Anfrage Nr. 0648/2025:
Anfrage der AfD-Fraktion zum Selbstbestimmungsgesetz

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der AfD-Fraktion zum Selbstbestimmungsgesetz

Am 1. November 2024 ist das umstrittene, sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Es ist nun leichter möglich seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ändern zu lassen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags und Änderung des Vornamens wurden seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes gestellt?

2. Wie hat sich die Geschlechtsidentität in diesen Fällen geändert? (Frau zu Mann, Mann zu Frau, Frau zu Divers usw.)

3. Welcher zusätzlicher Verwaltungsaufwand inkl. Kosten für weiteres Personal ist durch die Umsetzung des Gesetzes entstanden?