Drucksache Nr. 0631/2015:
Neubesetzung der II. Curie der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft

Inhalt der Drucksache:

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0631/2015
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Neubesetzung der II. Curie der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft

Antrag,

die nachfolgende Besetzung zu beschließen:

bisher neu

1. Abgeordneter und Vertretung auf Vorschlag der Verwaltung
Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann Stadtkämmerer Dr. Marc Hansmann

Vertretung: Vertretung:


Erster Stadtrat Hans Mönninghoff Erste Stadträtin Sabine Tegtmeyer-Dette

2. - 5. Abgeordnete/Abgeordneter und Vertretung auf Vorschlag der Ratsfraktionen
2. Frau Birgit Nerenberg (SPD) Frau Anne-Maria Gahbler (SPD)

Vertretung: Vertretung:


Herr Heinz-Erich Schäfer (SPD) Herr Heinz-Erich Schäfer (SPD)

3. Herr Ulf-Michael Wolff (SPD) Herr Ulf-Michael Wolff (SPD)

Vertretung: Vertretung:


Herr Johannes Küster (FDP) Herr Horst Deuker (SPD)

4. Herr Adolf-Wilhelm Weitz (CDU) Herr Adolf-Wilhelm Weitz (CDU)

Vertretung: Vertretung:


Herr Horst Deuker (SPD) wird nachbenannt............(CDU)

5. Herr Heinz Boldt (CDU) Frau Nicola Krämer (Bündnis 90/Die Grünen)

Vertretung: Vertretung:


Herr Heinz Lovermann (CDU) Ratsherr Mark Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Vorschlagsrecht für die Besetzungen zu 2. - 5. liegt bei den Ratsfraktionen.Die Verwaltung schlägt aus dem Kreis der Wahlbeamten traditionell den amtierenden Stadtkämmerer vor.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft gehört zu den historischen Landständen.

Nur im Königreich Hannover konnten nach der Napoleonischen Besetzung die historischen Landstände überleben. Diese hatten, geführt von dem damaligen Abt des Klosters Loccum, 1750 die erste Feuerpflichtversicherung, nämlich die Landschaftliche Brandkasse, gegründet. Damals wurde erstmalig ein wirksamer Versicherungsschutz gegen Feuergefahren aufgebaut.

Hannover liegt im Gebiet der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft, auf der Grundlage einer Verfassung aus dem Jahre 1863 ist der jeweilige Stadtkämmerer der Landeshaupt- stadt Hannover Präsident der II. Curie, die aus Kommunalvertretern besteht. Neben der II. Curie repräsentierten die Landschaft die III. Curie, die aus Landwirten besteht, und die I. Curie, bestehend aus dem Abt zu Loccum und den Eigentümern immatrikulierter Rittergüter.
Die Calenberg-Grubenhagensche Landschaft ist Eigentümerin des „Börsengebäudes“ am Opernplatz in Hannover, sie besetzt neben anderen historischen Landschaften den Brandkassenausschuss der Landschaftlichen Brandkasse und damit den Aufsichtsrat der VGH. Aus Vermietung erzielt die Landschaft Einnahmen, von denen pro Jahr etwa 100.000,00 EUR für kulturelle Zwecke und etwa 100.000,00 EUR für soziale Zwecke, insbesondere eine „Waisenkasse“ ausgegeben werden. Die II. Curie trifft sich turnusgemäß einmal im Jahr in Hannover, sie beschließt über den Haushalt die Entlastung der Verwaltung (Landsyndikus) und über Grundlagen der Förderpolitik.“

Gemäß § 8 der Verfassung der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft besteht die II. Curie aus insgesamt 26 Abgeordneten. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover entsendet nach § 7 Absatz 2 der Verfassung der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft insgesamt fünf Abgeordnete in die II. Curie. Der 1. Abgeordnete wird aus dem Kreis der Wahlbeamten bestellt. Zurzeit nimmt Stadtkämmerer Dr. Hansmann diese Aufgabe wahr. Als Stellvertreterin soll Erste Stadträtin Tegtmeyer-Dette bestellt werden.

Die Abgeordneten 2. - 5. und deren Stellvertretung bestellt der Rat der Stadt Hannover auf Vorschlag der Fraktionen. Nach dem aktuellen Stärkeverhältnis der Fraktionen im Rat erhalten bei vier zu vergebenen Sitzen die SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht für 2 Abgeordnete, die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für je 1 Abgeordneten sowie für deren Stellvertretung.

Nach § 8 der Verfassung der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft sind die Abgeordneten auf Lebenszeit berufen. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der/die Abgeordnete den Betrieb oder Handel aufgegeben bzw. die Stadt, von welcher er / sie berufen wurde, dauerhaft verlassen hat.
18.60 
Hannover / 12.03.2015