Drucksache Nr. 0650/2025 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion: Afghanische Ortskräfte in Hannover
in der Ratssitzung am 24.04.2025, TOP 3.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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0650/2025 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion: Afghanische Ortskräfte in Hannover
in der Ratssitzung am 24.04.2025, TOP 3.3.2.

Die Bundesregierung hat im Zuge des Truppenabzugs aus Afghanistan Tausende Menschen nach Deutschland eingeflogen – offiziell mit dem Ziel, gefährdete Ortskräfte zu schützen. Allerdings gibt es erhebliche Zweifel daran, ob tatsächlich alle Eingereisten diesen Status besitzen.

Am 05. März landete ein Flieger mit etwa 157 Afghanen am Flughafen in Hannover, davon sollen allerdings nur 2 Personen registrierte Ortskräfte sein. Bei den restlichen Afghanen soll sowohl die Identität als auch der Schutzstatus zweifelhaft sein, wie ein Regierungsbeamter gegenüber der Bild-Zeitung äußerte.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele der in unserer Stadt aufgenommenen afghanischen Staatsbürger sind nachweislich als Ortskräfte registriert gewesen, wie viele sind ohne diesen Status eingereist und wie viele davon als Familienangehörige von Ortskräften?

2. Über welche Deutschkenntnisse verfügen die hier untergebrachten Afghanen, insbesondere die Ortskräfte, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um ihre Sprachkompetenz zu verbessern?

3. Wie viele der in unserer Stadt aufgenommenen afghanischen Staatsbürger befinden sich in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, und welche Programme gibt es, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern?

Text der Antwort



Frage 1: Wie viele der in unserer Stadt aufgenommenen afghanischen Staatsbürger sind nachweislich als Ortskräfte registriert gewesen, wie viele sind ohne diesen Status eingereist und wie viele davon als Familienangehörige von Ortkräften?

In Hannover leben derzeit 9250 afghanische Staatsangehörige, von denen 131 im Rahmen eines Bundesaufnahmeprogramms aufgenommen worden sind. Wie viele dieser 131 Personen mit erteilter Aufnahmezusage jedoch auch tatsächlich in Afghanistan als Ortskraft registriert waren, kann hier nicht festgestellt werden.


Frage 2: Über welche Deutschkenntnisse verfügen die hier untergebrachten Afghanen, insbesondere die Ortskräfte, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um ihre Sprachkom-
petenz zu verbessern?

Der Stand der Sprachkenntnisse ist im Einzelnen nicht dezidiert erfasst. Da die nach Deutschland legal eingereisten Personen in der Regel einen Aufenthaltstitel erhalten, haben sie auch die Berechtigung und Verpflichtung, einen Deutsch-Integrationskurs zu absolvieren. Damit können deutsche Sprachkenntnisse auf B1 Niveau auf der Grundlage der Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erworben werden.



Frage 3: Wie viele der in unserer Stadt aufgenommenen afghanischen Staatsbürger befinden sich in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, und welche Programme gibt es, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern?

Grundsätzlich unterliegt die Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchenden jedoch besonderen Herausforderungen. Rechtliche Rahmenbedingungen wie die Wohnsitzauflage, das Arbeitserlaubnisverfahren und teilweise bestehende Beschäftigungs-verbote können den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren. Zudem müssen viele Schutzsuchende zunächst grundlegende Voraussetzungen für eine berufliche Teilhabe erwerben, darunter fachspezifische Qualifikationen und Deutschkenntnisse. So befähigen deutsche Sprachkenntnisse auf B1 Niveau in der Regel zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Erwerbsquote im ersten Jahr nach der Einreise noch relativ niedrig ist. Allerdings verringern sich mit zunehmender Aufenthaltsdauer die Einstiegshürden, was zu einer Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven führt.

Regelmäßig ist davon auszugehen, dass neu nach Deutschland eingereiste Personen nach etwa sechs Monaten die Möglichkeit haben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.

Trotz der beschriebenen Herausforderungen ist zu beobachten, dass eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt häufig die Regel ist. Um den Übergang in eine Beschäftigung zu erleichtern, sind jedoch gezielte Unterstützung und strukturierte Maßnahmen erforderlich
Die konkreten Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung hängen dabei von den individuellen Voraussetzungen der eingereisten Personen ab. Möglich sind etwa spezifische Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses, die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung oder die Aufnahme einer anderen Beschäftigung. Über die konkreten Maßnahmen im Einzelfall entscheiden auf der Grundlage der individuellen Voraussetzungen das Jobcenter und die Arbeitsagentur, denen auch mehrere auf den Einzelfall zugeschnittene Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung und Qualifizierung zur Verfügung stehen.

Zur Eingliederung schutzsuchender Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und damit zur Verbessrung der Teilhabechancen geflüchteter Menschen existieren verschiedene Projekte und Initiativen in der Landeshauptstadt Hannover. Eines davon ist das sogenannte Jobpilot-Projekt. Mit Job-Pilot 360° initiieren die Landeshauptstadt Hannover, die Volkswagen-Konzern-Flüchtlingshilfe und Volkswagen Nutzfahrzeuge gemeinsam ein ganzheitliches Karrierestart-Programm für Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte. Das Programm basiert auf zentralen Bausteinen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden zugeschnitten sind. Hier erfolgt beispielsweise zunächst eine Potenzial-Analyse, in der persönliche Fähigkeiten und Perspektiven durch einen Berufsorientierungstest, eine Stärken- und Werteanalyse und ein Bewerbungstraining erarbeitet werden. Darüber hinaus bietet das Programm eine spezielle Förderung: Qualifizierte Mentor*innen begleiten die Teilnehmenden individuell, während kontinuierliche Optimierungen, eine Praktikumsbörse und Gruppen-Events den Austausch unterstützen. Schließlich soll der direkte Einstieg in das Berufsleben über vielfältige Optionen wie ein Einstiegsqualifizierungsjahr, Praktikums-, Ausbildungs- und Studienplätze oder direkte Arbeitsplätze erfolgen.

Darüber hinaus gibt es ein breites Spektrum an Projekten, die den Arbeitsmarktzugang für schutzsuchende Menschen fördern. So bietet das Projekt AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete rechtliche Informationen, Beratung, Informationsveranstaltungen und Schulungen, um Schutzsuchenden eine individuelle Unterstützung auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen. Dabei werden auch spezielle Beratungen in Farsi, Dari und Arabisch für schutzsuchende Frauen sowie gezielte Unterstützungen für den Handwerksbereich angeboten. Ergänzt wird dieses Angebot durch die Arbeitsgruppe berufliche Integration von Geflüchteten des hannoverschen Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte (UFU). Ehrenamtlich engagierte Menschen beraten Geflüchtete über die Möglichkeiten der Arbeitsintegration und bieten Orientierungshilfen in den Bereichen Arbeit und Ausbildung durch die einzelfallbezogene Weitervermittlung an Organisationen und Projekte. Parallel dazu richtet sich die Bildungsberatung der VHS Hannover an Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – und unterstützt sie in den Bereichen des Spracherwerbs, der Berufsorientierung, bei dem Erwerb eines Schulabschlusses und beim Einstieg in Ausbildung, Studium und Arbeit. Dazu gehört auch die Unterstützung bei Bewerbungen. Der Jugendmigrationsdienst der Caritas Hannover ergänzt die Angebote durch Beratung und Case Management in den Themen Arbeit, Ausbildung, Bewerbung sowie bei der Suche nach Schul- und Sprachkursplätzen und unterstützt zudem in Fragen des Aufenthaltsrechts sowie bei Behördengängen. Genannt werden muss nicht zuletzt auch das Unterstützungsangebot durch die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der Industrie und Handelskammer Hannover (IHK Hannover), die Migranten*innen und Schutzsuchenden hilft, ihre im Ausland erworbenen Studien- und Berufsabschlüsse in Deutschland bewerten und anerkennen zu lassen. Dabei werden auch Anpassungsqualifizierungen und Ausgleichsmaßnahmen empfohlen, um die Gleichwertigkeit der Abschlüsse zu erreichen, ergänzt durch Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten und Sprachförderung.

Diese Projekte und Angebote tragen erfolgreich dazu bei, schutzsuchenden Menschen den Weg in Arbeit und Ausbildung zu ebnen. Dies ist jedoch in der Regel nicht sofort nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland möglich, sondern bedarf vorbereitender Maßnahmen, wie etwa die oben skizzierten. Zusammen mit den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird damit für viele schutzsuchende Menschen ein gelungener Einstieg in das Arbeitsleben ermöglicht.