Drucksache Nr. 0648/2019:

Sanierung der Wärmeversorgungsanlage im Sportleistungszentrum Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Sportausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0648/2019
3
 


Sanierung der Wärmeversorgungsanlage im Sportleistungszentrum Hannover

Antrag,


1. der Sanierung der Wärmeversorgungsanlage im Sportleistungszentrum, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten in Höhe von 400.000 € sowie

2. dem Baubeginn zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Von der Maßnahme profitieren die im Sportleistungszentrum Hannover trainierenden Sportler*innen in gleichem Maße.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42402
Sportleistungszentrum
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 264.000,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 400.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -136.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -136.000,00 €
Die Finanzierung der Bauunterhaltungsmaßnahme wird in 2019 durch Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt 52 sichergestellt. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2019/2020 vorgesehen.

Begründung des Antrages


Vor einigen Jahren hat sich die Landeshauptstadt Hannover als Eigentümerin des Sportleistungszentrums Hannover (SLZ) gemeinsam mit den Zuwendungsgebern Bundesrepublik Deutschland und Land/LandesSportBund Niedersachsen auf den Weg gemacht, das SLZ zu einem nachhaltigen Standort für den Spitzensport in Deutschland zu entwickeln. Dabei lag in den ersten Bauabschnitten der Fokus auf einer nachhaltigen, vornehmlich energetischen Sanierung des SLZ. Deshalb wurde in 2010 im Zuge der energetischen Sanierung die Schwimmhalle mit den Lüftungszentralen 1 + 2 saniert. Im Bereich der Eingangshalle ist im Jahr 2012 ein Aufzug eingebaut worden, der alle 4 Ebenen des SLZ barrierefrei erschließt, um eine Nutzung durch den Behindertensport dauerhaft sicherzustellen. In den Jahren 2013/14 sind sämtliche sanitären Einrichtungen sowie die Zugänge barrierefrei umgebaut worden. Derzeit werden die Judohalle und die Geräteturnhalle des SLZ erweitert und der Bestand dieser Hallen nachhaltig energetisch saniert.

Im nächsten Schritt muss die zentrale Wärmeversorgungsanlage im Sportleistungszentrum zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs saniert werden. Die vorhandene Installation ist die Erstbestückung des Gebäudes aus dem Entstehungsjahr 1976. Die Nutzungsdauer nach VDI 2067 ist deutlich überschritten. Das Alter der Anlagen erfordert aktuell einen hohen Störungsbeseitigungsaufwand, um die Anlagen betriebsbereit zu halten, der erfahrungsgemäß weiter steigen wird. Die Sanierung der Wärmeversorgungsanlage ist deshalb dringend erforderlich. Details zu den geplanten Maßnahmen und den Kosten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

Für die Maßnahme sind Förderanträge beim Bund und Land gestellt, die nach den geführten Vorgesprächen aller Voraussicht nach zu einer Förderung in der üblichen Höhe (Bund 30% und Land 36 %) führen werden.
52 
Hannover / 28.02.2019