Drucksache Nr. 0642/2018:
Wegebenennung in den Stadtteilen Groß-Buchholz und Misburg-Nord

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
(zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
(zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0642/2018
3
 

Wegebenennung in den Stadtteilen Groß-Buchholz und Misburg-Nord

Antrag,

die folgende Wegebenennung zu beschließen:

Die entlang des Mittellandkanals verlaufende Fußwegverbindung, welche von der Uferzeile bis zur Schierholzstraße verläuft, erhält den Namen
Uferpfad.

Übersichtskarte siehe Anlage 1.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen der allgemeinen Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit, insbesondere in Notsituationen. Eine erleichterte Orientierung ist damit allen Bürgerinnen und Büergern in gleichem Maße von Nutzen.

Die Namensgebung erfolgt unter Berücksichtigung der Grundsätze für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen. Die seitens der Stadtbezirksräte Buchholz-Kleefeld und Misburg-Anderten gewünschte Benennung nach der neutralen Bezeichnung Uferpfad entspricht zwar nur bedingt dem Ratsbeschluss vom 09.12.1999, wonach bei Namensgebungen nach Persönlichkeiten vornehmlich Frauen berücksichtigt werden sollen. Allerdings schließt dieser Ratsbeschluss Benennungen in einem anderen Kontext nicht grundsätzlich aus. Der Name wurde aufgrund des direkten örtlichen Zusammenhangs mit der bereits vorhandenen Uferzeile gewählt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Bewohner der Vogelsiedlung traten an den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld mit der Bitte nach dieser Wegebenennung heran. Hintergrund dieses Wunsches ist die häufige Nutzung dieses Weges durch Sportler, ältere Menschen mit Rollatoren, Radfahrern sowie den Benutzern des Spielplatzes am Gimpelsteg. Die Auffindbarkeit dieser Personen in der Örtlichkeit wird durch diesen Wegenamen insbesondere in Notsituationen erheblich verbessert.

Dieses Ansinnen unterstützt der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten mit seinem Beschluss vom 07.02.2018, die Benennung von der Uferzeile bis zum Sperlingsfeld zu beauftragen (siehe Anlage 2). Das Ersuchen zur Weiterführung des Weges bis zur Schierholzstraße hat der initiierende Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 08.02.2018 beschlossen (siehe Anlage 3). Da die durchgängige Wegeverbindung in den beiden genannten Stadtbezirken liegt, ist der Rat der Landeshauptstadt Hannover für die Namensgebung zuständig.

Aufgrund der Anbindung an die Uferzeile wurde der neue Name Uferpfad gewählt, was durch den direkten örtlichen Zusammenhang den geltenden Regeln entspricht. Im Kontext dieser Benennung sind keine Adressänderungen für Anliegerinnen und Anlieger erforderlich.
61.21 
Hannover / 09.03.2018