Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zum Selbstbestimmungsgesetz
in der Ratssitzung am 24.04.2025, TOP 3.3.1.
Am 1. November 2024 ist das umstrittene, sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Es ist nun leichter möglich seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ändern zu lassen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags und Änderung des Vornamens wurden seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes gestellt?
2. Wie hat sich die Geschlechtsidentität in diesen Fällen geändert? (Frau zu Mann, Mann zu Frau, Frau zu Divers usw.)
3. Welcher zusätzlicher Verwaltungsaufwand inkl. Kosten für weiteres Personal ist durch die Umsetzung des Gesetzes entstanden?
Text der Antwort
Frage 1: Wie viele Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags und Änderung des Vornamens wurden seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes gestellt?
Bis zum 19.03.2025 wurden 404 Erklärungen angemeldet. 212 Erklärungen wurden aufgenommen.
Frage 2: Wie hat sich die Geschlechtsidentität in diesen Fällen geändert? (Frau zu Mann, Mann zu Frau, Frau zu Divers usw.)?
139 Personen haben den Wechsel zum jeweils anderen Geschlecht, also von männlich zu weiblich bzw. umgekehrt, erklärt. 46 Personen sind von männlich bzw. weiblich zu divers gewechselt und 27 Personen haben sich entschieden, künftig das Merkmal „Geschlecht“ frei zu lassen.
Frage 3: Welcher zusätzlicher Verwaltungsaufwand inkl. Kosten für weiteres Personal ist durch die Umsetzung des Gesetzes entstanden?
Die Verwaltung hat für das online-Angebot für die Anmeldung der Erklärung eine Antragsstrecke entwickelt. Die Erklärungen selbst werden mit dem vorhandenen Personal aufgenommen.