Drucksache Nr. 0633/2009:
Ausbau der Kleinkindbetreuung - Festlegung von Neubau-Standorten -

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0633/2009
7
 

Ausbau der Kleinkindbetreuung - Festlegung von Neubau-Standorten -

Antrag,

zu beschließen,

1. an den folgenden sieben Standorten (Stadtkartenausschnitte sind als Anlagen beigefügt) bis 2013 jeweils eine fünfgruppige Kindertagesstätte (Kita) in Passivhausbauweise zu errichten, deren Umsetzung durch ein ÖPP-Verfahren erfolgen soll:
1.1 SB 2; Röntgenstraße 8, Ecke Seegershof (GY Leibnizschule)
1.2 SB 2; Karl-Imhoff-Weg, Ecke Otto-Rheinhold-Weg (Flurst. 23/10 - 23/13, 86, 24/19,
27/2)
1.3 SB 3; Robinienweg (Flurst. 34, 35/1 - 35/2)
1.4 SB 4; Bomhauer Straße (Flurst. 12/13)
1.5 SB 6; Börgerstraße (Flurst. 820)
1.6 SB 10; Posthornstraße (Flurst. 10/30a+b,10/37)
1.7 SB 11; Wilhelm-Raabe-Weg, Ecke Am Ahlemer Turm (Flurst. 440/39,56/16)
2. die Verwaltung zu beauftragen, das Vergabeverfahren vorzubereiten, durchzuführen und die vorbereitenden Maßnahmen zur Baureifmachung einzuleiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem Ausbauprogramm trägt die Stadt Hannover dazu bei, den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Ab August 2013 hat sie einen Rechtsanspruch für die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder zu erfüllen. Der Ausbau der Kleinkindbetreuung orientiert sich an den Bedarfen der Eltern und Kinder. Eine ausgewogene Belegung der Gruppen sowie die Berücksichtigung familiärer Hintergründe werden durch die Aufnahmekriterien grundsätzlich sichergestellt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten4.567.500,00 €VMH 4641Betriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt4.567.500,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung17.500.000,00 €Wirtschaftsplan OE 19Sachausgaben
Einrichtungsaufwand525.000,00 €4641.901/935400Zuwendungen3.402.000,00 €4641.000/678000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten42.000,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt18.025.000,00 € Ausgaben insgesamt3.444.000,00 € 
Finanzierungssaldo-13.457.500,00 € Überschuss / Zuschuss-3.444.000,00 € 
Alle Kosten wurden für eine Gruppenstruktur von jeweils drei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen auf Basis von Durchschnittswerten ermittelt. Mögliche Einnahmen aus Landesförderung und Elternbeiträgen sind bei den Betriebskosten berücksichtigt, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Einnahmen nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) werden beantragt, sobald die Rahmenbedingungen bekannt sind. Eine Bezifferung ist derzeit nicht möglich.
Die Umsetzung der Neubauten erfolgt vom FB Gebäudemanagement im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens.
Anträge nach der Landesrichtlinie Investitionen für Kinderbetreuung - RIK - werden gestellt. Die zu erwartende Fördersumme, pro Platz 13.000 € für die Baukosten sowie 1.500 € für Einrichtungsgegenstände, wurde ausgewiesen.

Begründung des Antrages

Im Rahmen des KiföG wurde ein Rechtsanspruch für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ab dem Jahr 2013 beschlossen. Um diesen Anspruch zu erfüllen, hat die Landeshauptstadt Hannover bereits mit der DS 0049/2008 ein Ausbauprogramm für die kommenden fünf Jahre geplant. Danach sollen jährlich 300 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Krippen geschaffen werden.

Bereits in den vergangenen drei Jahren hat die LHH ihr Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder kontinuierlich ausgebaut. Dies erfolgt sowohl durch neue institutionelle Plätze als auch durch Plätze in Tagespflege, die dem Krippenangebot durch das Gesetz gleichgestellt sind. So standen im Sommer 2008 rund 2.840 Plätze für diese Altersgruppe zur Verfügung.

Um das Ausbauziel von 1.500 neuen Plätzen bis zum Jahr 2013 zu erreichen, sollen neben vielen anderen Maßnahmen auch Neubauten errichtet werden. Die Verwaltung hat dazu die genannten sieben Standorte, bei denen es sich - mit Ausnahme des Schulstandortes Röntgenstraße 8 - um ausgewiesene Vorbehaltsflächen für Kindertagesstätten in den entsprechenden Bebauungsplänen handelt, für eine Bebauung vorgesehen.

Die Umsetzung soll durch den Fachbereich Gebäudemanagement im Rahmen des ÖPP-Verfahrens erfolgen. Ansätze für die Finanzierungskosten von insgesamt sieben neuen Kitas sind ab 2011 in der Position 6d - kreditähnliche Rechtsgeschäfte - des Wirtschaftsplanes eingeplant. Dennoch steht die Finanzierung in den Folgejahren immer unter dem Vorbehalt der Haushaltsentwicklung und entsprechender Investitionsfördermittel des Landes.
Die Ausschreibung soll für alle Standorte kurzfristig erfolgen, die bauliche Umsetzung dann stufenweise bis zum Jahr 2013. Vorgesehen ist eine Bauweise im Passivhaus-Standard. Die Gebäude sollen generell zweigeschossig und barrierefrei auf der Grundlage eines Standardentwurfes errichtet werden.
Für alle geplanten Neubauten sind entsprechende Baugenehmigungsverfahren erforderlich sowie für die Baureifmachung an den einzelnen Standorten noch folgende vorbereitende Maßnahmen:

1.1 SB 2; Röntgenstraße 8, Ecke Seegershof (GY Leibnizschule)
Nutzung als Gemeinbedarf, derzeit Schulnutzung; durch Umstrukturierung der Schule wird eine Fläche für die Kita-Nutzung frei. Baumfällungen werden erforderlich.

1.2 SB 2; Karl-Imhoff-Weg, Ecke Otto-Rheinhold-Weg (Flurstück 23/10 - 23/13, 86, 24/19)
Baumfällungen werden erforderlich. Kündigung des Pachtvertrages (Gartennutzung) notwendig inkl. Abriss der städtischen Gartenlaube.

1. 3 SB 3; Robinienweg (Flurstück 34, 35/1 - 35/2)
Baumfällungen werden erforderlich.

1.4 SB 4; Bomhauer Straße (Flurstück 12/13)
Baumfällungen werden erforderlich. Kündigung des Pachtvertrages (Scheunennutzung) wird notwendig inkl. Abriss der Scheunen.

1.5 SB 6; Börgerstr. (Flurstück 820/0)
Baumfällungen werden erforderlich.

1.6 SB 10; Posthornstraße (Flurstück 10/30)
Baumfällungen werden erforderlich.

1.7 SB 11; Wilhelm-Raabe-Weg, Ecke Am Ahlemer Turm (Flurstück 440/39, 56/16)
Baumfällungen werden erforderlich. Der Spielplatzstandort wird verlagert.

Auf diesen Grundstücken werden fünfgruppige Einrichtungen mit jeweils drei Gruppen für Kinder unter drei Jahren und zwei Kindergartengruppen errichtet. Diese Entscheidung berücksichtigt sowohl pädagogische als auch wirtschaftliche Gesichtspunkte. So kann eine Anschlussbetreuung sichergestellt werden, zumal die pädagogische Arbeit bei einer solchen Struktur besser umzusetzen ist. Daneben ergibt sich perspektivisch die Chance, auch in bestehenden Kindertagesstätten im Umfeld vorhandene Gruppen in Krippen für Kleinkinder umzuwandeln. Auch für solche Umbaumaßnahmen sollen Fördermittel nach der RIK beantragt werden.

Weitere standortspezifische Besonderheiten werden bei der Einzelplanung berücksichtigt und mit den entsprechenden Umsetzungsdrucksachen vorgelegt.
51.4 1/ 19, 23, 61, 67
Hannover / 13.03.2009