Antrag Nr. 0630/2018:
Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0336/2018: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße, Auslegungsbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0630/2018 (Originalvorlage)
0336/2018 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0336/2018: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1832 Wiesenstraße, Auslegungsbeschluss

Antrag

zu beschließen:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird dahingehend geändert, dass bei den geplanten drei L-förmigen Gebäudeeinheiten die unterschiedlichen Geschossigkeiten zwischen drei und vier Vollgeschossen mit Staffelgeschoss variieren anstelle von zwei bis drei Vollgeschossen. Die Anzahl der Wohneinheiten mit Mietpreisbindung gemäß Wohnraumförderkonzept wird entsprechend proportional erhöht. Die Anzahl von Fahrrad- und PKW-Stellplätzen wird proportional entsprechend den zusätzlichen Wohneinheiten erhöht. Der zusätzliche Bedarf an öffentlicher Spielplatzfläche wird bei der Aufwertung des bestehenden öffentlichen Spielplatzes Torstraße entsprechend berücksichtigt.

2. Die vorgesehene Mindestzahl von rollstuhlgerechten Wohnungen wird von drei auf mindestens vier Wohneinheiten erhöht und in der Tiefgarage werden entsprechend mindestens vier rollstuhlgerechte Stehplätze angelegt.

3. Zur Nutzung von Elektromobilität werden mindestens ein Drittel der PKW-Stellplätze mit Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge vorgerüstet (nicht nur „bis zu fünf“, wie bisher vorgesehen).

Begründung


Zu 1.
Angesichts des in Hannover fehlenden Wohnraums und der Anforderung von § 1a, Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches, sparsam mit Grund und Boden umzugehen, ist sozialpolitisch notwendig und zugleich umweltschonender, im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nachverdichtung eine höhere Geschosszahl und damit mehr Wohnraum vorzusehen. Dies steht zugleich im Einklang mit der Zielsetzung aus § 1, Abs. 6 Nr. 4 des Baugesetzbuches, in der Bauleitplanung den Erhalt und die Fortentwicklung vorhandener Ortsteile zu berücksichtigen. Mit einer erhöhten Geschosszahl wird die Wohnungsbauoffensive der LHH effektiver vorangetrieben. Zudem wird mehr dringend benötigter, vergleichsweise kostengünstiger Mietwohnraum in dem bereits bestehenden innenstadtnahen Wohngebiet geschaffen. Dabei ist die Anpassung bzgl. der Fahrrad- und PKW-Stellplätze sowie bei der öffentlichen Spielplatzfläche natürlich geboten.

Zu 2.
Gemäß § 49, Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung muss jede achte Wohnung eines Gebäudes rollstuhlgerecht sein. Insofern wird dem Landesgesetz formell genüge getan. Betrachtet man das Bauvorhaben mit drei Gebäuden aber als Gesamtensemble, wie es ja von der Tiefgarage über die Grünfläche bis zur Rettungs- und Notfallplanung geschieht, dann müssten konsequenterweise mindestens vier der vorgesehenen Wohneinheiten rollstuhlgerecht sein. Dies sollte zwischen der Landeshauptstadt Hannover, die den Anspruch einer sozialen und inklusiven Stadt hat, und einer Wohnungsbaugenossenschaft aushandelbar sein, gerade auch vor dem Hintergrund von § 1, Abs. 6 Nr. 3 des Baugesetzbuches, demzufolge insbesondere die Bedürfnisse von alten und behinderten Menschen zu berücksichtigen sind.

Zu 3.
Angesichts der technologischen Entwicklungen, verkehrspolitischer Trends und der politischen Zielsetzung, die mit Verbrennungsmotoren einhergehende Umweltverschmutzung mit entsprechenden Gesundheitsschäden zu bekämpfen, ist geboten, mindestens ein Drittel der PKW-Stellplätze auf die kommende Zeit der Elektromobilität auszurichten.


Dirk Machentanz
Vorsitzender