Anfrage Nr. 0649/2007:
Anfrage der Fraktion Das Linksbündnis zu den Auflagen der Polizei bei Demonstrationen in Hannover

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Anfrage der Fraktion Das Linksbündnis zu den Auflagen der Polizei bei Demonstrationen in Hannover

Auf der Ratssitzung am 15. Februar 2007 fragten wir die Stadtverwaltung, ob sie Einfluss auf die Auflage der Polizei nehmen könne, Lautsprecheranlagen bei Demonstrationen nur zu genehmigen, wenn die Teilnehmerzahl mehr als SO Personen beträgt. Diese Möglichkeit der Einflussnahme wurde daraufhin vorn Ordnungsdezernenten Marc Hansmann verneint. Uns liegt jedoch ein Schreiben der Polizeidirektion Hannover an den Veranstalter der Montagsdemonstration vor, wonach die entsprechende Auflage der Polizei „in enger Eüla.I.ungnah.xne" mit der Stadt erlassen wurde. Außerdem haben Gerichte in München und Stuttgart solche Auflagen als verfassungswidrig bezeichnet.

Wir fragen deshalb die Verwaltung-.

l. In welcher Form, wie regelmäßig und in welcher personellen Zusammensetzung von städtischer Seite finden die von. der Polizei als „in enger Fühlungnahme" charakterisierten gemeinsamen Überlegungen von Polizei und Stadt zu Ordnungsmaßnahmen statt?

2. Ist die in besagtem Sehreiben geäußerte Behauptung der Polizeidirektion Hannover richtig, dass auch Überlegungen zu Auflagen beim Einsatz von Lautsprecheranlagen auf Versammlungen zusammen mit der Stadt stattfanden?

3. Werden die an den Gesprächen mit der Polizei beteiligten Vertreterlnnen der Stadt Hannover sich in diesen zukünftig dafür einsetzen, dass die Bürger der Landeshauptstadt Hannover ihr durch die Verfassung garantiertes Recht auf freie, ungehinderte Meinungsäußerung wahrnehmen können?

Jerimy Krstic