Drucksache Nr. 0639/2014:
Grundschule Entenfang, Ausbau zur Ganztagsschule, Sanierung Sporttrakt und Brandschutzmaßnahmen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0639/2014
3
 

Grundschule Entenfang, Ausbau zur Ganztagsschule, Sanierung Sporttrakt und Brandschutzmaßnahmen

Antrag,

  1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zum Ausbau zur Ganztags-
    schule, Sanierung Sporttrakt und Brandschutzmaßnahmen in der Grundschule Entenfang in Höhe von insgesamt 3.438.500 €

    und
  2. der Mittelfreigabe sowie dem Baubeginn

    zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus. Als Ganztagsschule fördert die GS Entenfang die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19, 42 S - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21101.322
GS Entenfang, AusbauGTS+Brandsch.
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 3.438.500,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 45.300,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -3.483.800,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 42 S - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21101
Gebäudemanagement
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 68.500,00 €
Abschreibungen 73.300,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 87.000,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -228.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -228.800,00 €
Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten von insgesamt 72.500 €, davon 45.300 € aus dem Teil-
finanzhaushalt 42 S und 27.200 € aus dem Teilergebnishaushalt 42 S (bei Sach- und Dienstleistungen ausgewiesen).

Die Einrichtungskosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Teil dieser Beschlussfassung.

Sach- u. Dienstleistungen
Beschaffung der Einrichtungsgegenstände: 27.200 €
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt
(Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement;
1,2 % von 3.438.500 €): 41.300 €

Die Erhöhung der Energiekosten ist derzeit nicht bezifferbar.

Abschreibungen
2 % von 3.438.500 € sowie 10% von 45.300 €.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 3.483.800 €.

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 201.600 € (27.200 € Ein-
richtungsmittel werden nur einmalig benötigt) führen direkt oder indirekt (durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte) zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21101 / Grundschulen.


Finanzierung:
Aus dem Teilfinanzhaushalt 2014 des Fachbereiches Gebäudemanagement aus der Investitionsprogrammposition 21_01 Sanierung Schulgebäude (Investitionsmaßnahme 21101322 GS Entenfang, AusbauGTS+Brandsch.) werden Mittel in Höhe von 387.000 € zur Verfügung gestellt. Die weiteren Mittel für die Folgejahre werden aus der gleichen Position zur Verfügung gestellt.

Die Finanzierung der Folgejahre steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Teil-
finanzhaushalts des Fachbereiches Gebäudemanagement.

Die Einrichtungskosten sind im Teilhaushalt 42 S für das Jahr 2015 vorgesehen.

Begründung des Antrages

Schulentwicklung
Zurzeit werden an der GS Entenfang insgesamt 251 Schülerinnen und Schüler in 12 Klassen beschult. Nach den Prognosen zur Einwohnerentwicklung im Einzugsbereich der GS Entenfang ist an diesem Standort mit einer konstanten 3-Zügigkeit zu rechnen, so dass dieser Standort auch langfristig zur Schulversorgung im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken benötigt wird. Die GS Entenfang beabsichtigt nach der Fertigstellung der Baumaßnahmen den offenen Ganztagsbetrieb einzuführen.

Baubeschreibung


Die LHH plant im Rahmen des Ganztagsgrundschulausbauprogramms, DS Nr. 0692/2012 mit Anlagen 1 und 2, die Grundschule Entenfang zu einer Schule mit Ganztagsbetrieb aus-
zubauen. Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchungen wurde als Standort der Mensa ein Anbau an die Pausenhalle gewählt, da nur hier ausreichend tragfähiger Bau-
grund vorhanden ist. Für diesen Standort spricht darüber hinaus, dass die Anlieferung und Entsorgung der Mensaküche direkt von der Straße erfolgen kann, sowie die vorhandenen WC-Anlagen der Pausenhalle mitgenutzt werden können. Für die Planung der Mensa wurde aus urheberrechtlichen Gründen der Architekt der in 2011 realisierten Pausenhalle beauf-
tragt. Die Planung der weiteren Bauabschnitte im Bestandsgebäude: Brandschutzsanierung und Sanierung Sporttrakt wird fortgeführt. Die Gesamtbaumaßnahme Grundschule Enten-
fang setzt sich somit aus drei einzelnen Bauabschnitten und Maßnahmen (BA1 - BA3) zusammen.

Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Energetischer Standard
Der Energiestandard des Gebäudes wird 30 % besser als die derzeit gültige EnEV geplant.
Die Gebäudehülle des Anbaus wird unter Nutzung passivhaustauglicher Komponenten umgesetzt, wie 3-fach-verglaste Fenster, sehr gute Wärmedämmung von Fassade und Dach sowie weitgehender Luftdichtheit (Blower-Door-Test). Die Versorgung erfolgt wie das Bestandsgebäude über Fernwärme.

Der Anbau wird wegen des baulichen Anschlusses an das Bestandsgebäude und aufgrund der Nutzung als Mensa und Pausenhalle keinen Passivhaus-Standard erreichen. So wird zum Beispiel die Küchennutzung Wärmelasten produzieren, die in einem nur temporär genutzten Gebäudeteil nicht sinnvoll zu nutzen sind. Auch kann die stark fetthaltige Küchen-
abluft nicht zur Wärmerückgewinnung genutzt werden.

Das begrünte Flachdach könnte eine Fotovoltaik-Anlage aufnehmen, jedoch lässt die Verschattung durch das 2-geschossige Bestandsgebäude und Bäume dafür keine Wirtschaftlichkeit erwarten.

Barrierefreiheit
Zur barrierefreien Erschließung des Obergeschosses im Hauptgebäude ist ein außenliegen-
der Aufzug vorgesehen. Ein zusätzliches Behinderten-WC/Pflegeraum wird im Sporttrakt realisiert. Ein vorhandenes Behinderten-WC in der neuen Pausenhalle kann für die Mensa mitgenutzt werden. Ein weiteres Behinderten-WC befindet sich im Hauptgebäude vor dem Lehrerzimmer/Verwaltungstrakt im Erdgeschoss.

Terminplanung
Der Baubeginn soll Anfang 2015 erfolgen, die Fertigstellung ist im Sommer 2016 geplant.
19 .1
Hannover / 13.03.2014