Drucksache Nr. 0639/2009:
Errichtung von zwei Krippengruppen im Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in der Schleswiger Str. 31, Hannover-Vahrenwald

Inhalt der Drucksache:

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0639/2009
 

Errichtung von zwei Krippengruppen im Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in der Schleswiger Str. 31, Hannover-Vahrenwald

Antrag,

zu beschließen,
  • den Planungen für eine zweigruppige Krippeneinrichtung (max. 30 Plätze), im Rahmen der Umnutzung von Räumlichkeiten des Seniorenzentrum der AWO unter Berücksichtigung der Hinweise zum Bau von Kindertagesstätten zuzustimmen und
  • für diese beiden Gruppen der AWO als Träger der Einrichtung ab Erteilung der Betriebserlaubnis laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten28.500,00 €4641.901/361100Betriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt28.500,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand30.000,00 €4641.901/935400Zuwendungen195.400,00 €*4641.000/678000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten2.400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt30.000,00 € Ausgaben insgesamt197.800,00 € 
Finanzierungssaldo-1.500,00 € Überschuss / Zuschuss-197.800,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Nach Beschluss der Drucksache wird eine Anmietung der Räume zu marktüblichen Konditionen angestrebt.
Für dieses Projekt wurde bei der Landesschulbehörde ein Antrag auf Förderung der Krippengruppen nach der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) gestellt.
Es ist ebenso beabsichtigt einen Antrag auf Beteiligung an den Betriebsausgaben nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.

Begründung des Antrages


Im Stadtbezirk Vahrenwald-List besteht ein erheblicher Bedarf an Krippenplätzen.
Die AWO ist an die Landeshauptstadt Hannover mit dem Vorhaben herangetreten, in zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten innerhalb des Seniorenzentrums, eine 2-gruppige Krippeneinrichtung zu integrieren.
Entsprechend den Standards zum Bau von Kindertagesstätten und in enger Zusammenarbeit mit den Architekten, den zu beteiligenden Fachbereichen und dem Vermieter wurde die Umnutzung und der Umbau für zwei Krippengruppen abgestimmt.
Durch die vorgegebene Gebäudestruktur ist es möglich einen ebenerdigen Eingangs- sowie Zugangsbereich zur Außenspielfläche barrierefrei zu gestalten.
Die erforderlichen Räumlichkeiten für beide Krippengruppen liegen zentral und bilden mit der zu gestaltenden Freifläche eine autonom funktionierende Einheit.
Die gesamte Abwicklung der Baumaßnahme der Kita wird über den Vermieter geregelt und als Mietobjekt an die Landeshauptstadt Hannover abgegeben. Der Beginn des Mietverhältnisses ist für Ende dieses Jahres angestrebt.
Die Betriebsführung der beiden Krippengruppen verbleibt bei der AWO - Träger des Seniorenzentrums - und allgemein anerkannter Träger der Jugendhilfe.

Durch das zusätzliche Krippenangebot wird dazu beigetragen, den bedarfsgerechten Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zu verbessern, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.

Die Aufwendungen für die laufende Förderung von rd.195.400 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.

Das Nds. Kultusministerium wurde über die Planungen informiert und hat eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.4 
Hannover / 13.03.2009