Drucksache Nr. 0645/2007 S1:
Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zur Feinstaubreduzierung in der Innenstadt

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1. Stellungnahme
0645/2007 S1
1
 

Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zur Feinstaubreduzierung in der Innenstadt

Stellungnahme der Verwaltung zur Drucksache Nr. 0645/2007 (Anlage 1).

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag der Gruppe Hannoversche Linke nicht zu folgen. Gemäß § 14 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) ist der Gebrauch der Straße jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr gestattet (Gemeingebrauch). Zwar kann die Straßenverkehrsbehörde laut § 45 Straßenverkehrs-
ordnung (StVO) die Benutzung bestimmter Straßen beschränken oder verbieten, dieser Möglichkeit sind jedoch enge Grenzen gesetzt. Die StVO sieht nur in wenigen, abschließend aufgelisteten Ausnahmefällen eine Reservierung von öffentlichen Parkflächen für bestimmte Nutzerkreise vor, z. B. für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde sowie im Falle eines Parkvorrechtes für Bewohner. Eine Bereitstellung von Park-
plätzen für gasgetriebene, Elektro- und Hybridfahrzeuge ist in der StVO nicht vorgesehen und somit rechtlich nicht möglich.

Die Verwaltung wird jedoch über den Deutschen Städtetag den Vorstoß mit dem Ziel unter-
nehmen, dass die StVO entsprechend geändert wird und zukünftig auch für Fahrzeuge mit den vorgenannten, schadstoffarmen Antriebsarten besondere Parkerleichterungen gewährt werden können.