Informationsdrucksache Nr. 0635/2019:
Evaluation der Verteilung von Schwimmzeiten

Inhalt der Drucksache:

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0635/2019
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Evaluation der Verteilung von Schwimmzeiten

Mit Drucksache Nr. 0909/2018 wurde die Verwaltung beauftragt, "die im Jahr 2015 beschlossene Verteilung von Schwimmzeiten für Vereine in den städtischen Hallenbädern zu evaluieren. Hierbei ist insbesondere darauf zu überprüfen, ob sich die gewählten Kriterien für die Verteilung von Schwimmzeiten bewährt haben oder einer Überarbeitung bedürfen und ob die Vergabe der aktuellen Situation, bei der mittelfristig weniger Wasserfläche als vorgesehen verfügbar sind, gerecht wird."

Die Verwaltung hat in Abstimmung mit dem Kreisschwimmverband Hannover-Stadt (KSV) ein Fragebogen entwickelt und an 25 Vereine versandt. 18 Vereine haben den Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt.

Folgende Fragen wurden gestellt:

Frage 1:

Sind Sie mit den für den Schwimmsport bereitgestellten Bahnstunden (Anzahl, Zeiten, Schwimmbad, Wochentage usw.) einverstanden?


Von den 11 Vereinen, die nicht einverstanden sind, gab es die folgenden Rückmeldungen:
  • 7 Vereine wünschen sich mehr Wasserzeiten in den Abendstunden.
  • 5 Vereine bemängelten, dass es im Stadionbad montags und mittwochs keine Trainingszeiten gibt.
Im Rahmen des Bäderkonzeptes wurden mit Drucksache Nr. 1228/2015 die Nutzungszeiten für Schulen, Vereine und Öffentlichkeit festgelegt. Das Ergebnis der Befragung macht deutlich, dass mehr Wasserflächen nachgefragt werden, als vorhanden sind. Hier macht sich die fehlende Wasserfläche durch den Ausfall des Misburger Hallenbades stark bemerkbar.
  • 6 Vereine sprachen sich für zusätzliche Bahnen in den Weihnachtsferien aus.

Das von den Vereinen gewünschte Vereinstraining in den Weihnachtsferien wurde bereits 2018/19 von der Verwaltung umgesetzt. Seit dem 01.01.2019 werden den Vereinen außerdem am Samstagvormittag im Stadionbad zusätzliche Zeiten bereitgestellt.
  • 3 Vereine beklagten, dass Bahnzeiten nicht genutzt werden, weil die Sportler*innen nicht kommen.
  • 2 Vereine stellten fest, dass die Wasserzeiten auch genutzt werden sollten und nicht nur stillschweigend bezahlt.


Derzeit wird von der Verwaltung geprüft, wie viele Vereinsmitglieder die zur Verfügung gestellten Bahnen tatsächlich nutzen.
Frage 2:

Die Verteilung des Kontingentes an Trainingszeiten erfolgt durch eine Projektgruppe bestehend aus Kreisschwimmverband Hannover-Stadt, Stadtfachverband Tauchsport Hannover, DLRG, Triathlonverband Niedersachsen, Behinderten Sportverband Niedersachsen und der Landeshauptstadt Hannover. Das Ergebnis wird dann den Vereinen und Verbänden vorgestellt, Tauschmöglichkeiten werden erörtert und ggf. umgesetzt. Kommt keine Einigung über die Verteilung zustande, entscheidet die Stadt. Soll diese Regelung so beibehalten werden?




Das Vergabeverfahren soll trotz drei Gegenstimmen so beibehalten werden. Die Verwaltung ist immer am Verteilungsverfahren beteiligt und entscheidet, wenn es zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

Frage 3:

Das Gesamtkontingent wird zu 60 % nach „Leistung“ auf den Wettkampfsport und zu 40 % auf den Breitensport verteilt – unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Sportlerinnen und Sportler. Sind Sie mit dieser Regelung zufrieden?



Die Regelung, dass 60 % des Gesamtkontingentes nach "Leistung" verteilt werden, wurde mit Drucksache Nr. 2382/2015 am 03.12.2015 vom Rat beschlossen. Die beiden Vereine, die sich mit der Regelung unzufrieden gezeigt haben, nehmen nicht am Wettkampfsport, wie er in der Drucksache beschrieben ist, teil. Insgesamt gibt es aber eine große Zufriedenheit mit der Regelung.

Frage 4:

Beim Wettkampfsport/Leistungssport findet eine Unterscheidung zwischen Einzelsportarten und Mannschaftssportarten statt, weil die Mannschaften mehr Wasserfläche für ihr Training benötigen. Grundlage für die Zuteilung sind die gemeldeten Einzel- und Mannschaftslizenzen. Würden Sie an dieser Regelung Änderungen vornehmen?



Auch hier haben die beiden Vereine, die von dieser Regelung nicht profitieren, weil sie keinen Leistungs-/Wettkampfsport entsprechend der Drucksache Nr. 2382/2015 betreiben, sich für eine Änderung ausgesprochen. Die große Mehrzahl der Vereine ist aber mit der Regelung zufrieden, so dass sie nicht verändert wird.

Frage 5:

Grundlage für die Berechnung der Breitensportler/innen sind die bis zum 31.01. j. J. beim Landessportbund gemeldeten ordentlichen Mitglieder. Für eine altersgerechte Verteilung erfolgt eine Aufteilung je nach Alter in 3 Kategorien:

Kategorie 1: 0-14 Jahre = bevorzugte Vergabe von Zeiten zw. 16 - 19 Uhr


Kategorie 2: 15-18 Jahre = 19 - 20 Uhr
Kategorie 3: 19 Jahre und älter = ab 20 Uhr

Alle Vereine, die an der Befragung teilgenommen haben, sind mit der Aufteilung einverstanden, Änderungen müssen nicht erfolgen.

Frage 6

Haben Sie noch weitere Anregungen/Verbesserungsvorschläge?

Hier gab es ausschließlich Rückmeldungen zu fehlenden Wasserzeiten. Die Vereinsnutzungszeiten wurden in der Drucksache Nr. 1228/2015 festgelegt und es wird erst zu Verbesserungen der Situation kommen, wenn zusätzliche Wasserflächen mit den beiden Neubauten Fösse- und Misburger Bad geschaffen werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch den Betrieb von öffentlichen Bädern nimmt die Stadt die Aufgaben zur Grundversorgung der hannoverschen Bevölkerung und seiner Gäste wahr. Grundlage dafür sind die Umsetzung von kommunalpolitischen Zielsetzungen, sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Um Ressourcen und Aktivitäten gleichberechtigt anzubieten und passgenau auf die einzelnen Zielgruppen zuzuschneiden, sind geschlechterdifferenzierte Aspekte zu berücksichtigen.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / 28.02.2019