Drucksache Nr. 0646/2023:
Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes des Elternvereins "Salz und Pfeffer e.V."

Inhalt der Drucksache:

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0646/2023
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Fortführung u. Förderung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes des Elternvereins "Salz und Pfeffer e.V."

Antrag,

zu beschließen,
  • dem Elternverein "Salz und Pfeffer e.V." zur Fortführung des Schulergänzenden Betreuungsangebotes (SeBa) an der Salzmannschule, Salzmannstr. 3, 30451 Hannover, für das Schuljahr 2023/2024 vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024 laufende Zuwendungen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Richtlinie für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS-Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € monatlich pro Kind/ Monat zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Transferaufwendungen €38,600.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€38,600.00)
   
  
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt durch Zuwendung an den Träger und die oben genannten Summen stehen im Budget Kindertagesstätten zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Im Schulergänzenden Betreuungsangebot (SeBa) des Vereins "Salz und Pfeffer e.V." werden 20 Kinder (inkl. Mittagessen) betreut. Dieses Angebot ist ein wichtiger Bestandteil der Schulkindbetreuung an der Grundschule Salzmannstraße und ergänzt das bestehende Angebot im Stadtteil Linden-Nord. Die GS Salzmannstraße bietet auf absehbare Zeit keinen Ganztagsschulbetrieb an. Ein nachschulisches Betreuungsangebot ist daher weiterhin im vorhandenen Umfang erforderlich und bedarfsgerecht.
Der Träger beantragte wie in den Vorjahren eine Anschlussförderung.
Die Verwaltung empfiehlt dem Förderantrag zu entsprechen, um den Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen.
51.42 
Hannover / Mar 7, 2023