Antrag Nr. 0647/2012:
Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN zur Drucks. Nr. 0200/2012 N1 (Gebührensatzung für die Friedhöfe der LHH)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0647/2012 (Originalvorlage)
0200/2012 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion DIE PIRATEN zur Drucks. Nr. 0200/2012 N1 (Gebührensatzung für die Friedhöfe der LHH)

Antrag zu beschließen:

Eine Veränderung der Friedhofsgebühren 2012 wird erst zustimmend zur Kenntnis genommen, nachdem die Verwaltung einen Sachstandsbericht zur Friedhofsentwicklung in Hannover vorgelegt hat. Dieser soll die Jahre ab 2003 berücksichtigen und auch Strategien für die künftige Entwicklung der Friedhöfe in Hannover enthalten.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die einzelnen Positionen der Gebührenbereiche detailliert aufzuschlüsseln, und die Kalkulation für die zurückliegenden 9 Jahre dem jeweiligen tatsächlichen Betriebsergebnis gegenüberzustellen.

Begründung

Auch wenn der Rat der vorhergehenden Wahlperiode am 17.12.2009 im Rahmen des HSK VII eine Erhöhung der Gebühren gewünscht hat, so kann dies für den am 11.09.2011 gewählten Rat keine ausreichende Entscheidungsgrundlage sein.

Das Thema „Gebührensatzung“ ist sehr komplex. Dies zeigt etwa die Tatsache, dass in den letzten Jahren in Deutschland mehr als 50 Friedhofsgebührensatzungen durch Gerichtsentscheidungen für nichtig erklärt worden sind.

Unabhängig davon, ob es in Hannover Klagen gegen die Gebührensatzung gegeben hat, bleibt festzustellen, dass sich die Materie auch in der Landeshauptstadt als hochkompliziert darstellt.

Zum Beispiel macht der Anteil der Sargabteilungen incl. der allgemeinen Rahmenanlagen 70 % der Friedhofsflächen aus, der der Urnenabteilungen hingegen nur 30 %. Trotz dieses Flächenverhältnisses von 70:30 werden 10 % der Kosten für die allgemeine Pflege der Friedhofsrahmenanlage mit einer hälftigen Pauschale abgerechnet (unabhängig von der gewählten Grabart mit jeweils 5% für Sarg- wie für Urnenbeisetzungen). Im Falle der vorliegenden Kalkulation wäre das eine Pauschale von 135 €, die für die allgemeinen Pflege der Friedhofsrahmenanlage gezahlt werden müssten.

Die übrigen 90% der Kosten für die allgemeine Pflege der Friedhofsrahmenanlagen sollen durch die Überlassungsgebühren (Grabrechte) gedeckt werden. Diese werden entsprechend der tatsächlichen Flächenanteile im Verhältnis 70:30 berechnet. Warum die restlichen 10 % dieser Kosten unabhängig von der Fläche zu gleichen Teilen zwischen beiden Grabarten aufgeteilt werden, ist weder der Kalkulation noch dem Text der Verwaltungsvorlage zu entnehmen.

Nach Darstellung der Verwaltung können ca. 140.000 € der gewünschten Summe von 190.000 € zur Senkung der Zuschusskosten für Friedhöfe ohne jegliche Gebühren-Anhebung erzielt werden. Nicht nachvollziehbar ist, dass ausgerechnet die Gebühren für Urnenbestattungen drastisch erhöht werden sollen, obwohl Hannover hier im Städtevergleich ohnehin schon sehr teuer ist. Zudem würde diese Erhöhung insbesondere jenen Personenkreis treffen, der aus finanziellen Gründen die vergleichsweise preisgünstige Bestattungsart wählen muss. Soziale Gerechtigkeit darf nicht mit dem Tod enden.

Abgesehen davon ist die sogenannte Anpassung der Gebühren lediglich eine kurzfristige Maßnahme. Auf lange Sicht befördert sie voraussichtlich eine Zunahme der Beisetzungen in den preisgünstigeren Umlandkommunen und wird somit zwangsläufig weitere Preiserhöhungen in Hannover nach sich ziehen.

Insbesondere vor diesem Hintergrund stehen die neu gewählten Ratsmitglieder in der Pflicht, sich des komplexen Themas umfassend anzunehmen.

Dirk Hillbrecht


(stelllvertretender Fraktionsvorsitzender)