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Im Dezember 2023 hatte die Landeshauptstadt Hannover voreilig eine SocialCard für Geflüchtete ausgegeben, ehe sich Bund und Länder im Folgejahr auf ein bundesweit einheitliches Modell verständigt haben. Mit dieser SocialCard, die auch Personen ohne eigenes Bankkonto zur Verfügung gestellt worden ist, konnten bargeldlose Zahlungen getätigt und Bargeldbeträge in beliebiger Höhe abgehoben werden. Zwischenzeitlich ist angekündigt worden, dass die Einführung der bundesweit einheitlichen Bezahlkarte in den Regionskommunen im Mai 2025 erfolgen wird. Mit dieser Karte könne ein Bargeldbetrag von 50 Euro im Monat abgehoben werden, Überweisungen ins Ausland seien nicht möglich. Die Landeshauptstadt Hannover ist nunmehr in der Pflicht, ihre eigene SocialCard wieder einzusammeln, ehe die neue Bezahlkarte ausgegeben werden darf. Infolge der Einführung entbrannte zudem eine öffentliche Debatte über das Phänomen, die Begrenzung des abhebbaren Bargeldbetrages durch den Kauf und Eintausch von Gutscheinen zu umgehen.
Wir fragen die Verwaltung:
- Wann wird der Austausch der hannoverschen SocialCard gegen die bundesweit einheitliche Bezahlkarte abgeschlossen sein, und welche Leistungen in Verbindung mit welchen Restriktionen werden damit welchen Personengruppen offenstehen?
- Welche Veränderungen gehen mit der bundesweit einheitlichen Bezahlkarte einerseits und mit der Debatte um den Tausch von Gutscheinen gegen Bargeld andererseits für die eine Bezahlkarte besitzenden Personen sowie für die Stadtverwaltung – hier speziell mit Blick auf Verwaltungsabläufe und Personalaufwand – einher?
- Welche Kosten hat die Landeshauptstadt Hannover einerseits unverzüglich für den Umtausch der Karten und die Vertragsauflösung mit dem bisherigen Anbieter, andererseits für den Betrieb der Karte nach vier Jahren Landesfinanzierung zu tragen?