragende Anteil von ca. 31.000,- € zum beitragsfähigen Aufwand.
Der Neubau der Fahrbahn auf verstärktem Unterbau erfüllt den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von
§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt oder einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 OVG B 122/86 vom 11.02.1987).
Die Jacobsstraße gehört zu den "Innerortsstraßen"; der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 a der Straßenausbaubeitragssatzung 40 %.
Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.