Anfrage Nr. 0640/2007:
Anfrage der CDU-Fraktion zu Behindertenbegleithunden in Lebensmittelgeschäften

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zu Behindertenbegleithunden in Lebensmittelgeschäften

Speziell ausgebildete Begleit- und Assistenzhunde sind behinderten Menschen, insbesondere Rollstuhlfahrer/innen, im Alltag eine wertvolle Hilfe. Sie können heruntergefallene Gegenstände aufheben, das Telefon, Handy, die Post, Zeitung oder Medikamente bringen, auf Kommando ein Alarmsignal auslösen, Türen öffnen, Lichtschalter bedienen und vieles mehr. Aufgrund ihres vielfältigen Könnens sind diese Hunde für Behinderte als Hilfsmittel - auch außerhalb der eigenen vier Wände - unverzichtbar. Sie ermöglichen ihnen die Teilnahme am öffentlichen und geschäftlichen Leben, und sind damit zugleich ein wichtiger Bestandteil für die Integration von Behinderten. Dennoch gibt es Geschäfte, insbesondere Lebensmittelgeschäfte, die Behinderten die Mitnahme ihrer Begleit- und Assistenzhunden in die Geschäftsräume untersagen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Aufgrund welcher Rechtsnormen können Geschäftsinhaber/-leiter behinderten Menschen die Mitnahme ihrer Begleit- und Assistenzhunde in Geschäfte, insbesondere Lebensmittelgeschäfte, untersagen?

2 .Welche hygienischen Gründe (Infektionsrisiken) sprechen gegen die Anwesenheit von Hunden in Lebensmittelgeschäften?

3. Hat die Verwaltung Möglichkeiten Geschäftsinhaber/-leiter aufzufordern, Behinderten das Betreten von Geschäften - insbesondere Lebensmittelgeschäften - in Begleitung ihrer Assistenzhunde zu gestatten oder die Geschäftsinhaber/-leiter zumindest für die Probleme Behinderter beim Einkaufen zu sensibilisieren, und wenn ja, welche?

Rainer Lensing
Vorsitzender