Drucksache Nr. 0633/2010 S1:
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. aus dem Planspiel "Pimp your Town"
1. zu einer Werbekampagne für Jugendzentren (DS 0633/2010)
2. zur Neugestaltung von Spielplätzen (DS 0634/2010)
zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP
3. zur Teilüberdachung von Spielplätzen (DS 0636/2010)
und zum Antrag der SPD-Fraktion
4. für eine Disco unter 16 Jahren (DS 0638/2010)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Stellungnahme
0633/2010 S1
0
 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. aus dem Planspiel "Pimp your Town"
1. zu einer Werbekampagne für Jugendzentren (DS 0633/2010)
2. zur Neugestaltung von Spielplätzen (DS 0634/2010)
zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP
3. zur Teilüberdachung von Spielplätzen (DS 0636/2010)
und zum Antrag der SPD-Fraktion
4. für eine Disco unter 16 Jahren (DS 0638/2010)

Der Rat der LHH hat sich mit DS 0681/2010 für die folgenden Anträge die Beschlussfassung vorbehalten, nachdem die Anträge in den zuständigen Fachausschüssen und im Verwaltungsausschuss beraten wurden.

1. Werbekampagne für Jugendzentren (Antrag Nr. 0633/2010)
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Informationskampagne für Jugendliche durchzuführen, die eine breite Bekanntmachung des Angebotes der Jugendzentren zum Ziel hat.

Vielen Jugendlichen ist das Angebot der Jugendzentren nicht bekannt. Aus diesem Grund soll in der Vorbereitungsphase der Informationskampagne festgestellt werden, welche Informationskanäle zur Verbreitung des Angebotes zu wenig genutzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung begrüßt diese Initiative. Eine entsprechende Informationskampagne könnte im Herbst 2010 vom Bereich Kinder- und Jugendarbeit gemeinsam mit freien Trägern als jeweils sozialräumliches Konzept durchgeführt werden.


2. Verschönerung von Spielplätzen durch Blumenanpflanzungen (Antrag Nr. 0634/2010)
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Spielplätze durch Blumenbepflanzung verschönert werden können. Für die Bepflanzung und Pflege sollen für die jeweiligen Spielplätze Schulen, Kindertagesstätten und Jugendzentren als Spielplatzpaten gewonnen werden.

Durch die Blumenbepflanzungen sollen die Spielplätze aufgewertet werden. Da die Paten aus Schulen, Kitas und Jugendzentren die Spielplätze zum Teil selbst nutzen, ist damit zu rechnen, dass die Bepflanzung erhalten bleibt und weniger überlaufen wird. Gegebenenfalls ist die Patenschaft durch ein Hinweisschild kenntlich zu machen.


Stellungnahme der Verwaltung
Die Verschönerung von Spielplätzen durch Blumenanpflanzungen ist schon verschiedentlich gewünscht und an einigen Stellen auch ausprobiert worden, wenn sich SpielplatznutzerInnen oder PatInnen dies wünschten und sich auch bereit erklärt hatten, sich um die Pflege zu kümmern. In den meisten Fällen hat sich die Pflanzung nicht bewährt, weil sie durch Darüberlaufen zu stark beschädigt wurde. Wenn Pflanzwünsche an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün herangetragen werden, wird nach Möglichkeit dennoch versucht, diese an geeigneten Stellen auch zu erfüllen. Die Gewinnung von SpielplatzpatInnen läuft davon unabhängig weiter.


3. Teilüberdachung von Spielplätzen (Antrag Nr. 0636/2010)
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welchen Spielplätzen die Herstellung eines einfach gestalteten Unterstandes zum Schutz vor der Witterung zweckmäßig und mit vertretbarem finanziellem Aufwand umzusetzen ist. Die Auswahl der Spielplätze soll sich danach richten, ob sie neben Bolzplätzen oder ähnlichen Einrichtungen liegen.

Durch einen Unterstand, der auch Sitzgelegenheiten bedachen sollte, ist der Aufenthalt auf einem Spielplatz auch bei schlechterer oder während vorübergehend schlechter Witterung möglich. Die Nähe von Bolzplatz, Ballspielfläche oder ähnlichem, die auch von älteren Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden, verbessert die Nutzungsmöglichkeiten dieser Einrichtungen.


Stellungnahme der Verwaltung
Das Aufstellen von Überdachungen zu den o. g. Zwecken ist im Stadtgebiet bereits an verschiedenen Stellen ausprobiert worden, z. T. auch auf Wusch und mit Mitteln der Stadtbezirksräte. Leider hat es sich an vielen Standorten nicht bewährt und musste teilweise sogar rückgebaut werden, weil es durch missbräuchliche Nutzungen, auch von Erwachsenen, immer wieder zu Beschwerden der Anlieger gekommen ist. Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass in der Vergangenheit derartige „unpädagogische“ Angebote regelmäßig sich nicht als dauerhafte Treffpunkte Jugendlicher entwickeln konnten, da Vandalismus und/oder Störungen der Nachbarschaft einem dauerhaften Verbleib der Zielgruppe entgegenstand.


4. Disco unter 16 Jahren (Antrag Nr. 0638/2010)
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Disco-Betreibern Gespräche aufzunehmen, um in einem Modellversuch die Umsetzung der „Disco unter 16“ durchzuführen. Die „Disco unter 16“ sollte für Jugendliche vom 14. bis zum 16. Lebensjahr bis 21:30 geöffnet sein. Es sollen, entsprechend der gesetzlichen Regelung, nur nichtalkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

Der vorliegende Antrag ist umsetzbar und soll in einem Modellprojekt durchgeführt werden.


Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzlich ist es aus Sicht des Kinder – und Jugendschutzes kein erfolgversprechender Ansatz kommerzielle Veranstaltungsorte wie Discotheken in „Jugendpflegerische Veranstaltungsorte“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes umzuwandeln. Beide Einrichtungsarten haben dazu zu unterschiedliche Ansätze und Konzepte.

Das Bedürfnis der Altersgruppe der 14- bis unter 16-jährigen als Ausdruck ihres heute früher einsetzenden Entwicklungsreifeprozesses, kommerzielle und mit professioneller Veranstaltungs- und Lichttechnik ausgestattete Szene- und Geselligkeitsorte zu besuchen, ist dabei durchaus nachvollziehbar. Entsprechende Angebote der öffentlichen Jugendarbeit sind nicht geeignet, diese Ansprüche zu erfüllen.

Die hier vorgeschlagene Discoveranstaltung kann nur aufgrund unternehmerischer Aktivitäten unter Wahrung aller Jugendschutzbestimmungen durchgeführt werden.

Die Verwaltung könnte deshalb mit Betreibern von Discotheken Gespräche mit dem Ziel führen, ein entsprechendes Modellprojekt zu konzipieren und durchzuführen. Dabei wird allerdings die Schwelle des Jugendschutzes unabdingbar sein müssen

Erst nach Auswertung eines entsprechenden Versuchs wird zu beurteilen sein, inwieweit jugendarbeitsbezogene Motive mit kommerziellen Interessen in Einklang zu bringen sind.