Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 0645/2026 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 27.04.2026: Jugendhilfeausschuss: Zur Kenntnis genommen
| 0645/2026 (Originalvorlage) |
![]() | Informationsdrucksache | |||||||||
In den Jugendhilfeausschuss |
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Das Koordinierungszentrum für Kinderschutz hat sich in den vergangenen Jahren als zentrale Fach- und Koordinierungsstelle für das Thema Kinderschutz im sekundär- und tertiärpräventiven Bereich (intervenierender Kinderschutz) etabliert. Es erhält seit 2012 eine ergänzende Regelförderung des Landes, hat sich in der inhaltlichen Ausrichtung weiterentwickelt und ist fester Bestandteil in der Kinderschutzlandschaft in der Region Hannover. Es übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Qualifizierung von Fachkräften, der Förderung von Kooperationen sowie beim Transfer von Fach- und Erfahrungswissen in die Region Hannover und darüber hinaus.
Das KOKI zeichnet sich insbesondere durch eine kooperative Umsetzung von Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover aus.
Arbeitsschwerpunkte
Die Arbeitsschwerpunkte lassen sich in folgenden Kategorien zusammenfassen:
Mit den Angeboten ergibt sich ein breites Zielgruppenfeld, wie z.B. ASD/KSD, Polizei, Schulen, Familiengericht, Jobcenter, freie Träger der Jugendhilfe, Fachkräfte der Frühen Hilfen, medizinisches Fachpersonal.
Aktuelle Herausforderungen
Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) in 2021 und dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in 2025 hat die Jugendhilfe neue Aufgaben erhalten, die teilweise vom KOKI erbracht werden sollen: Ausbau der Kooperation wesentlicher Akteur*innen im Kinderschutz, Partizipation im Kinderschutz, Qualitätsstandards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Gewaltschutzkonzepte in der Jugendhilfe u.a.
Auch mit den weiteren Reformvorhaben im Kontext eines inklusiven SGB VIII wird der Kinderschutz ein wesentliches Thema in der Arbeit mit neuen Trägergruppen darstellen. Auch die für 2026 geplante Kinderschutzstrategie des Landes wird weitere Handlungsanforderungen für die öffentlichen Träger mit sich bringen.
Insgesamt ist ein zunehmender Bedarf von Institutionen und Einrichtungen, wie Polizei, Schule etc. festzustellen, um einen sicheren Praxistransfer im Kontext des Kinderschutzes zu entwickeln.
Die zukünftige Ausrichtung des Koordinierungszentrums Kinderschutz soll zum einen die bestehenden Arbeitsschwerpunkte weiterführen und unter anderem Kapazitäten für die neuen gesetzlich geforderten Aufgaben schaffen.
Qualitätsentwicklung im Kinderschutz gem. § 79a SGB VIII und Fachplanung im Kinderschutz gem. § 80 SGB VIII sollen stärker in den Fokus kommen. In diesem Zuge wird auch geprüft, ob eine Anpassung der Ressourcen erforderlich wird.
Finanzielle Situation
Seitens des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wurde am 04.11.2025 mitgeteilt, dass die Landeszuwendung für das Koordinierungszentrum für Kinderschutz ab dem Haushaltsjahr 2027 komplett gestrichen wird.
Der unter Berücksichtigung der Landesförderung aufgestellte Ausgabenplan sieht für das Haushaltsjahr 2026 Gesamtkosten in Höhe von 104.000,00 € vor, von denen ein Anteil von 30.000,00 € durch die Zuwendung refinanziert wird. Somit entstehen mit Wegfall der Landesförderung Mindererträge von jährlich 30.000 €. Die Sozialdezernate von Landeshauptstadt und Region Hannover werden die Streichung der Landesförderung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung weiter thematisieren.
Zusammenfassung
Das Koordinierungszentrum für Kinderschutz ist seit 2008 eine zentrale Fachstelle für Qualifizierung, Kooperation und Wissenstransfer im Kinderschutz der Region Hannover. Durch neue gesetzliche Anforderungen steigen die Aufgaben und Bedarfe weiter. Ab 2027 entfällt jedoch die Landesförderung in Höhe von 30.000 € jährlich. Die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover werden die erfolgreiche Arbeit auch ab 2027 als kooperatives Koordinierungszentrum weiterführen, um den Anforderungen des KKG sowie den fachlichen Bedarfen weiterhin gerecht zu werden.
Der Jugendhilfeausschuss der Region Hannover wird entsprechend über die aktuelle Situation informiert.
Es gilt dabei, die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern. Dies gilt auch für die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderungen.