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Umbesetzungen in den Aufsichtsräten der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) und der Stadtwerke Hannover AG
Antrag,
a) folgende Umbesetzungen festzustellen:
bisher: neu:
1. Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover AG
Mitglied:
Ratsfrau Ingrid Wagemann Ratsherr Patrick Drenske
Ersatzmitglied:
Ratsherr Patrick Drenske Ratsfrau Ingrid Wagemann
2. Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (VVG)
Ratsherr Patrick Drenske Ratsfrau Renate Steinhoff
Die übrigen Besetzungen bleiben unverändert.
b) die Stimmführerinnen und Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in den Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen anzuweisen, die oben genannten Mitglieder zu wählen bzw. für die jeweils gesellschaftsrechtliche Umsetzung Sorge zu tragen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Vorschlagsrecht für die Umbesetzungen liegt bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
zu 1) Stadtwerke Hannover AG
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 11.03.2015 die genannten Umbesetzungen mitgeteilt.
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach ihrer Wahl beginnt. Das neu gewählte Mitglied tritt für die Dauer der restlichen Amtszeit an die Stelle des Ausgeschiedenen (§ 8 (3) und (6) der Satzung).
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch die Hauptversammlung der Stadtwerke Hannover AG.
Nach § 8 Absatz 2 der Satzung kann die Hauptversammlung für jedes Aufsichtsrats- mitglied der Anteilseigner je ein Ersatzmitglied wählen. Das Ersatzmitglied tritt nur im Falle des Ausscheidens des Mitglieds aus dem Aufsichtsrat an die Stelle des Ausgeschiedenen.
zu 2) Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 11.03.2015 die genannte Umbesetzung mitgeteilt.
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Gesellschafter- versammlung, die über Entlastung für das vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach ihrer Wahl beginnt. Das neu gewählte Mitglied tritt für die Dauer der restlichen Amtszeit an die Stelle des Ausgeschiedenen (§ 9 (3) und (6) des Gesellschaftsvertrages).
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch die Gesellschafterversammlung der VVG GmbH.
Der Rat stellt die Umbesetzungen durch Beschluss fest.
18.60
Hannover / 12.03.2015